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betrifft eben doch auch "alte" Produkte nach dem 13.6.2017


22.04.2017 16:49 - Gestartet von thrasea
Meines Erachtens ist die Darstellung der betroffenen Produkte im Artikel falsch. Laut Artikel 48 2014/53/EU ist die RED zwingend für alle Produkte anzuwenden, die ab dem 13. Juni in Verkehr gebracht werden. Das "Inverkehrbringen" ist definiert in Artikel 2, Absatz 1, Punkt 10 als "die erstmalige Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Unionsmarkt". Damit ist quasi der Zeitpunkt gemeint, an dem ein Händler ein Gerät für den Verkauf ins Regal stellt. Bitte lasst eure Aussage nochmal von einem Experten checken.
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[1] Antonov antwortet auf thrasea
22.04.2017 20:21
Benutzer thrasea schrieb:
Meines Erachtens ist die Darstellung der betroffenen Produkte im Artikel falsch. Laut Artikel 48 2014/53/EU ist die RED zwingend für alle Produkte anzuwenden, die ab dem 13. Juni in Verkehr gebracht werden. Das "Inverkehrbringen" ist definiert in Artikel 2, Absatz 1, Punkt 10 als "die erstmalige Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Unionsmarkt". Damit ist quasi der Zeitpunkt gemeint, an dem ein Händler ein Gerät für den Verkauf ins Regal stellt. Bitte lasst eure Aussage nochmal von einem Experten checken.

Sehe ich ähnlich, im Blue Guide (Abschnitt 2.9) steht dazu:

"Nach Ablauf der Übergangszeit dürfen Produkte, die vor oder während dieses Zeitraums entsprechend der aufzuhebenden Regelung hergestellt wurden, nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Ein Produkt, das vor dem Ende der Übergangszeit in Verkehr gebracht wird, sollte nach diesem Datum bereitgestellt oder in Betrieb genommen werden dürfen. (86)"

Fußnote 86: "Ein solches Produkt kann beispielsweise nach Ablauf des Übergangszeitraums noch legal verkauft werden, wenn es im Lager des Händlers vorrätig ist, d. h., das Produkt wurde bereits in Verkehr gebracht und ein Eigentumsübergang hat stattgefunden."

Nach meinem Verständnis bedeutet dies, dass Funkprodukte, die nicht RED-konform sind, ab dem 13.06.2017 nur dann noch verkauft werden dürfen, wenn diese bereits vor diesem Datum vom Hersteller ausgeliefert und bei einem Händler/Distributor eingelagert worden sind.

Hier die Links:
http://ec.europa.eu/DocsRoom/documents/18027/
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=uriserv:OJ.L_.2014.153.01.0062.01.DEU