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die MItstörerhaftung ist NICHT gefallen


31.08.2016 00:51 - Gestartet von krassDigger
Hoffentlich kommuniziert AVM auch ausreichend, dass man diese Funktion besser nicht in Deutschland verwenden sollte, weil die Mitstörerhaftung durch hinzufügen des folgenden Satzes zum Telemediengesetz eben nicht abgeschafft wurde.

„(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Diensteanbieter nach Absatz 1, die Nutzern einen Internetzugang über ein drahtloses lokales Netzwerk zur Verfügung stellen.“‘

Was steht da?
Wer bisher schon Zugangsdiensteanbieter war (Kabel oder drahtlos egal) ist es auch dann wenn er es über WLAN anbietet.
Der Kreis der Zugangsdiensteanbieter hat sich nicht vergrößert. Es gibt niemand der jetzt Zugangsdiensteanbieter geworden ist, und es nach vorheriger Regelung nicht war.

Das ist genau so, wie wenn man von Lebensmittelhändlern spricht, und dann nachträglich hinzufügt. "Mit Lebensmittelhändlern meinen wir auch welche, die Gurken verkaufen."
Völlig überflüssig und unsinnig.
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[1] P0T3WD antwortet auf krassDigger
31.08.2016 07:57
Du hast in dem letzten Jahren aber schon mal dich dazu informiert und weißt, dass eine Unterrichtung der Nutzer reicht, dass man "aus dem Schneider" ist?
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[1.1] Leiter Kundenverarsche³ antwortet auf P0T3WD
31.08.2016 09:34
Benutzer P0T3WD schrieb:
Du hast in dem letzten Jahren aber schon mal dich dazu informiert und weißt, dass eine Unterrichtung der Nutzer reicht, dass man "aus dem Schneider" ist?

Und genau diese Bietet AVM ja auch an per konfigurierbarer Vorschaltseite. Hinzu kommt, dass im Gast-WLAN-Bereich eine gesonderte Protokollierung stattfindet, so dass man sich als WLAN-Betreiber vom Vorwurf exkulpieren kann, im Netz ein krummes Ding gedreht zu haben. Den rechtlich erforderlichen Teil haben sie schon relativ gut umgesetzt bei AVM.
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[1.2] postb1 antwortet auf P0T3WD
31.08.2016 10:45
Benutzer P0T3WD schrieb:
Du hast in dem letzten Jahren aber schon mal dich dazu informiert und weißt, dass eine Unterrichtung der Nutzer reicht, dass man "aus dem Schneider" ist?

Und wenn einer deiner gut unterrichteten Nutzer trotzdem was "phöses" macht, dann steht im Extremfall die Kripo mitsamt Durchsuchungsbeschluss genau wo?
Genau. Bei dir vor der Tür. Und wer hat den Ärger? Du. Und wessen Hardware wird dabei erstmal beschlagnahmt? Deine. Wer hat die Kosten für den Rechtsbeistand? Du. Und wessen evtl vorhandene Rechtschutzversicherung wird die Kostenübernahme wahrscheinlich ablehnen? Deine.

Diese gesamte Gesetzesänderung ist reine Augenwischerei - sie ist für die Tonne.
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[1.2.1] P0T3WD antwortet auf postb1
31.08.2016 11:01
Wie viele Hausdurchsuchungen gab es wegen des Betreiben von WLAN in letzter Zeit?
Deine Informationen sind leider nicht mehr so aktuell...