Thread
Menü

Armes Deutschland


24.05.2017 14:19 - Gestartet von maffle
Ich versteh den Artikel und die Grafik irgendwie nicht so ganz. "G.fast soll in Deutschland schon bald mehr als 800 MBit/s bringen, setzt aber FTTB voraus." Hä? FTTB ist doch dann schon direkter Glasfaser Anschluss im eigenen Haus. Das ist doch totaler Unfug was hier zusammen geschrieben wurde. Der APL sitzt im Keller... wenn da Glasfaer ankommt, hat man auch Glasfaser, dann braucht man kein G.Fast mehr... G.Fast wäre anstatt Vectoring über die Kupferleitung VOM Verteiler zum Haus...
Menü
[1] tneuhetzki antwortet auf maffle
24.05.2017 14:24
Benutzer maffle schrieb:
Ich versteh den Artikel und die Grafik irgendwie nicht so ganz. "G.fast soll in Deutschland schon bald mehr als 800 MBit/s bringen, setzt aber FTTB voraus." Hä? FTTB ist doch dann schon direkter Glasfaser Anschluss im eigenen Haus. Das ist doch totaler Unfug was hier zusammen geschrieben wurde. Der APL sitzt im Keller... wenn da Glasfaer ankommt, hat man auch Glasfaser, dann braucht man kein G.Fast mehr... G.Fast wäre anstatt Vectoring über die Kupferleitung VOM Verteiler zum Haus...

Na ja, irgendwie muss das Glasfaserkabel aber dann auch noch hoch in den 3., 4. und 5. Stock. Und das ist oftmals das nächste große Problem. Dafür ist dann G.fast.

Thorsten
Menü
[1.1] maffle antwortet auf tneuhetzki
24.05.2017 14:28

Na ja, irgendwie muss das Glasfaserkabel aber dann auch noch hoch in den 3., 4. und 5. Stock. Und das ist oftmals das
nächste große Problem. Dafür ist dann G.fast.

Thorsten

Nein!? Das ist ja dann Sache des Hauseigentümers oder Vermieters. Der Übergabepunkt wäre dann beim APL, von dort müsste dann zB Netzwerkkabel weitergeführt werden. Und selbst wenn... was soll sich da Stören? Das wäre ja theoretisch nur möglich, wenn es ein Mietshaus ist, aber selbst dort gehn vom APL zu jeder Mietswohnung ein eigenes Kabel...
Menü
[1.1.1] whalesafer antwortet auf maffle
24.05.2017 14:32
Benutzer maffle schrieb:

Na ja, irgendwie muss das Glasfaserkabel aber dann auch noch hoch in den 3., 4. und 5. Stock. Und das ist oftmals das nächste große Problem. Dafür ist dann G.fast.

Thorsten

Nein!? Das ist ja dann Sache des Hauseigentümers oder Vermieters. Der Übergabepunkt wäre dann beim APL, von dort müsste dann zB Netzwerkkabel weitergeführt werden. Und selbst wenn... was soll sich da Stören? Das wäre ja theoretisch nur möglich, wenn es ein Mietshaus ist, aber selbst dort gehn vom APL zu jeder Mietswohnung ein eigenes Kabel...

In größeren Wohnkomplexen (wo sich der Aufwand mit G.fast gegenüber einer Neuverkabelung "lohnt") gehen vom APL zu den Wohnungen dicke Kabelbäume, die dann in die Wohnungen verzweigen. In diesen Kabelbäumen laufen die Leitungen von Telekom-Kunden mit Supervectoring und M-Net-Kunden mit G.fast lang genug dicht an dicht parallel, um stark genug zu übersprechen, dass die Störungen zu stark werden.
Menü
[1.1.2] tneuhetzki antwortet auf maffle
24.05.2017 14:33
Benutzer maffle schrieb:

Na ja, irgendwie muss das Glasfaserkabel aber dann auch noch hoch in den 3., 4. und 5. Stock. Und das ist oftmals das nächste große Problem. Dafür ist dann G.fast.

