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WIDERSPRUCH...


18.03.2017 14:33 - Gestartet von RollinCHK
Ich rate Jedem zunächst mal zum Widerspruch, warum?

1. Vielleicht passiert gar nichts, denn ist die kritische Masse erreicht, wird WinSIM sicherlich nicht massenhaft Kündigungen verschicken. Sie brauchen ja nun mal auch Kunden.

2. Kommt im schlimmsten Fall die Kündigung, wird es sicher auch möglich sein, seinen Widerspruch zurückzunehmen und sich auf die neuen Konditionen einzulassen. Das dürfte mit einem Hotline-Anruf zu klären sein.

Bei Verträgen mit 24 Monaten würde ich mich aus Prinzip nicht auf die Preiserhöhung einlassen. Dafür hat man ja die lange Vertragslaufzeit, nämlich zur Sicherheit für beide Seiten, die sich an den vereinbarten Vertrag halten müssen. Ich gehe ja auch nicht nach 10 Monaten zu meinem Vertragspartner und sag "Du, ich zahl jetzt mal 2 Euro weniger, weil ich n Teil deiner Leistungen eigentlich gar nicht nutze..." So gehts nicht!!!!
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[1] huschpappi antwortet auf RollinCHK
18.03.2017 14:57
Bei Verträgen mit 24 Monaten würde ich mich aus Prinzip nicht auf die Preiserhöhung einlassen.

Seh ich genauso. Mein Vertrag läuft bis zum März 2018, und vorher kann auch Winsim nicht ohne besonderen Grund kündigen. Eine nicht von mir akzeptierte Preiserhöhung ist keiner dieser Gründe. Da bestehe ich auf Vertragserfüllung, so wie es uns die Telefongesellschaften jahrelang vorgemacht haben.


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[2] KiRKman antwortet auf RollinCHK
18.03.2017 20:24
Benutzer RollinCHK schrieb:
2. Kommt im schlimmsten Fall die Kündigung, wird es sicher auch möglich sein, seinen Widerspruch zurückzunehmen und sich auf die neuen Konditionen einzulassen. Das dürfte mit einem Hotline-Anruf zu klären sein.

Das denke ich auch. Im Falle einer Kündigung versucht man eben, den Widerspruch zurückzunehmen oder wechselt dann eben.

Ich vermute jedoch, dass im Falle eines Widerspruchs einfach zum Stichtag das Roaming deaktiviert wird - natürlich dann zum alten Preis. Das wäre praktisch dieselbe Sache wie bei den neuen "DeutschlandSIM National"-Tarifen. Dort spart man meistens drei Euro pro Monat, wenn man einen Tarif ohne Roaming wählt.

Man könnte also nach dem Widerspruch wählen, ob man ohne Roaming weitermacht oder doch kündigt / wechselt. Die Schiene mit den Tarifen ohne Roaming ist bei anderen Drillisch-Marken ja schon aktiv.

Und die Erhöhung ist definitiv nur den neuen Roaming-Konditionen in den Ländern der EU geschuldet. Alle anderen Erklärungen sind Nebelkerzen von winSIM. Ein Tarif ohne Roaming-Möglichkeit muss sich nämlich nicht an EU-Regeln halten (denn es geht dort wirklich GAR KEIN Roaming, die SIM-Karte funktioniert nur im deutschen Netz).
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[2.1] jamomentmal antwortet auf KiRKman
20.03.2017 07:45

einmal geändert am 20.03.2017 07:45
ich habe mir mal das Kleingedruckte durchgelesen (AGB meines 24 Monatsvertrages von WinSim)

Roaming ist eine "Zusatzleistung" und diese kann unabhängig von der "normalen" Vertragslaufzeit (24 Monate) von beiden Seiten mit einer Frist von 1 Monat gekündigt werden. Ob das mit geltender Rechtssprachung konform geht, ist dann die andere Frage...aber wegen 2€ / Monat lohnt sich wohl nicht der Gang zum Anwalt oder der Verbraucherschutz-Zentrale...
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[2.1.1] jamomentmal antwortet auf jamomentmal
20.03.2017 14:13
Benutzer jamomentmal schrieb:
ich habe mir mal das Kleingedruckte durchgelesen (AGB meines 24 Monatsvertrages von WinSim)

Roaming ist eine "Zusatzleistung" und diese kann unabhängig von der "normalen" Vertragslaufzeit (24 Monate) von beiden Seiten mit einer Frist von 1 Monat gekündigt werden. Ob das mit geltender Rechtssprachung konform geht, ist dann die andere Frage...aber wegen 2€ / Monat lohnt sich wohl nicht der Gang zum Anwalt oder der Verbraucherschutz-Zentrale...


Ja man formuliert das schon geschickt. Denn lt. EU Roamingverordnung müsste der Netzbetrieber die Preiserhöhung bei der Bundesnetzagentur nachweisen, das er aufgrund der Roaming Entgelte der Netzbetreiber untereinander, die Inlandspreise erhöhen müsste und dann dürfte er für das Roaming auch nach Juni 17 Entgelte vom dt. Endkunden verlangen, für das Roaming. Nicht! für den Inlandstarif.,man geht hier den weg, des geringsten Widerstandes..

Die Frage ist dann nur, wenn alle Kunden wiedersprechen, geht Drillisch diesen weg über die Bundesnetzagentur und wie hoch fallen dann die Roamingaufschläge durch die Hintertür aus..?