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Armes Deutschland


18.08.2016 15:34 - Gestartet von arndt1972
Was für ein Schund, da klagen zwei Parteien bis vor den BGH, um Webseiten, die sie gar nicht nutzen!!!!!!!
Da braucht man sich nicht zu wundern, wenn deutsche Gerichte ihrer Arbeit nicht mehr folgen können und sich alles staut...
Ich könnte es verstehen, wenn die Damen die Seiten gewerblich nutzen würde (was sie ja offensichtlich nicht tut, denn der streit schwillt ja mit Sicherheit schon seit Jahren, sonst wäre man nicht beim BGH). Aber das ist offensichtlich ja nicht der Fall. Den Mann dagegen verstehe ich gar nicht. Wenn es seine ehemalige Lebensgefährtin ist, dann noch weniger...
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[1] us31994 antwortet auf arndt1972
18.08.2016 18:12
Benutzer arndt1972 schrieb:
Was für ein Schund, da klagen zwei Parteien bis vor den BGH, um Webseiten, die sie gar nicht nutzen!!!!!!!
Da braucht man sich nicht zu wundern, wenn deutsche Gerichte ihrer Arbeit nicht mehr folgen können und sich alles staut... Ich könnte es verstehen, wenn die Damen die Seiten gewerblich nutzen würde (was sie ja offensichtlich nicht tut, denn der streit schwillt ja mit Sicherheit schon seit Jahren, sonst wäre man nicht beim BGH). Aber das ist offensichtlich ja nicht der Fall. Den Mann dagegen verstehe ich gar nicht. Wenn es seine ehemalige Lebensgefährtin ist, dann noch weniger...

Ich habe auch eine Domain, mit einer Seite, von daher halte ich das Urteil für Schwachsinn, ich habe die Domain nur weil ich die Emailadressen benützen will.
Das Pflegen von Domain ist Rechtlich nicht so einfach.
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[1.1] arndt1972 antwortet auf us31994
19.08.2016 09:16

Ich habe auch eine Domain, mit einer Seite, von daher halte ich das Urteil für Schwachsinn, ich habe die Domain nur weil ich die Emailadressen benützen will.
Das Pflegen von Domain ist Rechtlich nicht so einfach.

Das ist ja auch in Ordnung, aber da geht es ja nicht darum, daß Du jemanden anders blockierst (wenn er die Seite nutzen wollen würde!) und deswegen bis zum BGH gehst, sprich über mehrere Instanzen.
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[1.1.1] LilaFox antwortet auf arndt1972
19.08.2016 10:05


Echt schlimm. Diese Entscheidung finde völlig falsch.

Dieses massenweise "Domainparking". Dagegen sollten man vorgehen. Gegen Unternehmen die massenweise bei jeder neuen TLD sofort alle nur denkbaren Domains sich sichern und hoffen, dass jemand dafür eine schöne stange Geld bezahlt.

Aber nicht gegen E-Mail-Domains. Es ist kaum zu glauben, wie viele so was nutzen.

Ursprünglich wollten die auch eine Familien-Homepage usw. daran basteln, doch Facebook und Co. macht denen die Umsetzung einfacher, sodass es sich gar nicht mehr für sie inzwischen lohnt.

Ich kann nur hoffen das die beiden nochmal eine Stufe weiter gehen. Das muss nochmal geklärt werden, sonst hat das bald fatale Folgen.
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[1.1.1.1] sushiverweigerer antwortet auf LilaFox
20.08.2016 14:25
Benutzer LilaFox schrieb:

Ich kann nur hoffen das die beiden nochmal eine Stufe weiter gehen. Das muss nochmal geklärt werden, sonst hat das bald fatale Folgen.

Es gibt keine weitere "Stufe" oberhalb des BGH, deswegen heißt es ja auch "höchstrichterlich".