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Doch der Kunde ist schuld.


15.02.2016 19:08 - Gestartet von CGa
"Bucht der Provider beispielsweise am Monatsersten die Rechnung des Vormonats ab, kann es sein, dass das Bankkonto des Kunden nicht gedeckt ist, weil der Arbeitgeber des Kunden die Gehaltsauszahlung verzögert vorgenommen hat. Ist das Konto im Soll und der Dispokredit bereits ausgeschöpft, muss die Bank die Lastschrift nicht ausführen und kann diese zurückgeben. Nicht für jede zurückgegebene Lastschrift ist also der Kunde persönlich verantwortlich, auch wenn dies für den Provider so aussieht."

Doch der Kunde ist schuld. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass das Konto genügend Deckung hat.
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[1] Leiter Kundenverarsche³ antwortet auf CGa
15.02.2016 19:35
Benutzer CGa schrieb:
Doch der Kunde ist schuld. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass das Konto genügend Deckung hat.

Und für welche Drecksfirma mit Lastschrifteinzug und zugehöriger Rücklastschriftabzocke arbeitest du? Großartiger entblöden kann man sich ja kaum. Dass was Teltarif da schreibt und du zitierst ist Ausfluss der Gerichtsurteile.

Der Kunde kommt seine Pflicht für Kondodeckung zu sorgen allein schon dadurch nach, indem er arbeiten geht und im Gegenzug darauf vertraut, dass ihm sein Arbeitgeber pünktlich das Gehalt überweist (Synallagma). Tut der AG das wider erwarten nicht, so liegt dies außerhalb jeglicher Macht und Einflussspähre des Kunden. Somit ist er in diesem Fall auch NICHT für die temporäre Kontounterdeckung verwantwortlich. Man hätte kein Volljurist sein müssen, um zu diesem Ergebnis zu kommen. Statt dessen wollte man aber Abzockgebühren vor Gericht durchzufechten... Dumm gelaufen!
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[1.1] blumenwiese antwortet auf Leiter Kundenverarsche³
15.02.2016 21:06
Benutzer Leiter Kundenverarsche³ schrieb:
Tut der AG das wider erwarten nicht, so liegt dies außerhalb jeglicher Macht und Einflussspähre des Kunden. Somit ist er in diesem Fall auch NICHT für die temporäre Kontounterdeckung verwantwortlich.

Doch, das ist er. Er geht dem Vertragspartner (O2) gegenüber einen Verpflichtung ein. Wie er diese erfüllt, ist seine Sache. Niemand zwingt den Kunden, sein Konto jeden Monat bis 0 auszuschöpfen.

Was der Kunde allerdings hat, ist ggf. ein Schadenersatzanspruch gegenüber dem AG aus der Nicht- bzw. Schlechterfüllung des Arbeitsvertrages.
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[1.1.1] mikiscom antwortet auf blumenwiese
16.02.2016 08:28
Benutzer blumenwiese schrieb:

Doch, das ist er. Er geht dem Vertragspartner (O2) gegenüber einen Verpflichtung ein. Wie er diese erfüllt, ist seine Sache. Niemand zwingt den Kunden, sein Konto jeden Monat bis 0 auszuschöpfen.

Sehe ich auch so.
Und wenn er das finanziell nicht anders hin kriegt, soll er keinen Vertrag abschließen oder diesen kündigen. Es gibt ja noch Prepaid. Da kann einem sowas nicht passieren, wenn man per Überweisung das Guthaben aufläd, oder die Guthabenskarten kauft.
Wer sich keinen Ferrari leisten kann, aber gerne einen hätte, kann sich den trotzdem nicht kaufen.
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[1.2] daGiz antwortet auf Leiter Kundenverarsche³
16.02.2016 08:27
Seit wann hat der Arbeitgeber meine Finanzen zu managen?
Es ist doch MEINE Verantwortung, dafür zu sorgen, dass zu dem und dem Zeitpunkt genügend Abdeckung ist, damit Lastschriften durchgehen.
Dass bedeutet auch, wenn das Gehalt mal verzögert da ist, was ja immer mal vorkommen kann bei Feiertagen oder Wochenende, dass ich ausreichend Kohle auf dem Konto behalte.

Wenn die Lastschriften mangels Deckung zurück gebucht werden, dann ist es in der Tat mein eigenes Verschulden und nicht das eines Dritten.
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[2] Moneysac antwortet auf CGa
16.02.2016 11:59
Benutzer CGa schrieb:
Doch der Kunde ist schuld. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass das Konto genügend Deckung hat.

Der Kunde ist "schuld", ja, aber das berechtigt O2 dann nur dazu, den Schaden ersetzt zu bekommen und nicht noch zusätzliches Geld mit dem Missgeschick zu verdienen. Nach deiner Begründung hätte O2 auch 800 Euro Rücklastschriftgebühr verlangen können.