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Lieber Markus Weidner


06.05.2017 20:13 - Gestartet von H N I K A R
Nähere Details sind allerdings noch nicht bekannt und sollen in den nächsten Tagen geklärt werden.

Ich hoffe schwer dass ihr da wirklich dran bleibt und bin gespannt was mit Vertragskunden wie mir, mit alter "EU Roaming Flat" passiert. Ich schrieb ja schon von meiner Überlagerungstheorie. Wenn sich Telefonica an's EU-Recht hält, dann werden Bestandskunden eine "EU Roaming Flat+" bekommen müssen. Dort wo das regulierte EU-Roaming künftig nicht gilt (wie. z. B. in der Schweiz oder künftig GB) müssen die Konditionen der EU Roaming-Flat angewendet werden. Dort wo EU-Roaming greift, gilt es dieses nach dem Günstigkeitsprinzip auch anzuwenden.

Wie seht ihr das?
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[1] Peterdoo antwortet auf H N I K A R
08.05.2017 12:05

einmal geändert am 08.05.2017 12:06
Benutzer H N I K A R schrieb:
Nähere Details sind allerdings noch nicht bekannt und sollen in den nächsten Tagen geklärt werden.

Ich hoffe schwer dass ihr da wirklich dran bleibt und bin gespannt was mit Vertragskunden wie mir, mit alter "EU Roaming Flat" passiert. Ich schrieb ja schon von meiner Überlagerungstheorie. Wenn sich Telefonica an's EU-Recht hält, dann werden Bestandskunden eine "EU Roaming Flat+" bekommen müssen. Dort wo das regulierte EU-Roaming künftig nicht gilt (wie. z. B. in der Schweiz oder künftig GB) müssen die Konditionen der EU Roaming-Flat angewendet werden. Dort wo EU-Roaming greift, gilt es dieses nach dem Günstigkeitsprinzip auch anzuwenden.

Wie seht ihr das?
Wer die alte EU Roaming Flat behalten will, kann das natürlich machen. O2 zwingt niemanden, auf den Regulierten Roamingtarif umzusteigen. Man muss zwischen den beiden wählen. Man hat aber natürlich keinen Anspruch auf "das Beste von den beiden Roamingtarifen".
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[1.1] H N I K A R antwortet auf Peterdoo
09.05.2017 09:04
Benutzer Peterdoo schrieb:
Man muss zwischen den beiden wählen. Man hat aber natürlich keinen Anspruch auf "das Beste von den beiden Roamingtarifen".

Sagt wer? Der Gesetzgeber sagt, dass innerhalb der europäischen Union zum Stichtag die regulierten Konditionen gelten. Was zuvor (kostenpflichtig oder nicht) gebucht wurde, spielt doch überhaupt keine Rolle.

Dass Anbieter aus dem EU-Roaming einer "Option" machen, die dann auch noch für Bestandskunden als nur alternativ gesetzt wird ist m. e. nach nicht rechtens.
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[1.1.1] Peterdoo antwortet auf H N I K A R
09.05.2017 22:55
Benutzer H N I K A R schrieb:
Benutzer Peterdoo schrieb: Dass Anbieter aus dem EU-Roaming einer "Option" machen, die dann auch noch für Bestandskunden als nur alternativ gesetzt wird ist m. e. nach nicht rechtens.

Ich bin ja einverstanden, dass es O2 falsch macht, weil nicht alle umgestellt werden, außer die, die sich aktiv dagegen aussprechen.

Aber die Eurotarife sind mit den Spezialroamingtarifen nicht kombinierbar. So interpretieren die EU-Verordnung seit 10 Jahren die Regulierer und die Gerichte. Also entweder oder und nicht eine Kombination oder Mischung.
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[2] padrino antwortet auf H N I K A R
08.05.2017 12:44
Benutzer H N I K A R schrieb:
Überlagerungstheorie. Wenn sich Telefonica an's EU-Recht hält, dann werden Bestandskunden eine "EU Roaming Flat+" bekommen müssen. Dort wo das regulierte EU-Roaming künftig nicht gilt (wie. z. B. in der Schweiz oder künftig GB) müssen die Konditionen der EU Roaming-Flat angewendet werden. Dort wo EU-Roaming greift, gilt es dieses nach dem Günstigkeitsprinzip auch anzuwe

Wo steht denn, dass das "neue" Roaming zusätzlich sein muss? Bisher war es so, wenn man einen Vertrag neu abgeschlossen hat, dann war die Grundeinstellung "reguliertes eu roaming", man konnte sich dann andere optionen aussuchen mit all ihren Vor- und Nachteilen.
In denke, das wird jetzt auch weiter so sein.
Nutzt man eine Optionen, verliert man den Anspruch auf die EU Regulierung, kann aber auf die Option zu Gunsten der Regulierung verzichten.
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[2.1] Rotbaertchen antwortet auf padrino
08.05.2017 15:39
Benutzer padrino schrieb:
Benutzer H N I K A R schrieb:
Überlagerungstheorie. Wenn sich Telefonica an's EU-Recht hält, dann werden Bestandskunden eine "EU Roaming Flat+" bekommen müssen.
Bisher war es so, wenn man einen Vertrag neu abgeschlossen hat, dann war die Grundeinstellung "reguliertes eu roaming", man konnte sich dann andere optionen aussuchen mit all ihren Vor- und Nachteilen.
[...]
Nutzt man eine Optionen, verliert man den Anspruch auf die EU Regulierung, kann aber auf die Option zu Gunsten der Regulierung verzichten.

