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Am Ende wirds zum Boomerang


06.04.2017 17:46 - Gestartet von CyberSW
Nun wird den Eltern die Verletzung der Aufsichtspflicht vorgeworfen (warum konnte das Kind überhaupt einfach frei ans Telefon und warum isses den Eltern nicht aufgetaucht) oder grobe Fahrlässigkeit (warum haben die Eltern keine Sperrung für 0900/01805 eingerichtet, wenn die Kinder da ohnehin nicht hätten anrufen dürfen).
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[1] krassDigger antwortet auf CyberSW
06.04.2017 18:16
Generell haftet der Anschlussinhaber für das was an Telefongebühren anfällt, egal ob das die eigenen Kinder oder irgend ein Besucher war.
Allerdings haben wir es hier weder mit Verbindungsgebühren, noch mit Gebühren für eine telefonische Mehrwertdienstleistung (Beratung, Erotik) zu tun, sondern hier wird Service-0900 als Zahlungsmittel vergleichbar Kreditkarte oder Paypal missbraucht, also etwas für das man eine Banklizenz braucht und entsprechende Anforderungen an die Sicherheit und Authentifizierung gestellt werden, welche so eine offene Servicenummer kaum erfüllen kann.

Empfehlenswert ist es die Service-0900 bei Festnetzanschlüssen und Vertragshandys zu sperren und wenn es sein muss nur über eine Prepaidkarte anzurufen.