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Das wird die BNETZA nicht tolerieren !


15.07.2016 09:13 - Gestartet von Chris111
einmal geändert am 15.07.2016 09:16
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es zulässig ist. Hier wird die Bundesnetzagentur kräftig reinschlagen, ansonsten versteh ich die Welt nicht mehr. Notruf MUSS von einem Telefon aus gehen.
Dass in Voice over WIFI Lokalisierung kompliziert ist, verstehe ich. Aber in 4 G haben sie doch in jedem Fall Zellen, um den Standort zu lokalisieren.
Und im WIFI könnte man ja das Handy an eine zentrale Notrufstelle leiten, der man dann den Standort mitteilen muss.
Hinzu kommt, dass Otto Normalbürger gar nicht weiss, dass er in 4G eingebucht ist. Auch Oma Müller nicht, deren Enkel ihr am Handy VoLTE freigeschaltet hat.
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[1] MarcusR antwortet auf Chris111
15.07.2016 09:49
Entscheidend dürfte dieser Passus sein
"Wenn für Sprachtelefonie im öffentlichen Mobilfunknetz ausschließlich die Mobilfunktechnologie LTE (4G) verfügbar ist, sind derzeit Notrufe zu den Notrufnummern 110 und 112 nicht möglich."

Für die meisten ist VoLTE/Wifi Calling noch gar nicht verfügbar. Da findet immer ein Fallback auf 2G/3G statt. Ich vermute das es bei Notrufen dann generell so sein wird. Nur das VoLTE Kunden nun den verstörenden Effekt haben können, dass sie in einem 2G/3G Funkloch sitzen mit vollem LTE Empfang oder WLAN und jeden Anrufen können, außer den Notruf. Das kann in einer Notsituation wertvolle Minuten kosten, bis man diesen Umstand realisiert hat. Dann den Standort wechselt oder stille Post über Bekannte mit der Notrufzentrale spielt.

Benutzer Chris111 schrieb:
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es zulässig ist. Hier wird die Bundesnetzagentur kräftig reinschlagen, ansonsten versteh ich die Welt nicht mehr. Notruf MUSS von einem Telefon aus gehen.
Dass in Voice over WIFI Lokalisierung kompliziert ist, verstehe ich. Aber in 4 G haben sie doch in jedem Fall Zellen, um den
Standort zu lokalisieren.
Und im WIFI könnte man ja das Handy an eine zentrale Notrufstelle leiten, der man dann den Standort mitteilen muss. Hinzu kommt, dass Otto Normalbürger gar nicht weiss, dass er in 4G eingebucht ist. Auch Oma Müller nicht, deren Enkel ihr am
Handy VoLTE freigeschaltet hat.
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[1.1] darcduck antwortet auf MarcusR
15.07.2016 11:53
Benutzer MarcusR schrieb:
... Nur das VoLTE Kunden nun den verstörenden Effekt haben können, dass sie in einem 2G/3G Funkloch sitzen mit vollem LTE Empfang oder WLAN und jeden Anrufen können, außer den Notruf. Das kann in einer Notsituation wertvolle Minuten kosten, bis man diesen Umstand realisiert hat. Dann den Standort wechselt oder stille Post über Bekannte mit der Notrufzentrale spielt.
Genau dass ist der Knackpunkt. Es kostet wertvolle Minuten und die entscheiden bei einem Notruf. Stille Post ist dann nur ein unglücklicher Ausweg.

Wenn der Anruf per Wifi oder VoLTE eingeht, dann gibt es diverse Situationen:

VoLTE - hier sollte der Netzbetreiber immer in der Lage sein eine Ortung durchzuführen und der Notrufzentrale mitzuteilen. So etwas in den AGB auszuschließen ist m.E. für den Verbraucher eine überraschende Klausel.

Wifi-Calling - hier gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Man kann dem SIP Datenstrom Standortdaten des Smartphones mitgeben. Dabei werden alle verfügbaren Mittel (GPS, WLAN, Mobilfunkstationen) genutzt. Ggf. wird der Standort auch alle paar Sekunden mit übertragen, falls das Signal anfangs noch nicht so genau ist.
Ist überhaupt keine Standortbestimmung möglich, weil kein GPS empfangbar, die WLAN Position unbekannt und völliges Funkloch, dann wird die öffentliche IP verwendet um zumindest eine grobe Einordnung des Standorts vorzunehmen.
Final kann man auch die Rechnungsadresse heranziehen um zumindest eine zuständige Notrufzentrale auszuwählen.

Aber den Notruf wählen und dann "Dieser Dienst ist zur Zeit leider nicht verfügbar." zu hören, ist in Notfallsituationen gar keine Option.
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[2] postb1 antwortet auf Chris111
15.07.2016 14:16
Benutzer Chris111 schrieb:
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es zulässig ist. Hier wird die Bundesnetzagentur kräftig reinschlagen, ansonsten versteh ich die Welt nicht mehr. Notruf MUSS von einem Telefon aus gehen.

VoLTE oder WiFi-calling sind lediglich Zusatzgimmicks, wieso muss da Notruf funktionieren? Über Whats app und co geht ja auch kein Notruf.
Solange das Smartphone als "Mobiltelefon" benutzt wird, geht auch der Notruf über 2G/3G. Der Rest ist Spielerei.
Steht ja auch so im Kleingedruckten, aber hier besteht das allgemeine Problem, daß das in der Regel sowieso keiner liest...
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[2.1] christian_koehler antwortet auf postb1
15.07.2016 21:36

einmal geändert am 15.07.2016 21:37
VoLTE oder WiFi-calling sind lediglich Zusatzgimmicks, wieso muss da Notruf funktionieren?

Ganz einfach: §108 TKG. Wer der Öffentlichkeit Dienste anbietet, mit denen man Telefonnummern (nach dem offiziellen Rufnummernplan Inland) anrufen kann, ist zum Notrufdienst verpflichtet.

Die technischen Bedingungen regeln staatliche Stellen (Bundesnetzagentur in Zusammenarbeit mit verschiedenen Ministerien).
Das betrifft grundsätzlich auch VoIP Dienste und ähnliches (wenn man mit diesen eben Inlandsnummern anrufen kann). VoLTE ist zweifellos ein Dienst, mit dem man Telefonnummern anrufen kann.

Möglich, dass die Bundesnetzagentur die Anbieter (noch!) damit durchkommen lässt, dass praktisch überall, wo LTE verfügbar ist, auch irgendein 2G/3G Netz empfangbar ist.
Spätestens, wenn LTE (und 5G) weiter ausgebaut wird und es irgendwann einen "nennenswerten" Teil des Telefonverkehrs leistet oder gar die alten Netze zurückgebaut werden, wird man von den Anbietern verlangen, auch hier die Notrufe sicherzustellen - mit allen Konsequenzen.

Und nein, eine gesetzliche Verpflichtung lässt sich nicht durch Kleingedrucktes im Vertrag umgehen.

Christian K.