Benutzer Wechseler schrieb:
G.Fast IST ein Glasfaseranschluß,
G.Fast ist genau wie VDSL und Vectoring eine Brückentechnologie. G-Fast kann übrigens auch bedeuten, dass die Glasfaser bis zu einer Muffe vor dem Haus geführt wird, und danach die Kupfer-Leitung (FTTdb)
es überbrückt nur Distanzen innerhalb des Hauses, so wie Gigabit-Ethernet auch (nur über vier DA statt eine). Das Problem hat allein die Telekom, weil Leute auf ihrem Grundstück machen können, was sie wollen (eben auch G.Fast für Glasfaser nutzen). Wenn die Kupferkrücke der Telekom dann nicht mehr funktioniert, ist das deren Problem.
Es geht bei dem Thema nicht darum welche Technologie besser und neuer ist, sondern dass der BUGLAS will, dass auch bestehendes Vectoring von einem anderen Anbieter mit G.Fast überbaut werden darf, und dann der Vectoring-Anbieter seine Leistung zurückfahren muss.
Wenn also M-Net nun NetCologne ein Haus versorgen, wo es bisher schon VDSL oder Vectoring gab, dann müssen die Bestandskunden (egal welchen Anbieter) ihr Produkt auf 16 MBit/s zurückfahren. Dafür gibt es aktuell keine gesetzliche Grundlage, weil kein Anbieter den anderen negativ beeinflussen darf. Auch denke ich nicht, dass irgendein Kunde dafür Verständnis hätte. Also müsste man den Kunden ein Sonderkündigungsrecht einräumen, alle würden Kündigen, und die Investitionen die 2 Jahre vorher getätigt worden sind, sind nichts mehr wert.
Sollte dieser Vorschlag also durchkommen, würde das das extrem schnelle Ende von Vectoring in Städten bedeuten, weil es sich für keinen Anbieter mehr rechnet.