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Kenntnis über Illegalität nicht nachweisbar


27.04.2017 01:39 - Gestartet von muffy
Im Kern geht der EuGH davon aus, dass sich Nutzer immer dann illegal verhalten, wenn sie von der Rechtswidrigkeit des verbreiteten Streams Kenntnis hatten oder diese hätten haben müssen. Okay. Allerdings wird es schwer, dies einem Nutzer nachzuweisen. Herr Solmecke meint, dass es immer dann illegal ist, wenn aktuelle Kinofilme, die noch nicht legal abrufbar sind, gestreamt werden. Man kann aber nicht das eine mit dem anderen erklären, wenn nicht mal klar ist, welche Angebot denn "legal" sind. Es dürfte dem Nutzer kaum zugemutet werden können, alle Anbieter zu prüfen, ob diese einen Film im Angebot haben dürfen, um daraus Legalität erschließen zu können. Manche Filme sind auch noch gar nicht über legales Streaming verfügbar, obwohl das Streaming dieser Filme nicht illegal wäre. Die Situation wird zudem erschwert, da ein Film z. B. in Frankreich legal gestreamt werden darf, in Deutschland aber ggf. noch nicht. Der deutsche Nutzer, der das legale Angebot aus Frankreich nutzen könnte (was nicht verboten ist), kann trotzdem nicht erkennen, ob ein Stream dann in Deutschland illegal ist. Die Rechtesituation und das Lizenzgeschäft ist ja häufig selbst für Profis kaum zu durchschauen.
Ein anderer Artikel von teltarif.de bringt es auf den Punkt: "Der einzige echte Unterschied liegt darin, dass beim legalen Streaming der Anbieter eine entsprechende Lizenz des Rechteinhabers eingeholt hat, beim illegalen hingegen nicht", erklärt Ansgar Koreng, Fachanwalt für Urheber und Medienrecht. "Das ist für den Verbraucher letztlich überhaupt nicht zu erkennen, weil das kein Merkmal ist, das dem Angebot auf die Stirn geschrieben ist."
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[1] RheinLoki antwortet auf muffy
27.04.2017 20:20

Blödsinn bei Seiten wie Kino.to oder was auch immer weiß jeder genau das ist nicht legal gerade auch wenn dort ein Film zu Verfügung gestellt wird der noch im Kino läuft. Wer das Internet nutzt muss auch etwas seinen Verstand einsetzen. Aber die Leute die solche Seiten nutzen wissen genau was sie da machen, die wollen einfach alles kostenlos egal ob Illegal oder nicht. Es sind halt Schmarotzer.
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[1.1] muffy antwortet auf RheinLoki
27.04.2017 22:49
Benutzer RheinLoki schrieb:

Blödsinn bei Seiten wie Kino.to oder was auch immer weiß jeder genau das ist nicht legal gerade auch wenn dort ein Film zu Verfügung gestellt wird der noch im Kino läuft.
Das ist kein Blödsinn. Sollte es diesbezüglich jemals eine Abmahnung geben, werden die illegalen Streaming-Anbieter reagieren und ihre Domain, ihr Layout und ggf. ihre Sprache sofort ändern, damit eben nicht gleich offensichtlich wird, dass sie in Deutschland illegal sind. Wer kann schon sagen, ob eine englische Webseite als legales Angebot gilt oder nicht. Es gibt tausense legale englische Streaming-Seiten, die man in Deutschland nicht kennt.
Außerdem: Nur weil Kino.to seinerzeit die Runde in der Presse machte, heißt dass nicht, dass es nicht auch illegale Streaming-Anbieter gibt, die einen legalen Eindruck erwecken können. Sowas lässt sich leicht inszenieren. Vor allem kleinere solcher Anbieter sind da im Vorteil.
Für den Nutzer wird es dann vor allem in den Situationen schwer, in denen es um Filme geht, die bereits auch bei anderen legalen Streaming-Anbietern zu finden sind. Zudem wird die Identifikation noch erschwert, wenn der illegale Streaming-Anbieter teilweise auch ein legales Zusatzangebit bietet, über das der Nutzer ggf. angelockt wird.
Es bleibt dabei: Ob ein Angebot illegal oder legal ist, lässt sich nicht immer mit letzter Gewissheit feststellen.