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Gesetzeslage muss dringend angepasst werden


03.12.2016 09:23 - Gestartet von Dithmarscher
Es wird dringend Zeit den Lockvogelangeboten einen Riegel vorzuschieben.Die Rechtssprechung muss angepasst werden und die Anbieter zwingen entweder die exacte Anzahl der verfügbaren Ware anzugeben und vor allem auch in ausreichender Menge vorzuhalten. Wird der Handel haftbar gemacht, wird sich die immernoch gängig Praxis ändern.
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[1] appleianer antwortet auf Dithmarscher
03.12.2016 22:08
Benutzer Dithmarscher schrieb:

überleg mal selbst: muss das so sein, weil das rechtens ist.

oder muss das so sein, weil du es dir wo wünschst?

???????????????????­???????????????????
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[1.1] sushiverweigerer antwortet auf appleianer
04.12.2016 06:20
Benutzer appleianer schrieb:
Benutzer Dithmarscher schrieb:

überleg mal selbst: muss das so sein, weil das rechtens ist.

oder muss das so sein, weil du es dir wo wünschst?

???????????????????­???????????????????

Es gibt ein Gesetz, demnach sind solche Angebote unzulässig.

Dein Beitrag zeugt auch nicht gerade von Intelligenz, und damit meine ich nicht nur die vielen Fragezeichen.
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[1.1.1] Dithmarscher antwortet auf sushiverweigerer
04.12.2016 11:22

einmal geändert am 04.12.2016 11:23
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Benutzer appleianer schrieb:
Benutzer Dithmarscher schrieb:

überleg mal selbst: muss das so sein, weil das rechtens ist.

oder muss das so sein, weil du es dir wo wünschst?

???????????????????­???????????????????

Es gibt ein Gesetz, demnach sind solche Angebote unzulässig.

Dein Beitrag zeugt auch nicht gerade von Intelligenz, und damit meine ich nicht nur die vielen Fragezeichen.

Dein Unkenntnis der Gestezeslage und Deine persönliche Einstellung zeigen welches geistes Kind Du bist und das hat nichts mit Itelligenz sondern mit Dummheit zu tun.

Mir bleibt das ich mit meiner Meinung gesetzeskonform bin und das ich Recht habe und Du eben nicht. Also halte Dich am besten mit so armseeligen, dummen Kommentaren zurück, insbesondere wenn Sie beleidigend werden.
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[1.1.1.1] Rotbaertchen antwortet auf Dithmarscher
04.12.2016 13:07
Benutzer Dithmarscher schrieb:
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Benutzer appleianer schrieb:


Interessant - sind Dithmarscher und appleianer die gleiche Person?
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[1.1.1.1.1] sushiverweigerer antwortet auf Rotbaertchen
05.12.2016 17:05
Benutzer Rotbaertchen schrieb:
Benutzer Dithmarscher schrieb:
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Benutzer appleianer schrieb:


Interessant - sind Dithmarscher und appleianer die gleiche Person?

Sieht so aus und sie argumentieren auch noch gegensätzlich, man nennt das wohl multiple Persönlichkeit ;).
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[1.1.1.2] sushiverweigerer antwortet auf Dithmarscher
05.12.2016 17:02
Benutzer Dithmarscher schrieb:
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Benutzer appleianer schrieb:
Benutzer Dithmarscher schrieb:

mit so armseeligen, dummen Kommentaren zurück, insbesondere wenn Sie beleidigend werden.

Schrieb derjenige, der hier mit 2 Nicks trollt, die eine unterschiedliche Auffassung vertreten.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Schutz vor Lockvogelangeboten verstärkt: Händler dürfen nur dann mit Billigangeboten werben, wenn diese auch eine bestimmte Zeit lang vorrätig sind.

