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kann man gleich kündigen


26.03.2017 00:15 - Gestartet von Schilddruese
Hallo, ich bin sowieso mit O2 unzufrieden (schlechter Empfang, ständig Netz Probleme usw.). Würde gerne sofort aus meinem 24 Monatsvertrag aussteigen per Sonderkündigung wegen der Preiserhöhung.

Geht's das? Oder geht das nicht? Muss ich zuerst widersprechen oder kann ich sofort die Sonderkündigung machen?
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[1] sushiverweigerer antwortet auf Schilddruese
26.03.2017 06:56
Benutzer Schilddruese schrieb:
Hallo, ich bin sowieso mit O2 unzufrieden (schlechter Empfang, ständig Netz Probleme usw.). Würde gerne sofort aus meinem 24 Monatsvertrag aussteigen per Sonderkündigung wegen der Preiserhöhung.

Geht's das? Oder geht das nicht? Muss ich zuerst widersprechen oder kann ich sofort die Sonderkündigung machen?

WinSIM Kunde?

Der Anwalt schrieb (siehe oben) :

Bei Preiserhöhungen von mehr als 20 Prozent, hier offenbar teilweise sogar um die 50 Prozent, ist die Anpassung jedoch so weit vom vereinbarten Preis entfernt, dass der Kunde hier die Erhöhung nur als Kündigung mit gleichzeitigem Angebot auf Neuabschluss eines Vertrages verstehen kann. Bei solchen krassen Anpassungen gehe ich davon aus, dass der Vertrag automatisch endet, ohne dass der Kunde von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen muss. Wer auf Nummer sicher gehen will, kündigt allerdings lieber innerhalb der sechswöchigen Frist.
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[2] pa-jt antwortet auf Schilddruese
26.03.2017 08:51
Benutzer Schilddruese schrieb

Geht's das? Oder geht das nicht? Muss ich zuerst widersprechen oder kann ich sofort die Sonderkündigung machen?

Fristlos kündigen zum 30.04
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[2.1] Schilddruese antwortet auf pa-jt
27.03.2017 16:36
Fristlos kündigen zum 30.04.?? Wenn WinSim dann sagt, dass es nicht geht und die Preiserhöhung bei mir nicht durchführen? Ich will da weg...

Benutzer pa-jt schrieb:
Benutzer Schilddruese schrieb

Geht's das? Oder geht das nicht? Muss ich zuerst widersprechen oder kann ich sofort die Sonderkündigung machen?

Fristlos kündigen zum 30.04
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[2.1.1] pa-jt antwortet auf Schilddruese
27.03.2017 16:55

einmal geändert am 27.03.2017 17:03
Benutzer Schilddruese schrieb:
Fristlos kündigen zum 30.04.?? Wenn WinSim dann sagt, dass es nicht geht und die Preiserhöhung bei mir nicht durchführen?
Ich will da weg...

Du kannst der Preiserhöhung widersprechen und dein Vertrag läuft unverändert weiter oder den Vertrag wegen der Preiserhöhung fristlos kündigen (Sonderkündigungsrecht). Insbesondere wenn die Preiserhöhung über 20% ist (laut Anwahlt).

Bei mir ist Empfang stabiler wenn ich auf LTE verzichte oder gar auf GPRS beschränke
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[2.1.1.1] fusshupe antwortet auf pa-jt
27.03.2017 17:19

einmal geändert am 27.03.2017 17:40
Benutzer pa-jt schrieb:
Benutzer Schilddruese schrieb:
Fristlos kündigen zum 30.04.?? Wenn WinSim dann sagt, dass es nicht geht und die Preiserhöhung bei mir nicht durchführen? Ich will da weg...
).

Natürlich kann man den Vertrag fristlos, aber nur zum Termin der Preisänderung kündigen. Ich habe im letzten Jahr eine Preisanpassung von SKY bekommen, die aber genau 5% betrug. In einem Telefonat mit der SKY - Kundenhotline wurde mir der Hinweis auf das BGH Urteil gegeben, was in dem Artikel (Was sagt der Anwalt dazu) genannt wurde. Ganz wichtig ist es jetzt, Ausdauer zu haben und sich nicht einschüchtern zu lassen. Das Problem was für Drillisch nämlich jetzt besteht ist folgendes. Sollten sich jetzt alle Kunden, die eine Erhöhung von 20 - 50% erhalten haben, zu einer Kündigung entschließen, wird sich ein börsenorientiertes Unternehmen wie Drillisch, mit einem fallenden Aktienkurs befassen müssen, was die Anteilseigner (Anleger) nicht gut finden werden. Da gibt es dann viele unangenehme Fragen auf der Aktionärsversammlung

Ich für meinen Teil, binde mich lieber an ein seriöses Mobilfunkunternehmen als bei WINSIM zu bleiben. Egal wie teuer der Anwalt wird aber das wird jetzt durchgezogen. Denn die gesetzeskonforme Preiserhöhung wird so oder so kommen. Ich fürchte, das zumindest haben die jetzt gelernt und werden es durchziehen und zwar dann für alle Drillisch Kunden.