Benutzer garfield schrieb:
Benutzer Moneysac schrieb:
Das hilft oft Wunder und wenn nicht, gibts eben ein Urteil.
Sehe ich auch so. Schließlich hat Unitymedia keine Leistung erbracht und auch nicht erbringen können. Mit welchem Recht wollen sie also kassieren? Dass die Mieterin eine Mitschuld trifft, ändert ja nichts daran, dass sie keinen funktionierenden Anschluss hatte. Und wie teltarif schon richtig schreibt: spätestens nach den ersten Monaten, ja eigentlich Wochen, hätte es bei Unitymedia auffallen müssen, dass kein Byte bei diesem "Kundenkonto" auflief und die unitymediaeigene Hardware bei der "Kundin" gar nicht ansprechbar war - und dies ist ein netzseitiger "Fehler" - also in Verantwortung von Unitymedia.
Zumindest für die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren dürfte eine Rückforderung zB wegen ungerechtfertigter Bereicherung Sinn machen. Eine Strafbarkeit könnte auch gegeben sein, immerhin hat Unitymedia wissen müssen, dass keine Leistung erbracht wurde und trotzdem Geld abgebucht.