Der BGH gab damit einer Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen den Discouter Lidl recht. Die Supermarktkette hatte mit Flachbildschirmen und billiger Butter geworben. In manchen Märkten waren die Bildschirme jedoch schon morgens ausverkauft, teilte die Verbraucherzentrale am Freitag mit (Az. I ZR 183/09).
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[1.2] Maugsch antwortet auf appleianer
04.12.2016 07:05
Benutzer appleianer schrieb:
Benutzer Dithmarscher schrieb:

überleg mal selbst: muss das so sein, weil das rechtens ist.

oder muss das so sein, weil du es dir wo wünschst?

???????????????????­???????????????????

Super!
Danke für diesen Satz.
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[2] RE: Gesetzeslage
x-user antwortet auf Dithmarscher
03.12.2016 23:31
Benutzer Dithmarscher schrieb:
Es wird dringend Zeit den Lockvogelangeboten einen Riegel vorzuschieben.Die Rechtssprechung muss angepasst werden und die Anbieter zwingen entweder die exacte Anzahl der verfügbaren Ware anzugeben und vor allem auch in ausreichender Menge vorzuhalten. Wird der Handel haftbar gemacht, wird sich die immernoch gängig Praxis ändern.

Lockvogelangebote sind unlauterer Wettbewerb, verboten lt. Gesetz.
Aber die Strafen sind offenbar billiger als der Werbeeffekt --

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[2.1] sushiverweigerer antwortet auf x-user
04.12.2016 06:14
Benutzer x-user schrieb:
Benutzer Dithmarscher schrieb:
Es wird dringend Zeit den Lockvogelangeboten einen Riegel vorzuschieben.Die Rechtssprechung muss angepasst werden und die Anbieter zwingen entweder die exacte Anzahl der verfügbaren Ware anzugeben und vor allem auch in ausreichender Menge vorzuhalten. Wird der Handel haftbar gemacht, wird sich die immernoch gängig Praxis ändern.

Lockvogelangebote sind unlauterer Wettbewerb, verboten lt.
Gesetz.
Aber die Strafen sind offenbar billiger als der Werbeeffekt --


Es gibt ja keine Strafen, Konkurrenzunternehmen können diese Unternehmen abmahnen lassen und auch die Kunden über die Verbraucherzentrale. Folgen hat es in der Regel keine, da solche Täuschungen zum Marketingkonzept gehören.
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[3] rems antwortet auf Dithmarscher
05.12.2016 10:49
Benutzer Dithmarscher schrieb:
Es wird dringend Zeit den Lockvogelangeboten einen Riegel vorzuschieben.Die Rechtssprechung muss angepasst werden und die Anbieter zwingen entweder die exacte Anzahl der verfügbaren Ware anzugeben und vor allem auch in ausreichender Menge vorzuhalten. Wird der Handel haftbar gemacht, wird sich die immernoch gängig Praxis ändern.

Wer sagt denn, dass dies ein Lockvogelangebot war? Kann es nicht einfach sein, dass das Angebot sehr sehr gut war und viele Leute direkt (mehrfach) zugeschlagen haben!!?
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[3.1] Beschder antwortet auf rems
05.12.2016 10:59
Benutzer rems schrieb:

Wer sagt denn, dass dies ein Lockvogelangebot war? Kann es nicht einfach sein, dass das Angebot sehr sehr gut war und viele Leute direkt (mehrfach) zugeschlagen haben!!?

Der Prospekt in dem das Gerät beworben wurde zeigt Angebote vom heutigen Montag bis kommenden Samstag an. Wie also ist es zu rechtfertigen dass das Telefon schon 2 Tage vorher ausverkauft war?

Das stört mich z. B. mehr als dass es an sich ausverkauft ist.
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[3.1.1] rems antwortet auf Beschder
05.12.2016 11:06
Benutzer Beschder schrieb:
Benutzer rems schrieb:

Wer sagt denn, dass dies ein Lockvogelangebot war? Kann es nicht einfach sein, dass das Angebot sehr sehr gut war und viele Leute direkt (mehrfach) zugeschlagen haben!!?