So ist es. Entweder reguliertes Roaming oder man hat eine Option. Woher Leiter Kundenverarsche die EU Roaming Flat+ hat, weiß er wohl nur selbst.
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[2.2] H N I K A R antwortet auf padrino
09.05.2017 11:50
Benutzer padrino schrieb:
Wo steht denn, dass das "neue" Roaming zusätzlich sein muss?

Das ist leider die falsche Frage. Es steht die Frage im Raum, weshalb das "neue" Roaming in jeder Fallkonstellation alternativ sein muss bzw. ob die Provider überhaupt das "neue" Roaming in seiner Gänze zwingend nur als Alternativoption setzen können.

In Art. 8 Abs 1. S. 1 u. 2. der Roamingverordnung heißt z. B. es;
"Die Roaminganbieter stellen ALLEN ihren Roamingkunden einen Sprach-Eurotarif gemäß Absatz 2 zur Verfügung und bieten ihn von sich aus in verständlicher und transparenter Weise an. Dieser Tarif wird NICHT MIT einem VERTRAG oder sonstigen festen oder regelmäßig wiederkehrenden Entgelten verbunden und kann mit JEDEM Endkundentarif kombiniert werden."

Der selbe Wortlaut wiederholt sich in Art. 10 Abs. 1 und in Art. 13 Abs. 1 entsprechend.

Mir ist dabei durchaus bewusst, dass die jeweils darauf folgenden Absätze hierzu bei einer etwaigen weiten Auslegung letztendlich in einem krassem Widerspruch zu den beiden Sätzen oben stehen. Ich will auf die handwerklichen Schwächen des Verordnungsgebers an dieser Stelle aber ganz bewusst nicht eingehen. Interessant ist ja aber auch, dass vom Verordnungsgeber klar unterschieden wird in einen "Sprach-Eurotarif", "SMS-Eurotarif", "Daten-Eurotarif". Daraus darf man auch nach dem formulierten Wortlaut des gesamten Gesetzestextes getrost schließen -> diese sollten in der Regel separat angeboten werden!

Telefonica und andere Anbieter führen die leider nur vermeintliche klare Regelung der o. g. Artikel aber eben bewusst ad absurdum durch die konsequente Nutzung der Kann-Bestimmung für die Kombinationsmöglichkeiten der eigentlich drei EU-Roamingtarife. Es war ein großer Fehler, dass diese Passagen zu Gunsten der Provider ohne erkennbare Not überhaupt aufgenommen wurden. Und es darf deshalb wohl auch kritisiert werden, dass hier die Ausnahmen von den Anbietern völlig voraussetzungslos zur Regel erhoben wurden. Denn wenn das vom Verordnungsgeber wirklich so gewollt war, dann hätte er sich letztendlich ganz viel widersprüchliches, dummes Gesetzesgeschwurbel direkt sparen.

Warum steht die einschränkende Kann-Bestimmung für den möglichen Verzichtszwang auf alte Paketvorteile z. B. nur in Art. 8 Abs. 5;
"nur wenn ein Roamingkunde, der ein besonderes Roamingpaket aus mehr als einem regulierten Roamingdienst erworben hat, zu einem Sprach-Eurotarif wechseln möchte, kann der Roaminganbieter verlangen, dass der wechselnde Kunde auf die Vorteile der anderen Elemente dieses Pakets verzichtet."

Oder wie ist überhaupt das lustige Kriterium "bewusst für einen spezifischen Roamingtarif oder ein spezifisches Roamingpaket entschieden" zu definieren? Darf man von einer "bewussten Entscheidung" ausgehen, wenn jemand gar keine Roamingoption gebucht hat, sondern nur einen Tarif in dem das bereits irgendwie als "inklusive" deklariert war? Sind irgendwelche von Anbieter ausgewiesenen Roamingkonditionen per se immer eine Option oder kann sie nicht auch ein "fester Tarifbestandteil" sein?

Vll. sollte ich mal den Machtin Chulz fragen, ob er weiß, was er da überhaupt für einen üblen Verordnungswust unterzeichnet hat.
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[2.2.1] Peterdoo antwortet auf H N I K A R
09.05.2017 22:49
Benutzer H N I K A R schrieb:
Benutzer padrino schrieb:
Wo steht denn, dass das "neue" Roaming zusätzlich sein muss?

Ach, nach 10 Jahren nochmals diese Frage stellen, die in der Zwischenzeit schon unendlich oft von den Regulierern überprüft wurde. Z.B. hier von der RTR ausführlich beschrieben: https://www.rtr.at/en/inf/NewsletterTK042012/TK04-2012.pdf

Noch nie wurde das Verhalten der Anbieter, die es so machen wie O2, beanstandet.

Die O2 EU-Roamingflat ist ein Spezialroamingtarif Sprache+Daten. Laut der Tabelle 4 im RTR Dokument sind der Sprach-Eurotarif und Daten-Eurotarif nicht zu der O2 EU-Roamingflat kombinierbar. Du könntest höchtens den SMS Eurotarif dazu kombinieren. Ob das von Vorteil wäre, hängt davon ab, wie teuer bei deinem Vertrag die SMS im Inland berechnet werden.