Benutzer grafkrolock schrieb:
Der Gesetzgeber wollte, dass ein Kunde sich mit seinem Namen, Geburtsdatum und -ort legitimiert. Die Wohnanschrift ist bei der Frage, wem welche SIM-Karte gehört, eher sekundär, denn umziehen kann ohnehin jeder.
Gehört der Ort nicht auch zur Wohnanschrift und kann dieser sich bei einem Umzug etwa nicht ändern?
Benutzer grafkrolock schrieb:
Von daher ist es nur folgerichtig, wenn danach nicht groß gefragt wird.
Die Anschrift ist eher für die Provider von Interesse, damit sie ihre Rechnungen zustellen können.
Sofern bei einem derartigen Gesetz, dem noch nicht einmal der Begriff "schwachsinnig" gerecht wird, da im Wortsinne im Grunde gar kein Sinn vorhanden ist, noch irgendwas folgerichtig sein kann, stellt sich spätestens hier die Frage, bei wem denn dann im Fall der Fälle die Jungs vom SEK und GSG9 vor der Tür stehen sollen.