Der Prospekt in dem das Gerät beworben wurde zeigt Angebote vom heutigen Montag bis kommenden Samstag an. Wie also ist es zu rechtfertigen dass das Telefon schon 2 Tage vorher ausverkauft war?

Das stört mich z. B. mehr als dass es an sich ausverkauft ist.

Ja, das ist mehr als Unglücklich. Wenn es Dich doch so ärgert, dann melde das doch bei der Verbraucherzentrale, mehr kannst Du leider nicht tun.

Ich persönliche habe mich auf die Aussage des Prospektes nicht verlassen und habe am Donnerstag Kontakt mit Netto aufgenommen, da wurde mir ganz offen gesagt, dass das Angebot (wie jede Woche) ab Freitag 16-17 Uhr online verfügbar ist. Deswegen habe ich mich darauf eingestellt und Freitag um 17 Uhr meine Bestellungen getätigt.
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[3.1.1.1] Beschder antwortet auf rems
05.12.2016 11:27
Benutzer rems schrieb:

Ich persönliche habe mich auf die Aussage des Prospektes nicht verlassen und habe am Donnerstag Kontakt mit Netto aufgenommen, da wurde mir ganz offen gesagt, dass das Angebot (wie jede Woche) ab Freitag 16-17 Uhr online verfügbar ist. Deswegen habe ich mich darauf eingestellt und Freitag um 17 Uhr meine Bestellungen getätigt.

Ja, verstehe ich. Mir war es wohl nicht wichtig genug. Meine Enttäuschung hält sich in Grenzen und so ein Angebot kommt auch mal wieder. Es ist ja bald Weihnachten und danach wird auch so einiges billiger.

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[3.1.1.1.1] rems antwortet auf Beschder
05.12.2016 11:32
Benutzer Beschder schrieb:
Benutzer rems schrieb:

Ich persönliche habe mich auf die Aussage des Prospektes nicht verlassen und habe am Donnerstag Kontakt mit Netto aufgenommen, da wurde mir ganz offen gesagt, dass das Angebot (wie jede Woche) ab Freitag 16-17 Uhr online verfügbar ist. Deswegen habe ich mich darauf eingestellt und Freitag um 17 Uhr meine Bestellungen getätigt.

Ja, verstehe ich. Mir war es wohl nicht wichtig genug. Meine Enttäuschung hält sich in Grenzen und so ein Angebot kommt auch mal wieder. Es ist ja bald Weihnachten und danach wird auch so einiges billiger.


Verstehe nun aber Deine Reaktion nicht, wenn es Dich doch sooooo aufregt, dann melde es doch. Wenn sich niemand (bei den richtigen Stellen) beschwert, dann wird sich auch nichts ändern ...
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[3.1.1.1.1.1] Beschder antwortet auf rems
05.12.2016 11:51
Benutzer rems schrieb:
Benutzer Beschder schrieb:
Benutzer rems schrieb:



Verstehe nun aber Deine Reaktion nicht, wenn es Dich doch sooooo aufregt, dann melde es doch. Wenn sich niemand (bei den richtigen Stellen) beschwert, dann wird sich auch nichts ändern ...

Also ich bin nicht soooo verärgert darüber, das musst du verwechselt haben. Außerdem kann jeder, also auch du, sich beschweren. Dafür ist es nicht relevant ob du ein Telefon bestellen konntest.

Kannst uns ja dann über den Verlauf der Beschwerde auf dem laufenden halten.

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[3.1.1.1.1.1.1] rems antwortet auf Beschder
05.12.2016 11:59
Benutzer Beschder schrieb:
Also ich bin nicht soooo verärgert darüber, das musst du verwechselt haben. Außerdem kann jeder, also auch du, sich beschweren. Dafür ist es nicht relevant ob du ein Telefon bestellen konntest.

Kannst uns ja dann über den Verlauf der Beschwerde auf dem laufenden halten.

Stimmt, da habe ich Dich mit dem Threadersteller verwechselt, sorry! :)