Thread
Menü

Verfassungswidrig? Große Firmen dürfen weitermachen


02.11.2017 21:31 - Gestartet von fe rnwe h
So hat ein großer Versicherungskonzern seine Verwaltung aus einer nördlichen Großstadt inkl. Entlassungen komplett entfernt. Die Telefonnummer dort blieb, man bekommt aber Anschluss in einer süddeutschen Großstadt, wo deren Zentrale sitzt.

Weshalb wird dann diese Numer nicht abgeschaltet??
Menü
[1] ger1294 antwortet auf fe rnwe h
03.11.2017 08:26
Benutzer fe rnwe h schrieb:
So hat ein großer Versicherungskonzern seine Verwaltung aus einer nördlichen Großstadt inkl. Entlassungen komplett entfernt. Die Telefonnummer dort blieb, man bekommt aber Anschluss in einer süddeutschen Großstadt, wo deren Zentrale sitzt.

Weshalb wird dann diese Numer nicht abgeschaltet??

Vermutlich befindet sich (zumindest juristisch) noch eine Niederlassung der Firma in dieser Stadt und dann ist es kein Problem.
Als Privatmann kann man auch einen Zweitwohnsitz anmelden und dann ist eine Nummer aus dessen Vorwahlbereich kein Problem
Menü
[1.1] Mobilfunk-Experte antwortet auf ger1294
03.11.2017 10:46
Benutzer ger1294 schrieb:

Vermutlich befindet sich (zumindest juristisch) noch eine Niederlassung der Firma in dieser Stadt und dann ist es kein Problem.

Was soll ich mir unter einer "juristischen" Niederlassung vorstellen? Entweder das Unternehmen hat dort tatsächlich einen Betriebssitz oder eben nicht.

Als Privatmann kann man auch einen Zweitwohnsitz anmelden und dann ist eine Nummer aus dessen Vorwahlbereich kein Problem

Auch als Privatmann hat man entweder *tatsächlich* einen Wohnsitz an einem bestimmten Ort, oder man hat eben keinen. Ein Wohnsitz entsteht nicht, indem man ihn bei der Gemeinde anmeldet, sondern indem man wirklich dort wohnt.
Menü
[1.1.1] dsloase antwortet auf Mobilfunk-Experte
09.11.2017 07:59
bei einigen Sip-Providern kann ich die Ortsansässigkeit mit einer (Strom/Telefon-)Versorgerrechnung nachweisen. Eine spätere Prüfung findet nicht statt, wenn ich meine dort registrierte Adresse nicht ändere.


Benutzer Mobilfunk-Experte schrieb:
Benutzer ger1294 schrieb:

Vermutlich befindet sich (zumindest juristisch) noch eine Niederlassung der Firma in dieser Stadt und dann ist es kein Problem.

Was soll ich mir unter einer "juristischen" Niederlassung vorstellen? Entweder das Unternehmen hat dort tatsächlich einen Betriebssitz oder eben nicht.

Als Privatmann kann man auch einen Zweitwohnsitz anmelden und dann ist eine Nummer aus dessen Vorwahlbereich kein Problem

Auch als Privatmann hat man entweder *tatsächlich* einen Wohnsitz an einem bestimmten Ort, oder man hat eben keinen. Ein Wohnsitz entsteht nicht, indem man ihn bei der Gemeinde
anmeldet, sondern indem man wirklich dort wohnt.
Menü
[1.1.1.1] Mobilfunk-Experte antwortet auf dsloase
09.11.2017 13:55
Benutzer dsloase schrieb:

bei einigen Sip-Providern kann ich die Ortsansässigkeit mit einer (Strom/Telefon-)Versorgerrechnung nachweisen. Eine spätere Prüfung findet nicht statt, wenn ich meine dort registrierte Adresse nicht ändere.

Korrekt ist das nicht, aber manchmal passieren halt auch Dinge, die eigentlich nicht sein sollen.

Einerseits bist du mit hoher Wahrscheinlichkeit vertraglich verpflichtet, Adressänderungen mitzuteilen.

Andererseits müsste der Provider auch im weiteren Verlauf des Vertrages den Ortsbezug überprüfen. In der Allgemeinverfügung der Bundesnetzagentur steht dazu:

"Wohnsitz bzw. Betriebssitz müssen im Hinblick auf die Einhaltung der Grenzen der Ortsnetzbereiche sowohl beim Beginn der Vertragsbeziehung zum Teilnehmer als auch in deren weiteren Verlauf überprüft werden (Validierung der Nutzungsberechtigung)."