Thorsten

Nein!? Das ist ja dann Sache des Hauseigentümers oder Vermieters. Der Übergabepunkt wäre dann beim APL, von dort

Ja, und da gibt es nach allem was man hört, genügend Eigentümer die sagen, "ich will kein neues Kabel legen, macht nur Arbeit und Dreck". Zudem ist es teuer.

wenn... was soll sich da Stören? Das wäre ja theoretisch nur möglich, wenn es ein Mietshaus ist, aber selbst dort gehn vom APL zu jeder Mietswohnung ein eigenes Kabel...

Es gibt genügend Mietshäuser. Und die Kupferleitungen liegen auch da in der Steigleitung nebeneinander, damit stören sich die Frequenzen gegenseitig.

Ich sag ja außerdem nicht, dass G.fast toll ist. Es ist eine Form der Versorgung, FTTB ist nun mal nur FTTB und nicht FTTH. Auch die kabelnetzbetreiber machen nichts anderes, wenn sie FTTB aufbauen. Glas bis in den Keller und da wird auf das Koaxialkabel gewechselt. https://www.teltarif.de/vodafone-kabel-...

Thorsten

Menü
[2] whalesafer antwortet auf maffle
24.05.2017 14:29
Benutzer maffle schrieb:
Ich versteh den Artikel und die Grafik irgendwie nicht so ganz. "G.fast soll in Deutschland schon bald mehr als 800 MBit/s bringen, setzt aber FTTB voraus." Hä? FTTB ist doch dann schon direkter Glasfaser Anschluss im eigenen Haus.

FTTB heißt Fiber to the Building, also bis ins Gebäude, und damit ist in der Regel der Keller gemeint. Bis in die Wohnung wäre FTTH, Fiber to the Home. Bei FTTB muss noch die Strecke vom Keller bis in die Wohnung überbrückt werden, und das möchten einige Anbieter mit G.fast machen. Zu mehr taugt G.fast auch nicht, weil es sehr kurze Leitungen voraussetzt.
Menü
[2.1] maffle antwortet auf whalesafer
24.05.2017 14:38
FTTB heißt Fiber to the Building, also bis ins Gebäude, und damit ist in der Regel der Keller gemeint. Bis in die Wohnung wäre FTTH, Fiber to the Home. Bei FTTB muss noch die Strecke vom Keller bis in die Wohnung überbrückt werden, und das möchten einige Anbieter mit G.fast machen. Zu mehr taugt G.fast auch nicht, weil es sehr kurze Leitungen voraussetzt.

"FTTB heißt Fiber to the Building, also bis ins Gebäude, und damit ist in der Regel der Keller gemeint." ach echt!? Sag BLOß : O DARUM GEHTS JA EBEN, daher ergibt der ARtikel null Sinn.
Menü
[2.1.1] whalesafer antwortet auf maffle
24.05.2017 14:41
Benutzer maffle schrieb:
"FTTB heißt Fiber to the Building, also bis ins Gebäude, und damit ist in der Regel der Keller gemeint." ach echt!? Sag BLOß : O DARUM GEHTS JA EBEN, daher ergibt der ARtikel null Sinn.

Wenn der Artikel für dich keinen Sinn ergibt, solltest du nicht so vorlaut herumtröten.
Menü
[3] FTTB + G.fast bei Wohnblöcken !
trzuno antwortet auf maffle
24.05.2017 22:52
Benutzer maffle schrieb:
Ich versteh den Artikel und die Grafik irgendwie nicht so ganz."G.fast soll in Deutschland schon bald mehr als 800 MBit/s bringen, setzt aber
FTTB voraus." Hä? FTTB ist doch dann schon direkter Glasfaser Anschluss im eigenen Haus.

