Benutzer cioban schrieb:
und wenn es zur Grundversorgung gehört kann man das Gerät evtl. von der
Steuer absetzen????
Gute Idee.
<kidding>
Wenn es zugleich auch UKW kann, bestimmt wieder nur zur Hälfte.
Bei Geräten mit Internetzugang und UKW nur zu einem Drittel. Es sei denn, man kann nachweisen, dass die Internet-Bandbreite dort unzureichend ist, wo man seinen Lebensmittelpunkt hat.
</kidding>
np