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@Teltarif: Die Tücken der Prozentrechnung ;-)...


22.12.2016 13:25 - Gestartet von handykrank
"Demnach werden alle Produkte im Aktionszeitraum rechnerisch ohne Mehrwertsteuer, also mit 19 Prozent Preisnachlass, verkauft."

Leider ein Irrglaube (bzw. mangelndes Verständnis von Prozentrechnung), dass ich bei 19% MwSt eben jene 19% vom BRUTTObetrag abziehen muss, um auf den NETTObetrag zu kommen.

Beispiel: Saturn verkauft mir einen Fernseher für regulär BRUTTO 1.000€. Jetzt bekomme ich 19% Rabatt. Ergo zahle ich 1.000€ * (1 - 19%) = 810€.

Der Fernseher hatte aber ursprünglich einen NETTOpreis von 840,34€, denn 840,34€ * (1 + 19%) = 1.000€.

Wenn ich einem Kunden 19% MwSt. "erlassen" möchte, gebe ich ihm in Wahrheit nur einen Rabatt von ~ 16%: 1.000€ * (1 - 16%) = 840€.

Wenn Saturn also tatsächlich 19% Rabatt auf den Endkundenpreis gibt, liegt der neue Verkaufspreis sogar noch unter dem ursprünglichen Nettopreis :-).
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[1] markusweidner antwortet auf handykrank
22.12.2016 13:42
Benutzer handykrank schrieb:

Leider ein Irrglaube (bzw. mangelndes Verständnis von Prozentrechnung), dass ich bei 19% MwSt eben jene 19% vom BRUTTObetrag abziehen muss, um auf den NETTObetrag zu kommen.

Danke für den Hinweis. Das haben wir in der Tat nicht bedacht, aber stimmt natürlich.
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[1.1] Marty McFly antwortet auf markusweidner
22.12.2016 22:48
Benutzer markusweidner schrieb:
Benutzer handykrank schrieb:

Leider ein Irrglaube (bzw. mangelndes Verständnis von Prozentrechnung), dass ich bei 19% MwSt eben jene 19% vom BRUTTObetrag abziehen muss, um auf den NETTObetrag zu kommen.

Danke für den Hinweis. Das haben wir in der Tat nicht bedacht, aber stimmt natürlich.

Jetzt ist der Artikel aber widersprüchlich: Entweder gibt es 19 Prozent Rabatt ODER es wird die "Mehrwertsteuer erlassen". Da muss man sich auch bei einer Spekulation entscheiden. ~16% oder 19%, das ist die Frage.
Aber "die schwarze Null" läßt beides kalt!
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[2] Mobilfunk-Experte antwortet auf handykrank
22.12.2016 15:11
Benutzer handykrank schrieb:

Wenn ich einem Kunden 19% MwSt. "erlassen" möchte, gebe ich ihm in Wahrheit nur einen Rabatt von ~ 16%:
1.000€ * (1 - 16%) = 840€.

Wenn Saturn also tatsächlich 19% Rabatt auf den Endkundenpreis gibt, liegt der neue Verkaufspreis sogar noch unter dem ursprünglichen Nettopreis :-).

Das könnte aber sogar sein. Sonderaktionen mit dem Werbespruch "wir schenken Ihnen die Mehrwertsteuer" gibt es häufiger. Dabei habe ich durchaus schon erlebt, dass der Händler wirklich 19% Rabatt gibt, obwohl das eigentlich noch mehr ist als die ursprünglich enthaltene Mehrwertsteuer. Vermutlich wissen die Händler selbst, dass viele Kunden Probleme mit der Prozentrechnung haben, und vermeiden so Diskussionen und Enttäuschungen.
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[2.1] handykrank antwortet auf Mobilfunk-Experte
22.12.2016 16:42
Aus den von dir genannten Gründen würde ich es als Händler auch genauso machen: 19% Rabatt auf den Bruttopreis und gut.

Zumal das mit der "erlassenen" MwSt. ja sowieso totaler Käse ist - der Kunde bekommt einen Rabatt und in dem rabattierten Preis ist die MwSt. anteilig genauso enthalten wie zuvor.

Aber vermutlich spricht man mit so einer Aktion noch zusätzlich den ein oder anderen an, der dann denkt "Jetzt hab ich's dem Schäuble aber mal richtig gezeigt!" :-O.

Benutzer Mobilfunk-Experte schrieb:
Benutzer handykrank schrieb:

Wenn ich einem Kunden 19% MwSt. "erlassen" möchte, gebe ich ihm in Wahrheit nur einen Rabatt von ~ 16%:
1.000€ * (1 - 16%) = 840€.

Wenn Saturn also tatsächlich 19% Rabatt auf den Endkundenpreis gibt, liegt der neue Verkaufspreis sogar noch unter dem ursprünglichen Nettopreis :-).

Das könnte aber sogar sein. Sonderaktionen mit dem Werbespruch "wir schenken Ihnen die Mehrwertsteuer" gibt es häufiger. Dabei habe ich durchaus schon erlebt, dass der Händler wirklich 19% Rabatt gibt, obwohl das eigentlich noch mehr ist als die ursprünglich enthaltene Mehrwertsteuer. Vermutlich wissen die Händler selbst, dass viele Kunden Probleme mit der Prozentrechnung haben, und vermeiden so Diskussionen und
Enttäuschungen.
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[2.1.1] Vertellmi antwortet auf handykrank
23.12.2016 11:06
Benutzer handykrank schrieb:
Zumal das mit der "erlassenen" MwSt. ja sowieso totaler Käse ist - der Kunde bekommt einen Rabatt und in dem rabattierten Preis ist die MwSt. anteilig genauso enthalten wie zuvor.

