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Anbieter in der Pflicht!


13.12.2015 11:59 - Gestartet von ToWo
Dann können sich ja Vodafone und auch Congstar schon mal frisch machen.....
Die sind ja beide für ihre äußerst rigorose Vorgehensweise gegenüber "renitenten" Kunden, die die untergeschobenen Abofallen nicht bezahlen wollen, berüchtigt.

Grüße
ToWo
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[1] flatburger antwortet auf ToWo
13.12.2015 20:50
Benutzer ToWo schrieb:
Dann können sich ja Vodafone und auch Congstar schon mal frisch machen.....
Die sind ja beide für ihre äußerst rigorose Vorgehensweise gegenüber "renitenten" Kunden, die die untergeschobenen Abofallen nicht bezahlen wollen, berüchtigt.

Grüße
ToWo

Guten Tag,

die Netzbetreiber können die Beträge für Drittanbieter ausbuchen.
Dann müssen sich die Drittanbieter selbst um das Inkasso kümmern.

Allerdings muss man als Kunde genau mitteilen gegen welchen Teil der Rechnung man Widerspruch einlegt. Sonst werdea alle Forderungen anteilmässig gekürzt
und der Netzbetreiber treibt mit allen Mitteln seinen Anteil ein.

mfG
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[1.1] ToWo antwortet auf flatburger
13.12.2015 22:04
Benutzer flatburger schrieb:
die Netzbetreiber können die Beträge für Drittanbieter ausbuchen.
Dann müssen sich die Drittanbieter selbst um das Inkasso kümmern.

Du warst nie Kunde bei Congstar, stimmts?! ;-)
Congstar kauft(e) den Anbietern ihre Forderungen ab und betreibt dann (da es ja in dem Moment ihre eigenen Forderungen sind) knallhart das Inkasso nebst Anschlusssperre etc.
Auch wenn sie die Forderungen nicht abgekauft haben, haben sie trotzdem (in diesem Fall rechtswidrig) den Anschluss des "renitenten" Kunden gesperrt und Inkasso betrieben. Dazu den Kunden abgewimmelt und an den Drittanbieter verwiesen.
Für das Abrechnen der Forderungen haben sie nämlich auch nicht unerheblich Geld kassiert......

Allerdings muss man als Kunde genau mitteilen gegen welchen Teil der Rechnung man Widerspruch einlegt. Sonst werdea alle Forderungen anteilmässig gekürzt und der Netzbetreiber treibt mit allen Mitteln seinen Anteil ein.

Das hat Congstar trotzdem gemacht.
Wenn Du das nicht glaubst, such mal in deren Forum. Ein paar Freds diesbezüglich sind nicht gelöscht worden.
Mich haben sie damals einfach im Forum gesperrt, als meine Beiträge zu "unbequem" wurden.

Grüße
ToWo
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[1.1.1] flatburger antwortet auf ToWo
14.12.2015 08:41
Benutzer ToWo schrieb:

Das hat Congstar trotzdem gemacht. Wenn Du das nicht glaubst, such mal in deren Forum. Ein paar Freds diesbezüglich sind nicht gelöscht worden. Mich haben sie damals einfach im Forum gesperrt, als meine Beiträge zu "unbequem" wurden.

Grüße
ToWo

Danke für die Info, wenn hier eine Reklamation nicht ordentlich bearbeitet wird
kann man nur noch den Anbieter schnellstmöglich wechseln.

mfG
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[1.1.1.1] ToWo antwortet auf flatburger
14.12.2015 08:56
Wenn es denn so einfach wäre......
Der Anschluss ist gesperrt, das Inkassounternehmen sitzt Dir im Genick, die Rufnummer kannst Du auch nicht wegportieren, weil sie von Congstar in "Geiselhaft" genommen und nicht freigegeben wird, auch wenn sie das (eigentlich) nicht dürfen. Sie dürften ja bei einer bestrittenen Forderung und/oder einer Summe unter 75 Euro den Anschluss überhaupt nicht sperren, machen es aber trotzdem!
Das größte Problem: Während der ganzen Zeit bist Du nicht unter Deiner Rufnummer erreichbar.
Das kostet extrem viel Zeit und Nerven.

Grüße
ToWo
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[1.1.1.1.1] flatburger antwortet auf ToWo
14.12.2015 10:09
Benutzer ToWo schrieb:
Wenn es denn so einfach wäre......
Der Anschluss ist gesperrt, das Inkassounternehmen sitzt Dir im Genick, die Rufnummer kannst Du auch nicht wegportieren, weil sie von Congstar in "Geiselhaft" genommen und nicht freigegeben wird, auch wenn sie das (eigentlich) nicht dürfen. Sie dürften ja bei einer bestrittenen Forderung und/oder einer Summe unter 75 Euro den Anschluss überhaupt nicht sperren, machen es aber trotzdem!
Das größte Problem: Während der ganzen Zeit bist Du nicht unter Deiner Rufnummer erreichbar.
Das kostet extrem viel Zeit und Nerven.

