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Rechnungen widersprechen! Lastschrift-Mandat widerrufen!


16.07.2017 13:36 - Gestartet von Wechseler
einmal geändert am 16.07.2017 13:36
"Doch der Kunde wurde immer wieder vertröstet - die Sache sei noch in Arbeit. In der Zwischenzeit buchte o2 weiterhin monatlich die Grundgebühr für den Vertrag ab. Zwischenzeitlich überlegte der Kunde sogar, die unberechtigt abgebuchten Beträge bei seiner Bank zurückbuchen zu lassen. Zu diesem Schritt rieten ihm sogar Kundenservice-Mitarbeiter. In der Regel beginnt bei der Rechnungsabteilung dann ein Prozedere, das zu Zahlungsaufforderungen, Mahnungen und zur Übergabe des Falls an ein Inkassobüro führen kann."

Zu jeder über das Vertragsende hinausgehende Zahlung existiert eine Rechnung, die dem Kunden auch zugegangen sein muß. Gegen diese muß er beweisbar Widerspruch einlegen und zwar jede neue Rechnung ebenso. Gleichzeitig ist es hilfreich, das SEPA-Lastschrift-Mandat schon vor Vertragsende zu widerrufen und die letzte legitime Rechnung selbst zu überweisen.

"Es ist eine Schande, dass man als Kunde (bei vielen Firmen) nicht selbst seine Anliegen klären kann (ohne entweder mit Anwalt und Gericht zu drohen oder ggf. das Risiko einzugehen, einen Mahn-Droh-Mechanismus auszulösen, der für alle Seiten noch unerfreulicher ist)."

Den Mahn-Droh-Mechanismus muß hier der Kunde einschalten, denn die unberechtigt abbuchende Telefonica hat Schulden bei ihm, nicht andersrum. Selbstverständlich droht man nicht mit dem Anwalt, sondern schaltet diesen ein und beauftragt ihn mit der Abwehr der unberechtigten Forderungen und dem Inkasso. Die Kosten dafür trägt die Telefonica. Wäre andersrum ja genauso.

Unternehmen können sich solches Verhalten ja nur erlauben, weil Kunden eben nicht so reagieren. Wenn zu jedem "Ausversehen-über-das-Vertragsende-einziehen-vielleicht-merkt-der-Kunde-es-ja-nicht" gleich eine Kostennote vom Anwalt mitkäme, wär das schnell unrentabel.
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[1] mikiscom antwortet auf Wechseler
17.07.2017 18:48
Unternehmen können sich solches Verhalten ja nur erlauben, weil Kunden eben nicht so reagieren. Wenn zu jedem "Ausversehen-über-das-Vertragsende-einziehen-vielleicht-merkt-d er-Kunde-es-ja-nicht" gleich eine Kostennote vom Anwalt mitkäme, wär das schnell unrentabel.

Ich würde das einfach durch die Bank zurückbuchen lassen und beim Brief eines Kuckucksklebers einfach die fristgemäß eingereichte Kündigung mit allem drum und dran als Kopie als Beweis einreichen, dass der Fehler bei Telefonica liegt. Ein Mahnbescheid kostet meines Wissens nach 56 Euro, den Telefonica vorstrecken muss. Legt man dagegen Einspruch oder Widerspruch ein, ist Telefonica am Zug zu beweisen dass die im Recht sind. Und das können sie mit "wir nix Ahnung" nicht.

Und wer Schuldner werden will und Angst vor der Schufa hat, wie der Teufel vor dem Weihwasser kann bei der Schufa eine Auskunft verlangen und bei negativem Eintrag ebenfalls mit den Beweisen dagegen vorgehen.