Aber vermutlich spricht man mit so einer Aktion noch zusätzlich den ein oder anderen an, der dann denkt "Jetzt hab ich's dem Schäuble aber mal richtig gezeigt!" :-O.

Als ob sich der Staat die Steuereinnahmen aus einer solchen Aktion ernsthaft entgehen lassen bzw. das erlauben würde... ;-)))
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[2.1.1.1] garfield antwortet auf Vertellmi
23.12.2016 12:21
Benutzer Vertellmi schrieb:
Als ob sich der Staat die Steuereinnahmen aus einer solchen Aktion ernsthaft entgehen lassen bzw. das erlauben würde... ;-)))

Tut er ja nicht, denn er bekommt unverändert seine 19 Prozent vom Umsatz (daher auch "Umsatzsteuer"). Und da der Staat dem Händler seinen Preis nicht vorschreibt, ist die Umsatzhöhe (also aufs einzelne Produkt gesehen der Endpreis) Sache des Händlers. DER muss kalkulieren, inwieweit sich das für ihn rechnet.
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[2.1.1.1.1] Ginko1305 antwortet auf garfield
23.12.2016 15:01
Also verstehe ich das jetzt richtig, dass bei den angeblichen "Nettopreisen" trotzdem nochmal die 19 % Umsatzsteuer ausgewiesen sind, die man als vorsteuerabzugsberechtigte Person zusätzlich vom Finanzamt wieder bekommen kann?



Benutzer garfield schrieb:
Benutzer Vertellmi schrieb:
Als ob sich der Staat die Steuereinnahmen aus einer solchen Aktion ernsthaft entgehen lassen bzw. das erlauben würde... ;-)))

Tut er ja nicht, denn er bekommt unverändert seine 19 Prozent vom Umsatz (daher auch "Umsatzsteuer"). Und da der Staat dem Händler seinen Preis nicht vorschreibt, ist die Umsatzhöhe (also aufs einzelne Produkt gesehen der Endpreis) Sache des Händlers. DER muss kalkulieren, inwieweit sich das für ihn
rechnet.
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[2.1.1.1.1.1] garfield antwortet auf Ginko1305
23.12.2016 15:24
Benutzer Ginko1305 schrieb:
Also verstehe ich das jetzt richtig, dass bei den angeblichen "Nettopreisen" trotzdem nochmal die 19 % Umsatzsteuer ausgewiesen sind, die man als vorsteuerabzugsberechtigte Person zusätzlich vom Finanzamt wieder bekommen kann?

Na selbstverständlich. Und wer spricht denn von Nettopreisen? Wie Saturn seine Aktion nennt und wie viel Rabatt sie gewähren, legt Saturn fest. Es ist einfach nur der zu bezahlende Bruttopreis (und logischerweise die dann anfallende Umsatzsteuer) geringer, das ist alles. Der Kunde bekommt seine gewohnte Rechnung (bzw. Kassenzettel), wo der zu zahlende (geringere) Betrag unverändert Netto plus Umsatzsteuer darstellt. Und die (somit auch geringere) Umsatzsteuer (in unveränderter prozentualer Höhe) führt Saturn brav ans Finanzamt ab. Ob das (ebenfalls) geringere Netto für Saturn noch einen ausreichenden Gewinn darstellt, ist allein die Sache von Saturn. Hier fällt nirgends Umsatzsteuer "unter den Tisch", weder für den Kunden, noch für Saturn, und fürs Finanzamt auch nicht.
Wenn Saturn seinen Preis für ein Produkt halbiert, bekommt es ja auch nicht vom Finanzamt Umsatzsteuer zurück. AUCH DANN bezahlt Saturn weiterhin brav die für DIESEN (Brutto-)Preis anfallende Umsatzsteuer.

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[2.1.1.1.2] Vertellmi antwortet auf garfield
23.12.2016 16:01
Benutzer garfield schrieb:
Tut er ja nicht, denn er bekommt unverändert seine 19 Prozent vom Umsatz (daher auch "Umsatzsteuer").

Logisch, genau das wollte ich mit meinem Posting sagen.

Benutzer Ginko1305 schrieb:
Also verstehe ich das jetzt richtig, dass bei den angeblichen "Nettopreisen" trotzdem nochmal die 19 % Umsatzsteuer ausgewiesen sind, die man als vorsteuerabzugsberechtigte Person zusätzlich vom Finanzamt wieder bekommen kann?

Benutzer garfield schrieb:
Na selbstverständlich.
...
Hier fällt nirgends Umsatzsteuer "unter den Tisch", weder für den Kunden, noch für Saturn, und fürs Finanzamt auch nicht.

Vollkommen richtig. Daher sind Namensgebungen solcher Aktionen wie "Wir erstatten Ihnen die Mehrwertsteuer" o.ä. im Grunde pure Verbraucherverarsche. Vielmehr gibt der Händler eben einfach nur einen Rabatt in der Höhe, wie sie als Prozentsatz "zufällig" auch als Umsatzsteuer drauf geschlagen wird.

Wobei man dabei, wie hier gelesen, streng genommen ja auch schon wieder zwischen dem Brutto -> Netto und dem Netto -> Brutto Rechenweg unterscheiden müsste. Ist aber insofern Wurscht, als das es eben in Wirklichkeit einfach ein 19%iger Rabatt auf die sonst verlangten Preise ist.

Nebenbei bemerkt müsste das eine vorsteuerabzugsberechtigte Person eigentlich wissen... ;-)