Grüße
ToWo

Guten Tag,
dann reiche doch eine Beschwerde über die Bundesnetzagentur ein.
http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1412/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/verbraucher-node.html
Das dauert zwar auch aber zumindest wird congstar zurecht gewiesen,
mfG
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[1.1.1.1.1.1] ToWo antwortet auf flatburger
14.12.2015 14:03
Hi,

ich bin da schon weg, mich trifft es nicht mehr.... ;-)
Die BNetzA kannst Du vergessen. Macht nur zusätzliche Arbeit und kommt nix bei raus. Bis die in die Puschen kommen, sind alle Messen gesungen. Und selbst wenn, dann machen sie "dudu" und das wars. Das wissen die Anbieter auch ganz genau. Deshalb "spielen" sie ja diese Spielchen mit den Kunden.
Die Wiederfreischaltung geht nur schnell mit einem pfiffigen Anwalt und einer einstweiligen Verfügung gegen den Anbieter. Kostet aber (erstmal) Geld......

Grüße
ToWo
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[1.1.1.1.1.1.1] Hasi16 antwortet auf ToWo
14.12.2015 15:38
Benutzer ToWo schrieb:
Die BNetzA kannst Du vergessen. Macht nur zusätzliche Arbeit und kommt nix bei raus.
Das habe ich anders erlebt! Die BNetzA isdt eigentlich immer sehr flott!

Vodafone wollte mir durch einen untergeschobenen Schmuddel-Link auch ans Geld. Bis zur Klageandrohung hat sich gar nichts bewegt... Das muss man im Zweifel aber auch durchziehen!

Viele Grüße
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[1.1.1.1.1.1.1.1] Ole42 antwortet auf Hasi16
17.12.2015 10:25
Naja,
Frist setzen, bis wann sie zurücküberwiesen haben sollen, wenn nicht eingehalten, dann Rücklastschrift und korrigierten Betrag überweisen - dann stur bleiben.
Wenn dann rechtswidrig die SIM gesperrt wird, Fristsetzung mit Kündigungsandrohung, dann Kündigung wegen Nichterfüllung.
Am Besten direkt nachdem man einen sündhaft teuren Vertrag mit Supersmartphone geschlossen hat. Verweigert der Anbieter die Leistung rechtswidrig, kommt man trotz der 24 Monate MVLZ raus. Da hat der Anbieter dann voll verloren...
Der Anbieter hat dann die Beweislast, muss Gerichtskosten vorstrecken und verliert mit höchster Wahrscheinlichkeit. Das subventionierte Smartphone kann een Ärger fast wert sein. Nur die Nummer ist schwer wieder zu bekommen
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1] Kai Petzke antwortet auf Ole42
17.12.2015 14:55
Benutzer Ole42 schrieb:

Wenn dann rechtswidrig die SIM gesperrt wird, Fristsetzung mit Kündigungsandrohung, dann Kündigung wegen Nichterfüllung. Am Besten direkt nachdem man einen sündhaft teuren Vertrag mit Supersmartphone geschlossen hat...

Die Steigerung gibt es dann noch, wenn der Anbieter anschließend Negativ-Merkmale (Zahlungsverzug etc.) bei der Schufa eintragen lässt, obwohl er ja derjenige ist, der mit unberechtigtem versuchten Drittanbieter-Inkasso die ganze Eskalations-Kaskade ausgelöst hat. Dann läuft der Anbieter nämlich voll in die "Abmahnfalle" des Nutzers. Einziges Glück für die Anbieter ist, dass die Nutzer sich meist selbst um die Löschung solcher Einträge bei der Schufa bemühen, und nicht zufälligerweise einen Anwalt mit Schwerpunkt "Inkasso-Abwehr" unter ihren Freunden haben. Denn wenn dann letzterer tätig wird und wegen der falschen Schufa-Daten eine echte Abmahnung schreibt, dann ist die Kostennote mindestens hoch dreistellig, oft vierstellig. Zu zahlen vom Anbieter, der den falschen Eintrag zu verantworten hat:
https://www.wbs-law.de/datenschutz/unberechtigter-schufa-eintrag-kunde-steht-schadensersatz-zu-38908/



Verweigert der Anbieter die
Leistung rechtswidrig, kommt man trotz der 24 Monate MVLZ raus. Da hat der Anbieter dann voll verloren...
Der Anbieter hat dann die Beweislast, muss Gerichtskosten vorstrecken und verliert mit höchster Wahrscheinlichkeit. Das subventionierte Smartphone kann een Ärger fast wert sein. Nur
die Nummer ist schwer wieder zu bekommen
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[1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] Otomo antwortet auf Kai Petzke
29.03.2016 08:41
Der Kunde tippt eine Werbung an und schließt damit einen Abo Vertrag mit irgendeiner Firma im Internet. Diese bekommen das Geld vom Provider. Wenn der Kunde nicht zahlt bleibt der Anbieter auf dem Schaden sitzen, deshalb ist es logisch und richtig, den Kunden dafür zu mahnen und zu sperren, notfalls bis zum Inkasso.