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Netzabdeckung kontra LTE-Verweigerung


07.07.2016 09:39 - Gestartet von dsloase
Tarife, die nicht das gesamte Spektrum der nutzbaren Frquenzen eines Netzbetreibers abdecken gehören verboten. Es kann nicht sein, das ich Null-Leistung bekomme, obwohl über eine andere Frequenz eine Netzverfügbarkeit bestehen würde. Geschwindigkeitsdrossel und Volumenzähler können auch über alle Technolgien gemacht werden.
Es wird Zeit das die Bundesnetzagentur das den Providern klarmacht, bzw die Verbraucherzentrale gegen diese Praxis klagt.
Betroffene sollten eine Aufforderung an ihren Vertragspartner stellen eine Freischaltung über LTE für den Ort herzustellen, wo die anderen Frequenzen kein Empfang bieten, mit Fristsetzung und bei
gleichzeitig og 2 Stellen informieren, und auch fristlos kündigen wenn es bei der Leistungsverweigerung bleibt.