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Auf die Adresse kommt es doch gar nicht an


28.07.2017 15:58 - Gestartet von grafkrolock
Der Gesetzgeber wollte, dass ein Kunde sich mit seinem Namen, Geburtsdatum und -ort legitimiert. Die Wohnanschrift ist bei der Frage, wem welche SIM-Karte gehört, eher sekundär, denn umziehen kann ohnehin jeder. Von daher ist es nur folgerichtig, wenn danach nicht groß gefragt wird.
Die Anschrift ist eher für die Provider von Interesse, damit sie ihre Rechnungen zustellen können.
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[1] dsloase antwortet auf grafkrolock
28.07.2017 19:19
Benutzer grafkrolock schrieb:
Der Gesetzgeber wollte, dass ein Kunde sich mit seinem Namen, Geburtsdatum und -ort legitimiert. Die Wohnanschrift ist bei der Frage, wem welche SIM-Karte gehört, eher sekundär, denn umziehen kann ohnehin jeder. Von daher ist es nur folgerichtig, wenn danach nicht groß gefragt wird.
Die Anschrift ist eher für die Provider von Interesse, damit sie ihre Rechnungen zustellen können.

Vodafone versteckt sich bei Nachfrage hinter den Regeln von Webid, die natürlich auch Verifikationen für den Finanzsektor u.a. machen.
Letztendlich werden mehr Daten erfasst als gesetzlich vorgeschrieben und gleichzeitig eigenständige Regeln aufgestellt was amtliche Dokumente sind! Der Datenschutz bleibt auf der Strecke und D- und EU-Bürger diskriminiert.
Das gleichzeitig in eigenen Shops aus Umsatzgründen andere Maßstäbe angelegt werden als für die Discounterkarten spricht Bände.

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[2] little-endian antwortet auf grafkrolock
29.07.2017 06:09
Benutzer grafkrolock schrieb:
Der Gesetzgeber wollte, dass ein Kunde sich mit seinem Namen, Geburtsdatum und -ort legitimiert. Die Wohnanschrift ist bei der Frage, wem welche SIM-Karte gehört, eher sekundär, denn umziehen kann ohnehin jeder.

Gehört der Ort nicht auch zur Wohnanschrift und kann dieser sich bei einem Umzug etwa nicht ändern?


Benutzer grafkrolock schrieb:

Von daher ist es nur folgerichtig, wenn danach nicht groß gefragt wird.
Die Anschrift ist eher für die Provider von Interesse, damit sie ihre Rechnungen zustellen können.

Sofern bei einem derartigen Gesetz, dem noch nicht einmal der Begriff "schwachsinnig" gerecht wird, da im Wortsinne im Grunde gar kein Sinn vorhanden ist, noch irgendwas folgerichtig sein kann, stellt sich spätestens hier die Frage, bei wem denn dann im Fall der Fälle die Jungs vom SEK und GSG9 vor der Tür stehen sollen.
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[2.1] uwest antwortet auf little-endian
29.07.2017 10:10
Benutzer little-endian schrieb:
Benutzer grafkrolock schrieb:
Der Gesetzgeber wollte, dass ein Kunde sich mit seinem Namen, Geburtsdatum und -ort legitimiert.

Gehört der Ort nicht auch zur Wohnanschrift und kann dieser sich bei einem Umzug etwa nicht ändern?

Der Geburtsort ändert sich bei einem Umzug in der Tat nicht.
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[2.1.1] little-endian antwortet auf uwest
29.07.2017 10:19
Benutzer uwest schrieb:
>
Der Geburtsort ändert sich bei einem Umzug in der Tat nicht.

Der Punkt geht an dich und "grafkrolock" - den Bindestrich galt es natürlich zu beachten, mea culpa.
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[2.1.1.1] uwest antwortet auf little-endian
29.07.2017 10:21
Benutzer little-endian schrieb:
Der Punkt geht an dich und "grafkrolock" - den Bindestrich galt es natürlich zu beachten, mea culpa.

Kein Ding. Kommunikation dient dazu, verstanden zu werden...