Benutzer iGruber schrieb:
Ich gebe Ihnen zwar recht, allerdings ist es in Deutschland und ich vermute auch laut o2‘s AGBs nicht verpflichtend, diese Rechnungen zu lesen. Sonst könnte ja jedes Unternehmen Verträge nach Belieben auf Rechnungen verändern, dem ist allerdings nicht so. Unlauter ist es eben genau deshalb, weil andere Marktteilnehmer sich ebenfalls daran halten müssen und so eine Wettbewerbsverzerrung entsteht.
Naja verpflichtend nicht aber ich denke man sollte seine Rechnungen lesen bevor man sie abnickt. Sonst kann der Anbieter ja auch falsche Posten berechnen etc. und man merkt es nicht. Es gehört deshalb eher zur Sorgfaltspflicht. Und O2 hat ja drauf hingewiesen und das mehrmals.
Telekom hat ja das selbe gemacht in Ihren Rechnungen, nicht nur auf Bezug von Roaming sondern andere Themen wie Tarifumstellungen etc.
Und man kann sagen das eine Rechnung doch ein wichtigeres Dokument ist als jetzt irgendwas anderes, denn eine Rechnung begründet eine Forderung von einem Unternehmen was dann als Kunde dementsprechend zu prüfen ist ob auch diese korrekt ist und das was bestellt wurde auch richtig drin steht. Glaub laut AGB steht auch drin das man die Rechnung kontrollieren sollte und innerhalb von 6 Wochen oder waren es 80 Tage(??) das man einen Widerspruch einreichen kann, ansonsten gilt diese als Genehmigt.