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Recht hat sie


26.09.2017 16:39 - Gestartet von thommy69
Artikel 94 des EECC strebt eine Europäische Vollharmoniseirung an:

Sofern in diesem Titel nichts anderes bestimmt ist, halten die Mitgliedstaaten in ihrem nationalen Recht weder Bestimmungen zum Schutz der Endnutzer in den unter diesen Titel fallenden Themenbereichen aufrecht, die von den Bestimmungen dieses Titels abweichen, noch führen sie solche ein; dies gilt auch für strengere oder weniger strenge Bestimmungen zur Gewährleistung eines anderen Verbraucherschutzniveaus.

Also immer schön vorsichtig mit unqualifizierten Äußerungen. Die Frau vom vzbv hat nicht unrecht. Es könnten durchaus die hohen deutschen Verbraucherschutzregelungen einem einheitlichen EU-Standard zum Opfer fallen.