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Entspricht einem Flugverbot für Drohnen


21.01.2017 13:48 - Gestartet von lexus1
Was soll man von diesem Minister und Abnickparlament auch erwarten?
De facto wird hier ein Drohnenverbot ausgesprochen, denn in unserem dichtbesiedelten Land ist man fast immer über fremdem Eigentum. Weil die Presse ein paar dumme Einzelfälle hochgebauscht hat, wird in D wieder mal alles verboten, was nicht explizit erlaubt ist. Dieses Regime ist mehr als eine Spaßbremse.

Glaubt wirklich jemand im Ernst, daß sich jemand, der schon bisher seine Drohne beim Flughafen gefährlich hat aufsteigen lassen, sich druch so ein erneutes Verbot wird abschrecken lassen?

Es ist wie immer. Politischer Aktionismus, um von wirklich wichtigen Themen ablenken zu können - und natürlich eine neue Bussgeldquelle. Wer wird seine Drohne schon kennzeichnen und wie? Das ist abwegig. Drohnenführerschein? Ein Schildbürgerstreich. Besser wäre ein "Politiker-Führerschein".

Aber ich habe eine neue Idee für unser Gruselkabinett, ähnlich sinnvoll: Warum verbieten wir nicht einfach Langzeitarbeitslosigkeit? Dann wäre dieses leidige Problem doch ein für allemal gelöst? So einfach! Man muß nur dararuf kommen, gell?
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[1] diet99 antwortet auf lexus1
21.01.2017 16:22
Ich sehe da nicht sehr viele Änderungen im Vergleich zu bisherigen Regelungen. Hervorzuheben sind hauptsächlich die 100m-Grenze und die Kennzeichnungspflicht. Alles andere galt bisher mehr oder weniger schon.
Ich wäre beispielsweise nie auf die Idee gekommen, über Wohngrundstücken zu fliegen. Das gebietet der gesunde Menschenverstand, den leider einige Piloten nicht zu haben scheinen. Überflugverbote über Menschenansammlungen, Kraftwerken und Energieverteilstationen, Gefängnissen, usw. gab es schon lange, ist also nix Neues.
An anderer Stelle gibt es sogar Erleichterungen - beispielsweise im FPV-(First Person View)-Flug mit Videobrille. Da reicht es jetzt aus, wenn man einen sogenannten "Spotter" hat, der einen vor Gefahren warnt. Bisher war hier eine Fernsteuerung mit Lehrer/Schüler-Funktion vorgeschrieben mit der Möglichkeit, daß der Beobachter jederzeit eingreifen kann.

Von einem "Drohnen-Flugverbot" kann also absolut keine Rede sein!