Benutzer Chris111 schrieb:
RE: Drittanbietersperre greift nicht bei unseriösen Kurzwahlnummern
Klar, ist zwar auch weitestgehend in der Nutzlosdienste-Branche beheimatet, jedoch technisch etwas Anderes:
Drittanbieter sind "Dienstleister", welche ihre meist ungewollten Dienste ihren Kunden "einfach so" beim passiven Surfen (wobei rechtlich ein Nachweis geführt werden müßte, daß der Kunde den Dienst aktiv gewollt hat, was technisch nicht möglich ist) oder aktiv durch Übermittlung eines PIN-Codes per SMS an den Kunden, wobei hier rechtlich auch die Kosteninformationen enthalten sein müssen.
Durch Verwendung des PIN-Codes im Internet oder einer aktiven "JA" Antwort-SMS kann die Zustimmung des Kunden nachvollzogen werden.
Kurzrufunummern als Mehrwertdienste und noch dazu für Anrufe sind wohl anfechtbar, weil von der Bundesnetzagentur hier eben die 09xx Nummerngasse vorgesehen ist.
Das Grundproblem ist, daß die Nutzlosdienste-Branche zwar Millionengewinne im Jahr hat, auf den einzelnen Kunden eher geringe Schadensbeträge entfallen, sodaß die meisten Kunden es nicht auf einen Rechtsstreit ankommen lassen und irgendwann nach dem von Pontius-zu-Pilatus-Schicken zwischen Mobilfunkbetreiber und "Nutzlos-Dienstleister" aufgeben.
Die Mobilfunker kaufen diese Forderungen gegen saftiges Disagio (und eigenes Einbringungsrisiko) auf und haben daher gar kein Interesse, den Kunden entgegenzukommen, sondern verdienen an der mißbrauchsanfälligen Kettenstruktur bestens mit.
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Vor der Ansage kommt seit ca. 2 Wochen eine Tarifansage, vorher war das laut Tests mit einer Gruppe vor mehreren Zeugen, ich glaube es wurde auch mit Video protokolliert, keine Ansage gespielt worden.
Erst nach Einschalten der Bundesnetzagentur, wo dieser unseriöse Anbieter auf Kopie gesetzt wurde, hat der Anbieter die Tarifansage geschaltet und frechdreist gelogen, sie wäre immer dagewesen.
Wenn Zeugen vorhanden sind und man den Anruf auch gleich noch am Handy abspeichert (es gibt genügend Apps, welche Anrufe automatisch oder manuell als Soundfile (OGG/MP3/MP4) speichern können), sollte die Beweisführung kein Problem sein.
Wenn man sich die Kurzwahlnummern anschaut, ist zu erkennen, dass viele Nummern auch sogenannte Taschennummern sind, also Nummern, die zufälligerweise gewählt werden, wenn man die Tastatursperre vergessen hat.
Die Tastensperre zu vergessen fällt aber in die Sphäre des Kunden.
Da kann dann prinzipiell jede Nummer gewählt werden.
Natürlich auch teure Auslandsnummern oder Mehrwertnummern - umso leichter, als der Kunde diese schon früher einmal gewählt hat und diese somit in der Anrufliste enthalten sind.
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Übrigens: Bei Kurzwahlnummern ist es im Gegensatz zu 0900 Nummern schon zu spät, wenn man die Tarifansage hört. Der Preis wird sofort berechnet.
Das ist dann aber sicher nicht legal und sollte der Bundesnetzagentur gemeldet werden .
Fazit:
Am besten gleich zum Vertragsbeginn bzw. vor der Nutzung Drittanbieterdienste und Mehrwertdienste (sowohl für Anrufe, als auch SMS) sperren lassen.
Dann sollte man gegen diese potentiellen Fallen weitestgehend gewappnet sein.