Benutzer tosho schrieb:
Benutzer r o s s i n schrieb:
Und in Mietwohnungen ist der Anschluss sowieso schon in der Miete mit dabei. Da ist das kein Problem die Sender zu empfangen.
Kabelanschluß ist nicht in jeden Mietshaus in der Miete und eine Satspiegel darf auch nicht einfach angebracht werden wenn das "Äußere Erscheinungsbild " geändert wird.
Ich glaube, das stimmt so nicht. Wenn der Vermieter keine Möglichkeit zum TV-Empfang bietet (etwa durch einen Kabelanschluß oder eine Gemeinschafts-Schüssel) kann er meines Wissens die Anbringung einer eigenen Schüssel nicht verbieten. Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.
Es ist korrekt, dass das äußere Erscheinungsbild des Hauses nicht ohne Eiverständnis des Vermieters geändert werden darf bzw. der Eigentümergemeinschaft bei Eigentumswohnungen.
Daher dürfen Spiegel an der Außenhaut des Hauses nicht ohne Genehmigung angebracht werden.
Was man nicht verbieten kann sind kleine Schüsseln auf einem Sonnenschirmständer montiert, die als "Gegenstände" auf dem Balkon stehen. Keiner kann vorschreiben ob ich einen Wäscheständer, einen Terrassentisch oder eine Campingschüssel auf meinen Balkon stelle. Ich habe seit 1989 11 Jahre lang in einer vermieteten ETW gewohnt und habe eine drehbare 90-cm Schüssel mit Polarmount auf dem Balkon im Sonnenschirmständer gehabt. Hat bestens funktioniert. Man durfte nur nicht dagegen stoßen. Nur Montage an der Wand ist genehmigungspflichtig. Einmal wollte man mir anordnen, die Schüssel zu entfernen, ein kurzes Schreiben an den Vermieter mit Hinweis, dass keine Installation erfolgt sei und Verbindung zur Hauswand besteht, löste das Problem.
Grundsätzlich ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Zugang zu ortsüblich empfangbaren Programmen zu ermöglichen. Ob das das ganze Astraangebot ist, ist sicher fraglich. Früher waren das mindestens die terrestrisch ausgestrahlten analogen Programme. Ob die Verpflichtung heute über die regional empfangbaren DVB-T2 Programme hinausgeht, ist mir nicht bekannt.
Jedenfalls durften Mieter mit Migrationshintergrund Antennen installieren, die den Empfang ihrer Heimatsender ermöglichte, wenn der Empfang auf anderem Wege nicht möglich war. Dazu hat es etliche Urteile gegeben.
In einer Eigentümergemeinschaft kann man z.B. beschließen, statt Kabel eine Astraverteilanlage zu installieren auf Gemeinschaftskosten, wo dann keine laufenden Kosten außer der Wartung entstehen.
In der Gemeinschaft wo ich danach eine Wohnung besaß, waren es insgesamt 70 Eigentümer mit mehreren Hauseingängen. In jedem Hauseingang war das anders gelöst. Wir hatten damals eine analoge Sat-Verteilung wo nicht alle Programme verfügbar waren (daher zusätzlich Balkonschüssel) im Nachbareingang hatten sich alle Eigentümer Kabelanschluss legen lassen.