Benutzer tosho schrieb:
Nicht einmal das kriegen die Spacken in den Griff.
Die "Spacken" haben (wie auch im Artikel beschrieben) immerhin bedacht, dass ein nich europarchtskonformes Gesetzeswerk schnell wieder vom EuGH gekippt werden würde, wenn die Musikindustrie nur klagt. Und schwupp, schon wäre die altbekannte Störerhaftung wieder da.
Ich frage mich auch schon länger, warum eigentlich für gewerbliche Anbieter andere Rechte gelten als für private. Steht in unserem Grundgesetz nicht irgendwo sowas wie "die Gesetzte gelten für ALLE gleich"?
Nein, das steht da nicht. Gleich für alle Menschen, aber nun sind juristische Personen keine solchen, und daher gilt für die sehr oft was anderes. Denk nur an Gewährleistungs- und Rückgabeansprüche im Versandhandel, die für Unternehmen nicht bzw. anders gelten.