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22.07.2015 14:58 - Gestartet von jo-ga
Zitat: " Menschen mit sehr wenig monatlichem Einkommen können sich von der Zahlung befreien lassen".

Das stimmt so nicht. Z.B. Studenten müssen bezahlen, egal wie arm die sind.
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[1] LtotheH antwortet auf jo-ga
22.07.2015 16:21
Benutzer jo-ga schrieb:
Zitat: " Menschen mit sehr wenig monatlichem Einkommen können sich von der Zahlung befreien lassen".

Das stimmt so nicht. Z.B. Studenten müssen bezahlen, egal wie arm die sind.

nicht wenn du Bafög beziehst. Da Bafög am Einkommen bemessen ist gilt entsprechend das bei geringem einkommen keine Gebühren eingezogen werden.
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[1.1] jo-ga antwortet auf LtotheH
22.07.2015 17:14
Benutzer LtotheH schrieb:
Benutzer jo-ga schrieb:
Zitat: " Menschen mit sehr wenig monatlichem Einkommen können sich von der Zahlung befreien lassen".

Das stimmt so nicht. Z.B. Studenten müssen bezahlen, egal wie arm die sind.

nicht wenn du Bafög beziehst. Da Bafög am Einkommen bemessen ist gilt entsprechend das bei geringem einkommen keine Gebühren eingezogen werden.


Was ist dann mit solchen die kein bzw. nicht mehr BAFöG beziehen?
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[1.1.1] LtotheH antwortet auf jo-ga
22.07.2015 17:25
Benutzer jo-ga schrieb:
Was ist dann mit solchen die kein bzw. nicht mehr BAFöG beziehen?

in welchen Fällen Beziehst du den als Student keinen bzw. nicht mehr Bafög?
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[1.1.1.1] jo-ga antwortet auf LtotheH
22.07.2015 19:57
Benutzer LtotheH schrieb:
Benutzer jo-ga schrieb:
Was ist dann mit solchen die kein bzw. nicht mehr BAFöG beziehen?

in welchen Fällen Beziehst du den als Student keinen bzw. nicht mehr Bafög?

Z.B. Wenn die Eltern verdienen so viel, dass man kein BAFöG bekommt, oder wenn man länger als die Regelstudienzeit studiert. Ich habe von Freunden von Fällen gehört, wo selbst ein Anwalt nichts gebracht hat.
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[1.1.1.1.1] LtotheH antwortet auf jo-ga
24.07.2015 16:57
Benutzer jo-ga schrieb:
Benutzer LtotheH schrieb: Z.B. Wenn die Eltern verdienen so viel, dass man kein BAFöG bekommt, oder wenn man länger als die Regelstudienzeit studiert. Ich habe von Freunden von Fällen gehört, wo selbst ein Anwalt nichts gebracht hat.

Wenn die Eltern soviel verdienen das kein BAföG zugesprochen wird dann sind die Eltern dann im Prinzip für den Unterhalt verantwortlich, wenn man länger als Regelstudienzeit studiert da braucht man eh etwas mehr als nur einen Minijob um über die Runden zu kommen. In beiden Fällen hast du dann aber mehr als genug Budget um zu blechen. Im Prinzip wird mit Leuten die wenig einkommen haben nun mal H4 gemeint