In Einfamilienhäusern hat man dann auch schon quasi FTTH.
Nur noch Modem ran und ggf. seperaten Router und dann per WLAN oder Netzwerkkabel seine Rechner anbinden.

In Wohnblöcken, in denen der Eigentümer keine Glasfaserverkabelung vom Keller bis zu den Wohnungen bezahlen will, da nutzt der FTTB Anbieter halt ab Keller weiterhin die Kupferadern im Haus und darüber halt G.Fast, weil das am meisten Bandbreite bietet.

Manche Eigentümer sträuben sich halt in etwas zu investieren, was erst einmal nur ein Teil der Mieter nutzen wird und wofür man die Miete nicht erhöhen darf, um die Kosten wieder reinzubekommen.

Bei Eigentümergemeinschaften ist es noch komplizierter, vor allem wenn da einige "ältere" Eigentümer selber in ihren Wohnungen wohnen und keinerlei Bedarf an FTTH haben und somit gegen den Ausbau stimmen.

Ein Anrecht auf Versorgung einzelner Wohnungen mit FTTH gibt es (noch) nicht, weder für einen Mieter, noch für einen Teileigentümer, wenn dessen Gemeinschaft dagegen stimmt.

Schon die FTTB Versorgung eines Hauses kann vom Eigentümer /Gemeinschaft abgelehnt werden. Im Gegensatz zu Rundfunk/TV gibt es da bisher wohl nur die Pflicht zu Telefonleitungen in jede Wohnung, mehr nicht.

Was also als erstes fehlt, wenn man in Deutschland eine FTTH Flächendeckung erreichen will sind Gesetze für:

0. erst einmal entweder staatlich oder wie auch immer eine 100% Versorgungspflicht aller Häuser durch einen Netzbetreiber. Am Besten durch die Gemeinden direkt.

1. Unbedingt: eine FTTB Versorgungspflicht für Hausbesitzer, d.h. jedes Haus muss versorgt werden, kein Eigentümer darf widersprechen können

2. eventuell zusätzlich: eine Pflicht zur inhouse Glasfaser Versorgung aller Wohnungen. Mindestens für Neubauten / wesentliche Renovierungen.

...
Nr 2 ist bei bestehenden Gebäuden nicht unbedingt erforderlich, wenn zB per G.fast die inhouse Versorgung auch möglich ist.

