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Lächerlich


26.04.2017 18:53 - Gestartet von blumenwiese
Warum der EugH dafür zuständig sein soll, obwohl Urheberrecht ein dediziert nationales Recht ist, mögen wohl nur Juristen im Endstadium verstehen. Aber egal.

Um einen Zuschauer zurückzuverfolgen, bräuchte man zuerst seine IP. Die haben aber nur die Portale, die entweder Offshore sind oder die man zwingen müsste, Logs herauszugeben, die sie im Zweifel gar nicht haben. Dann muss das auch noch sehr schnell geschehen, denn die ISP speichern die IP-Kunde-Zuordnung nicht sehr lange.

Und dann sollte jeder, der solche Portale nutzt, ein vertrauenswürdiges VPN (von denen es genug gibt) benutzen. Dann ist praktisch jede Gefahr der Strafverfolgung gebannt.

Also dieses Urteil ist allenfalls symbolisch, dürfte aber bei halbwegs bei Sinnen seienden Konsumenten dieser Streams geradezu lächerlich sein.