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1&1


21.08.2017 14:43 - Gestartet von michaele_p
Hallo,

ich hatte soeben auch das Vergnügen, mich mit 1&1 diesbezüglich zu streiten. Für 6 min wurden meiner nicht geschäftsfähigen Tochter, die mit ihrer Mutter im Urlaub war, ein Betrag von 45€ (zeitgleich) für eingehende und abgehende Telefonate in Rechnung gestellt. Gemäß ihrem Anrufprotokoll hat sie aber KEINEN Anruf getätigt. Die SMS von 1&1 über das Roaming in Spanien und Italien kamen zuverlässig. Es gab aber keine SMS, die auf "Internationale Gewässer" und damit verbundene Kosten informierte.



1&1 meinte nun, dass sie dazu auch nicht verpflichtet seien. Ich als Kunde hätte eine Mitwirkungspflicht, mich mit dem Kleingedruckten meines Vertrages auseinander zu setzen. Zudem würde sicher auch in allen Reiseunterlagen des Schiffes darauf hingewiesen, dass es eben kein EU- Roaming auf dem Schiff gibt. Die Leistung sei beansprucht und die Berechnung entsprechend der Preisliste in Ordnung. Bei Widerspruch und Lastschriftrückbuchung würden Mahngebühren anfallen und meine Verträge (ca. 80€ im Monat) würden gesperrt.


Eine kulante Lösung sei nicht möglich. Was tun ?


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[1] Kuch antwortet auf michaele_p
21.08.2017 15:04
Hallo,

entscheidend ist in diesem Fall nicht das Anrufprotokoll im Smartphone, sondern das, was in der Rechnung und im Einzelverbindungsnachweis steht. Denn eingehende Anrufe werden in Schiffsnetzen auch berechnet, und zwar zu teuren Preisen, nicht nur abgehende Anrufe.
Es kann auch sein, dass die Tochter in die Mailbox-Falle getappt ist (sie ist auf dem Schiff, jemand ruft an, sie geht nicht ran oder das Handy ist kurzzeitig aus dem Schiffsnetz ausgebucht und der Anruf wird zurückgeleitet auf die Mailbox) -> das kostet ebenfalls, weil das eine doppelte Rufumleitung ist und der letzte bekannte Standort das Schiffsnetz war. Weitere Infos zur Mailbox-Falle hier:

https://www.teltarif.de/roaming/mailbox-...

Es ist also dringend erforderlich, bei 1&1 den Einzelverbindungsnachweis anzufordern, um nachvollziehen zu können, was tatsächlich vorgefallen ist. Wenn es tatsächlich einen Vorgang gab, der im Schiffsnetz kostenpflichtig ist, werden Sie mit einer Erstattung wahrscheinlich schlechte Karten haben, es sei denn Sie können nachweisen, dass das Handy vor Betreten des Schiffs ausgeschaltet oder die SIM-Karte entnommen wurde. Und das ist genau das, was wir Kreuzfahrt-Reisenden dringend empfehlen.

Alexander Kuch
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[1.1] michaele_p antwortet auf Kuch
21.08.2017 15:11
Hallo Herr Kuch,

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich habe die Position ja bereits aus dem EVN meiner Tochter entnommen. Sie beharrt darauf, niemanden angerufen zu haben. Auch die da aufgeführte Nummer wird nicht erkannt, sobald sie diese erneut wählt. Nach meinem Verständnis funktioniert diese Rufnummernerkennung aber sonst gut.

Mein Punkt ist, ob 1&1 nicht wirklich in der Pflicht gewesen wäre, entsprechend auf die hohen zu erwartenden Kosten (Schiff) mit einer SMS hinzuweisen, sobald das Schiff eben in internationale Gewässer kommt und das EU- Roaming nicht mehr greift.

Grüße
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[1.1.1] Kuch antwortet auf michaele_p
21.08.2017 15:31
Hallo,

Benutzer michaele_p schrieb:

Mein Punkt ist, ob 1&1 nicht wirklich in der Pflicht gewesen wäre, entsprechend auf die hohen zu erwartenden Kosten (Schiff) mit einer SMS hinzuweisen, sobald das Schiff eben in internationale Gewässer kommt und das EU- Roaming nicht mehr greift.

mit der Frage, ob hohe Roaming-Kosten durch den Versand einer Info-SMS hätten vermieden werden können, haben sich bereits Gerichte beschäftigt:

https://www.teltarif.de/daten-roaming-...
https://www.teltarif.de/daten-roaming-3000-...

Allerdings muss man dazu sagen, dass es bei diesen Fällen um Datenroaming und nicht um Telefonie-Roaming ging. Immerhin haben sich die Gerichte aber mit der Frage beschäftigt, ob der Provider dabei mitwirken muss, unerwartete Kosten zu vermeiden.

Unsere Empfehlung:
Wenden Sie sich doch mit der ganzen Sache einmal an die Verbraucherzentrale Ihres Wohnortes. Da gibt es geschulte Juristen, die das beurteilen können, ob diese Urteile auch auf Ihren Fall übertragbar sind. Die dortigen Juristen können ebenfalls 1&1 abmahnen, für Schiffsnetze zukünftig eine derartige Info-SMS zu verschicken oder darauf klagen, dass Sie den Betrag nicht bezahlen müssen.

Alexander Kuch