Wenn wir ein staatlich finanziertes günstiges flächendeckendes FTTB Netz hätten (zB ~10€ für Anschluss + bandbreitenabhängige Providergebühr), dann gäbe es eh kein Vectoring usw. mehr, also gäbe es dann auch kein Problem mit den Frequenzen.
Menü
[3.1] micha37 antwortet auf trzuno
26.05.2017 07:09
Benutzer trzuno schrieb:
Was also als erstes fehlt, wenn man in Deutschland eine FTTH Flächendeckung erreichen will sind Gesetze für: 0. erst einmal entweder staatlich oder wie auch immer eine 100% Versorgungspflicht aller Häuser durch einen Netzbetreiber.
Eine Versorgungspflicht besteht in Deutschland durch die Deutsche Telekom und nennt sich UDV (Universaldiens­tverpflichtung). Diese hat jedoch keine Aussage über eine Bandbreite.
Am Besten durch die Gemeinden direkt.
Wieso durch die Gemeinden? Denk mal nicht an Städte wie München, sondern an eine Gemeinde mit 10 Mitarbeitern in einer Strukturschwachen Region. Dort gibt es kein geeignetes Personal dafür, um sowas umzusetzen, zu betreiben und instandzuhalten. Das aufzubauen würde noch mehr Zeit fressen, die wir nicht haben.
1. Unbedingt: eine FTTB Versorgungspflicht für Hausbesitzer, d.h. jedes Haus muss versorgt werden, kein Eigentümer darf widersprechen können
Ein Hausbesitzer soll also ein Recht verlieren, einem Unternehmen oder einer Gemeinde, bauliche Maßnahmen an seinem Eigentum zu untersagen. Wenn ich weiß, dass die ausführende Firma nicht gut arbeitet, würde ich die notfalls mit Gewalt von meinem Grundstück fernhalten. Wir sprechen hier über eine Kernbohrung durch eine weiße Wanne, die noch Jahre später immense Schäden verursachen kann. Für welche Häuser soll das denn überhaupt gelten? Auch für die Garage mit Hobbyraum die ich ein paar Meter weiter gebaut habe?
2. eventuell zusätzlich: eine Pflicht zur inhouse Glasfaser Versorgung aller Wohnungen. Mindestens für Neubauten / wesentliche Renovierungen.
und wer solls bezahlen? Naja der Eigentümer wahrscheinlich. Wohnungsbaugesellschaften rechnen das schon richtig durch, bevor ein Haus neu gebaut wird, aber selbst heute würde ich in einem Wohnkomplex mit 100 Mieteinheiten nicht Glasfaser verlegen, sondern einzelne cat 7 Kabel. Damit bekommt auch jeder 1 GBit, und es kostet einen Bruchteil.
Das würde also wieder den Neubau einschränken, den wir aktuell in Deutschland dringend brauchen. Vorgaben bei Renovierungen funktionieren nicht, da das nicht definierbar ist. Da weiß jeder Eigentpmer wie er das einfach umgehen kann.
Nr 2 ist bei bestehenden Gebäuden nicht unbedingt erforderlich, wenn zB per G.fast die inhouse Versorgung auch möglich ist.
G.Fast ist eine Brücktechnologie mit der niemand auf längere Zeit planen sollte.
Wenn wir ein staatlich finanziertes günstiges flächendeckendes FTTB Netz hätten (zB ~10€ für Anschluss + bandbreitenabhängige Providergebühr), dann gäbe es eh kein Vectoring usw. mehr, also gäbe es dann auch kein Problem mit den Frequenzen.
Wenn die Preise so weit fallen würden, würde niemand mehr ausbauen. Das ist schlicht nicht finanzierbar, weil es ungefähr 100 Jahre bräuchte bis es sich amortisiert hat. Die Hardware muss aber nach 15 Jahren schon wieder aktualisiert werden.
Menü
[3.1.1] sneaker2 antwortet auf micha37
26.05.2017 10:35
Benutzer micha37 schrieb:
und wer solls bezahlen? Naja der Eigentümer wahrscheinlich. Wohnungsbaugesellschaften rechnen das schon richtig durch, bevor ein Haus neu gebaut wird
Denen war das Thema lange egal. Außerdem rechnen die nicht nach Kosten/Nutzen für Bewohner oder Volkswirtschaft sondern nur für sich selbst. Und beim deutschen Wohnungsmarkt erzielt man mit FTTH keine höheren Mieten als mit FTTB.

aber selbst heute würde ich in einem Wohnkomplex mit 100 Mieteinheiten nicht Glasfaser verlegen, sondern einzelne cat 7 Kabel. Damit bekommt auch jeder 1 GBit
Aber von wem? Telekom, M-net, NetCologne und Co. bieten das so nicht an. Bzw. die legen Dir dann in Zukunft vielleicht G.fast auf zwei der acht Adern. CAT7 als Inhouse-Verkabelung von Mehrfamilienhäusern ist in Deutschland faktisch inexistent.

und es kostet einen Bruchteil.
Warum sollte das bei Neubau einen Bruchteil kosten? Da sollten CAT7 und Glasfaser vergleichbar sein.


Unabhängig davon ist das Thema eh durch, denn seit einigen Monaten sind Leerrohrsysteme o.ä. für die Aufnahme von Glasfasern bei Neubauten und umfangreichen Renovierungen gesetzlich verpflichtend. § 77k Abs. 4+5 TKG