Benutzer DenSch schrieb:
Benutzer Ambiente1979 schrieb:
Diese Ungleichbehandlung von Kunden ist meines Erachtens ein Skandal.
Ne. Vertragsfreiheit.
Normalerweise antworte ich nicht auf derart unqualifizierte Kommentare, aber da so ein falscher Eindruck bleiben würde mache ich mal eine Ausnahme. Also Vertragsfreiheit gibt es nicht, zumindest nicht zwischen Firmen und Verbrauchern. Um es mal ganz konkret zu machen: In § 138 II BGB gibt es den sogenannten Wucher Paragraphen. Kosten 10 MB Tagespass für den Kunden A also 14,95 EUR und für den Kunden B 50 MB Tagespass 2,95 EUR liegt da ein krasses Missverhältnis vor. Kunde A muss demnach für 50 MB 74,75 EUR zahlen anstelle von 2,95 EUR.
Hier liegt also auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vor. Ein solches liegt i.d.R. ab einer Differenz von 100% zwischen dem Wert von Leistung und Gegenleistung vor, maßgeblich ist der marktübliche Wert, nicht der betriebswirtschaftlich errechnete. Zusätzlich kommt erschwerend hinzu, dass der Kunde A bei Abschluss des Vertrages ggf. nicht über diese Kosten ausreichend informiert wurde. Ich bin mir ziemlich sicher, das jedes Deutsche Gericht das genauso sehen wird!