Benutzer hans91 schrieb:
Nee du, das ist keine zufrieden stellende Erklärung. 90 % der maximalen Geschwindigkeit (also 45 Mbit/s) muss an mind. zwei Messtagen zum. einmal erreicht werden, siehe die neuen Kriterien der BNetzA. Die durchschnittliche Geschwindigkeit (also 35 Mbit/s) muss sogar bei mind. 90 % der Messungen (20 Stück sind vorgeschrieben) an diesen zwei Tagen erreicht werden.
Deshalb bleibt meine Frage: Wie machen die das?
Damit wir uns nicht falsch verstehen: Mir ist das alles durchaus bewusst, es wird Vodafone nur wenig interessieren. Meine (ernst gemeinten) Anfragen zu Themen wie Segmentgröße, Netzneutralität, klare Definition von des in den AGB verwendeten Wortes "Filesharing-Anwendungen" etc.) versuchen die gar nicht zu beantworten, sondern reagieren einfach nicht, was für mich ein weiterer Grund ist, dem Verein fernzubleiben.
So wie ich das verstanden habe, rechtfertigt der nachgewiesene Verstoß gegen die BNetzA-Kriterien lediglich eine vorzeitige Kündigung, zwingt den Anbieter aber nicht zur Behebung der Probleme, d.h.: Dort, wo VF das Breitbandmonopol hat, nützt es nichts, weil die Kunden ohnehin nicht wechseln können - in vielen Neubauten gibt es nicht mal mehr einen Telefonanschluss. Insofern wird sich VF nur sehr wenig dafür interessieren und die breite Masse der Kunden wird ohnehin brav jeden Monat bezahlen, ohne aufzubegehren.
Wenn dir danach ist, kannst du deine Frage gerne mal an Vodafone richten - mit einer gescheiten und ehrlichen Antwort würde ich an deiner Stelle aber nicht rechnen. Interessieren würde mich trotzdem, was dabei rauskommt.