Thread
Menü

Doch keine Flat


30.07.2015 07:58 - Gestartet von haebaeaet
Wenn ich dazu Lust hätte und von diesen Änderungen bei einem laufenden 24 Monats Vertrag betroffen wäre, würde ich gegen diese Praxis klagen. Denn hier kommt es zu Änderungen in einem bestehenden Vertrag, die nicht einseitig geändert werden können bzw. ein Sonderkündigungsrecht nach sich ziehen, sofern man nicht ausdrücklich auf diese einseitige Vertragsänderungsmöglichkeit anlog der Widerrufsbelehrung hingewiesen wurde.
Das Verhalten ist gelinde gesagt unredlich !
Menü
[1] Christian_Wien antwortet auf haebaeaet
30.07.2015 09:57
Benutzer haebaeaet schrieb:
Wenn ich dazu Lust hätte und von diesen Änderungen bei einem laufenden 24 Monats Vertrag betroffen wäre, würde ich gegen diese Praxis klagen.
...
Das Verhalten ist gelinde gesagt unredlich !


Richtig erkannt.
Anbieter mit einem solchen Geschäftsgebaren müßte man als Kunde boykottieren.
Eigentlich wäre dies ein Fall für die Bundesnetzagentur, die hier schon von Amts wegen tätig werden müßte.
Schließlich geht es den Telefonanbietern überhaupt nichts an, was sich im legalen Rahmen hinter einer geographischen Festnetznummer verbirgt.
Daß gegen mißbräuchliche Dienste, welche als eigene "Leistung" ausschließlich die exzessive Generierung von IC-Entgelten betreiben und als Anreiz dafür an Anrufer einen Teil dieser Einnahmen monetär rückvergüten, vorgegangen wird, ist verständlich und nachvollziehbar.
So etwas kann weder Sinn, noch Kalkulationsgrundlage von Flatrates sein.
Ob allerdings jemand seinen Partner, ein Unternehmen, das Finanzamt oder einen anderen Teilnehmer über einen Callthrough-Dienst auf einer geographischen Festnetznummer anruft, hat dem Dienstleister egal zu sein und darf er nicht nach eigenem Gutdünken unterschiedlich tarifieren.
Das widerspricht nicht bloß dem regulatorisch vorgeschriebenen Tarifierungskonzept, sondern führt auch das dem Kunden (auch werbungsmäßig) verkaufte Flatratemodell ad absurdum.
Im Extremfall könnte es letztendlich dazu führen, daß die vollmundig angepriesene "Flatrate" nur mehr aus einer Handvoll Rufnummern besteht, während alle anderen aus beliebigen, vorgeschobenen Gründen berechnet werden.
Gleichermaßen müßte von der Aufsichtsbehörde aber auch gegen andere, ebenfalls diskriminierende Maßnahmen gegen einzelne geographische Festnetznummer vorgehen, nämlich das komplette Sperren (z.B. "Diese Rufnummer ist aus dem E-Plus Netz nicht erreichbar") bzw. das "Limitieren" von zugelassenen Gesprächen (z.B. bei o2), was de facto einer Sperre gleichkommt, wenn Rufnummern bestenfalls z.B. nur nach 25 Anrufversuchen erreichbar sind.
Leider zeigt sich hier, daß die Aufsichtsbehörde ein zahnloser Papiertiger ist, weil dort offenbar die Führungsebene sich für lukrative Beraterverträge und/oder ihre weitere Karriere sich mit den Betreibern gutstellen möchte.