Benutzer arndt1972 schrieb:
Im Entwurf ist ziemlich detailliert angeführt, welche Merkmale die Anbieter auswerten sollen, um eine "missbräuchliche Nutzung" festzustellen. Da steht auch, dass die Liste noch erweitert wird. U.A. steht da "insignificant domestic traffic compared to roaming traffic". Das ist genau das, was im Teltarif Kommentar als Beispiel angeführt wurde.
Das ist genau was ich meine! Was bedeutet insignificant?! Ab wann geht das los? Wie wird es gemessen? Gibt es dort eine Untergrenze (z.B. 5GB) unter der es keine Rolle spielt? Das läßt so viele Möglichkeiten offen, daß es nicht sinnvoll ist heute darüber zu spekulieren. Das ist wie der berühmte sack Reis der in China platzt...
Die Gefahr liegt ja genau darin, dass das dann nicht weiter aufgeführt wird bis zur Umsetzung. Es dann also im Ermessen des Betreibers liegt, festzustellen, was "insignificant" ist. Dies ist ja die einzige Möglichkeit für die EU am "kostenfreien Roaming" festzuhalten und gleichzeitig die Betreiber nicht zu vergraulen, weil beide Prinzipien schlichtweg gegenwärtig nicht in Einklang zu bringen sind. Damit kommt die EU zwar einigermaßen aus dem Dilemma raus, aber verlagert die Konkfliktebene auf das Level zwischen Kunden und Anbieter.
Ich kenne eine Menge Leute, die das Mobiltelefon normalerweise so gut wie nicht nutzen oder nur über WLAN. Dafür aber umso mehr auf den gelegentlichen Reisen/Ausflügen und diese führen manchmal ins EU-Ausland. Dazu gibt es doch die Mobiltelefone und deswegen würde ich das nicht als Missbrauch werten, selbst wenn der Kunde im Urlaub 5 GB verbraucht, zuhause aber vielleicht nur 200 MB monatlich.
Keine Frage, aber deswegen warte einfach mal die Regelung ab und dann erst kann man das beurteilen!
Natürlich kann man die genauen Auswirkungen erst ab Juli 2017 in der Praxis beurteilen. Nur ist es vermessen von Dir einen richtigen Zeitpunkt der Diskussion festzulegen. Vielleicht ist er gerade jetzt richtig, nämlich genau dann, wenn diese Regeln aufgestellt werden.
Nehmen wir mal an, was ich vermute, es kommt eben nichts genau Definiertes, also klare Obergrenzen o.ä.. Dann kannst Du im Juli 2017, wenn die Regelung in Kraft tritt, genauso argumentieren: warte doch mal ab, was konkret passiert. Und dann merken wir erst 2017/8, dass das dann doch nicht so toll ist. Dann ist es etwas spät, wenn die EU für die nächsten 5 Jahre die Regeln fixiert hat.
Man kann eine notwendige Diskussion auch abwenden, indem man immer argumentiert, dies sei nicht der richtige Zeitpunkt, bis es zu spät ist. Es wird momentan lediglich eine Diskussion über 2 Ansätze geführt: eine mit klaren Grenzen, die wieder vom Tisch ist und eine schwammige, über die nun offenbar viele glücklicher sind. M.Weidner hat nun richtig darauf hingewiesen, dass diese nun nicht besser sein muss, weil sie es vermeidet, konkret zu werden.
Denn wer nichts zu befürchten hat und sich ordentlich benimmt, dem passiert auch nichts. Und jetzt bitte nicht irgendwelche wilden Geschichten mit 5 Konjunktiven...
Die Geschichte hat uns gelehrt, dass solche persönliche Daten immer missbraucht wurden wenn sich die Lage entsprechend entwickelte.
Nenn doch mal ein konkretes Beispiel IN EINER DEMOKRATIE, die das unter den GLEICHEN STRENGEN AUFLAGEN erlaubt hat und wo ein ehrlicher Mensch einen konkreten Schaden erlitten hat! Ich wette mit Dir jetzt kommt nichts mehr. Ich behaupte auch, da wird es nichts geben...
Hier machst du eine absichtliche Verlagerung der Diskussion hin zu staatl. Überwachung. Das ist aber nicht das Thema. Wenn man eine Diskussion wie oben nicht abwürgen kann, verlagerst Du einfach das Thema.
Es geht nicht um Staaten, sondern um private Netzbetreiber, die in Zukunft bestimmte Daten erheben, analysieren und für ihre Zwecke nutzen können. Dies sind keine Demokratien, sondern gewinnmaximierende AGs. Dies in einem Topf zu werfen, ist unlauter und von dir bewusst irreführend. Und man könnte natürlich viele Beispiele anführen, wo Kunden Nachteile von diesem kommerziellen Profiling haben (Paradebeispiel ist die Schufa). Daher ist kommerziellen Betreibern auch nur sehr begrenzt die Möglichkeit gegeben, Kundendaten letztendlich in diesem Fall für die Überwachung ihrer Kunden zu verwenden. Das nennt sich übrigens Datenschutz. Daher muss jetzt auch gefordert werden, klar festzulegen, welche Kommunikationsdaten für die Heranziehung dieses Kundenprofils verwendet werden dürfen und welche nicht.
Was heute unwahrscheinlich erscheint, kann sich
innerhalb kurzer Zeit ändern. Wer hätte noch vor einem Jahr geglaubt, dass Großbritannien Brexit beschließen würde? Oder, dass nach 45 Jahren friedliches Zusammenlebens in Jugoslawien so viel Blut vergossen wird?
Wendungen gibt es immer, die Gesetze bleiben gleich oder werden
so oder so geändert...