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Unlauter


07.08.2017 19:11 - Gestartet von iGruber
Also ich denke zwar schon, dass das Argument von o2 für manche Kunden sinnvoll ist, allerdings fänd ich eine Lösung, die den Kunden explizit dazu auffordert und die Möglichkeit bietet, die bestehenden Konditionen zu behalten oder zurückzuwechseln Kundenfreundlicher und eher im Sinne der Verordnung. Kunden, die ohne die EU-Verordnung schlechter dastehen gibt es denke ich bestimmt nicht wenige.
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[1] daGiz antwortet auf iGruber
07.08.2017 19:47
Benutzer iGruber schrieb:
Also ich denke zwar schon, dass das Argument von o2 für manche Kunden sinnvoll ist, allerdings fänd ich eine Lösung, die den Kunden explizit dazu auffordert und die Möglichkeit bietet, die bestehenden Konditionen zu behalten oder zurückzuwechseln Kundenfreundlicher und eher im Sinne der Verordnung. Kunden, die ohne die EU-Verordnung schlechter dastehen gibt es denke ich bestimmt nicht wenige.

JEDER Kunde mit alternativem Roaming Pack wurde ab Mai (!) auf seiner Rechnung drauf hingewiesen, dass er aktiv umstellen muss und ebenso wie. Das gleiche im Juni...Und im Juli...
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[1.1] iGruber antwortet auf daGiz
07.08.2017 20:46
Benutzer daGiz schrieb:
Benutzer iGruber schrieb:
Also ich denke zwar schon, dass das Argument von o2 für manche Kunden sinnvoll ist, allerdings fänd ich eine Lösung, die den Kunden explizit dazu auffordert und die Möglichkeit bietet, die bestehenden Konditionen zu behalten oder zurückzuwechseln Kundenfreundlicher und eher im Sinne der Verordnung. Kunden, die ohne die EU-Verordnung schlechter dastehen gibt es denke ich bestimmt nicht wenige.

JEDER Kunde mit alternativem Roaming Pack wurde ab Mai (!) auf seiner Rechnung drauf hingewiesen, dass er aktiv umstellen muss und ebenso wie. Das gleiche im Juni...Und im Juli...

Ich gebe Ihnen zwar recht, allerdings ist es in Deutschland und ich vermute auch laut o2‘s AGBs nicht verpflichtend, diese Rechnungen zu lesen. Sonst könnte ja jedes Unternehmen Verträge nach Belieben auf Rechnungen verändern, dem ist allerdings nicht so. Unlauter ist es eben genau deshalb, weil andere Marktteilnehmer sich ebenfalls daran halten müssen und so eine Wettbewerbsverzerrung entsteht.
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[1.1.1] berndmobile antwortet auf iGruber
22.08.2019 16:01
Benutzer iGruber schrieb:

Ich gebe Ihnen zwar recht, allerdings ist es in Deutschland und ich vermute auch laut o2‘s AGBs nicht verpflichtend, diese Rechnungen zu lesen. Sonst könnte ja jedes Unternehmen Verträge nach Belieben auf Rechnungen verändern, dem ist allerdings nicht so. Unlauter ist es eben genau deshalb, weil andere Marktteilnehmer sich ebenfalls daran halten müssen und so eine Wettbewerbsverzerrung entsteht.

Naja verpflichtend nicht aber ich denke man sollte seine Rechnungen lesen bevor man sie abnickt. Sonst kann der Anbieter ja auch falsche Posten berechnen etc. und man merkt es nicht. Es gehört deshalb eher zur Sorgfaltspflicht. Und O2 hat ja drauf hingewiesen und das mehrmals.

Telekom hat ja das selbe gemacht in Ihren Rechnungen, nicht nur auf Bezug von Roaming sondern andere Themen wie Tarifumstellungen etc.

Und man kann sagen das eine Rechnung doch ein wichtigeres Dokument ist als jetzt irgendwas anderes, denn eine Rechnung begründet eine Forderung von einem Unternehmen was dann als Kunde dementsprechend zu prüfen ist ob auch diese korrekt ist und das was bestellt wurde auch richtig drin steht. Glaub laut AGB steht auch drin das man die Rechnung kontrollieren sollte und innerhalb von 6 Wochen oder waren es 80 Tage(??) das man einen Widerspruch einreichen kann, ansonsten gilt diese als Genehmigt.
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[1.1.1.1] christian_koehler antwortet auf berndmobile
22.08.2019 21:42
Eine solche "Sorgfaltspflicht" halte ich für praxisfremd.
Ein Großteil der Kunden nutzt heute Pauschaltarife.
Man sieht in der App (oder sogar auf dem Kontoauszug) den Gesamtbetrag, und
wenn dieser dem gebuchten Paketpreis entspricht, gibt es keinen Grund, die Rechnung weiter zu prüfen.


Naja verpflichtend nicht aber ich denke man sollte seine Rechnungen lesen bevor man sie abnickt. Sonst kann der Anbieter ja auch falsche Posten berechnen etc. und man merkt es nicht. Es gehört deshalb eher zur Sorgfaltspflicht. Und O2 hat ja drauf hingewiesen und das mehrmals.