Benutzer hotte70 schrieb:
Benutzer AMt schrieb:
DVB-T wird abgeschaltet, weil es eine veraltete Technik ist und es sonst einen Engpass bei den terrestrischen Frequenzen gäbe. Ich nutze DVBT2HD und bin von der gebotenen Bildqualität begeistert. Wenn du in deiner Gartenlaube keinen Wert auf ein gute Bildqualität legst, ist das deine Privatsache, aber bitte verlange nicht von anderen, darauf zu verzichten. Übrigens für ca. € 50 kannst du locker einen DVB-T2HD-Receiver kaufen, der für dich ein deiner Gartenlaube ausreichen wird. Wenn dir das Geld dafür fehlt, bedauere ich das sehr.
Dein Bedauern kannst du dir ruhig sparen. Du scheinst meine Intention auch nicht so ganz zu verstehen, ist aber nicht so schlimm, ich erkläre es dir nochmal:
DVB-T = 24 Programme gratis derzeit, mit DVB-T2 ist diese Anzahl an Programmen nur noch kostenpflichtig für 69 € jährlich zu haben, wenngleich auch in HD statt bisher SD, aber alle Programme halt nur noch gegen Jahresgebühr. Hinzu kommen noch die Anschaffungskosten für ein neues Empfangsgerät, wie auch du sehr gut erkannt hast.
Für mich als Verbraucher somit ein finanzieller Nachteil, denn was vorher gratis möglich war ist nun kostenpflichtig, ganz einfach.
Sorry, aber du hast wohl nicht mitbekommen, dass die Privatsender, von denen bei DVB-T eh nur noch die SAT1-Gruppe übrig geblieben ist, seit längerer Zeit auf den Umstieg auf DVB-T2 erpicht sind und diesen gefordert haben, weil er die Möglichkeit bietet, Programme verschlüsselt zu senden und somit vom Konsumenten zu Recht oder Unrecht Geld kassieren zu können. Sie könnetn - zumindest theoretisch - ihre Programme auch noch über DVB-T2HD im SD-Format senden, aber das wollen sie bestimmt nicht, denn wieviele Konsumenten bleiben dann noch für die kostenpflichtigen Programme übrig?
Dazu kommen noch die gesteigerten Kosten für eine mehrfache Ausstrahlung im HD- und SD-Format. Dass über DVB-C die Programme der Privatsender kostenfrei im SD-Format gesendet werden, beruht auf eine Verfügung der Bundesnetzagentur. Es ist keine freiwillige Leistung.
Ich verstehe deine Klage auch daher nicht, weil du nie ein Anrecht darauf hast, die Privatsender über DVB-T empfangen zu können.