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"Dann kann..."


10.10.2017 12:56 - Gestartet von montaxx
"Dann kann der Rechnungsbetrag beim Telefonanbieter entsprechend gekürzt werden".So oder so ähnlich steht es lapidar im Artikeltext.Ich bin mir ziemlich sicher,dass die meisten Kunden bei ihrem Betreiber die Option "Lastschrifteinzug" gewählt haben;das Geld wird also automatisch eingezogen.Folge:Man muss dann danach erstmal umständlich Briefe verschicken (oder Emails,in der Hoffnung,dass die jemals ankommen und nicht irgendwo im elektronischen Nirwana verschwinden).So einfach ist es eben nicht mit Reklamationen...
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[1] tosho antwortet auf montaxx
12.10.2017 12:30
Benutzer montaxx schrieb:
"Dann kann der Rechnungsbetrag beim Telefonanbieter entsprechend gekürzt werden".So oder so ähnlich steht es lapidar im Artikeltext.Ich bin mir ziemlich sicher,dass die meisten Kunden bei ihrem Betreiber die Option "Lastschrifteinzug" gewählt haben;das Geld wird also automatisch eingezogen.Folge:Man muss dann danach erstmal umständlich Briefe verschicken (oder Emails,in der Hoffnung,dass die jemals ankommen und nicht irgendwo im elektronischen Nirwana verschwinden).So einfach ist es eben nicht mit Reklamationen...

Insbesondere dürften Leute, die zu blöd sind, einen Lockanruf zu erkennen auch zu blöd sein um irgendwo ihre Rechte einzufordern - und die Anzahl dieser Leute nimmt erschreckend zu.
Man muss sich nur mal ein paar 1-Sterne-Bewertungen bei Amazon durchlesen. Da sind ständig welche dabei die nicht mal wissen, was eine Gewährleistung und Garantie ist. Die heulen dann stattdessen rum, dass ihr Gerät schon nach n Tagen/Wochen kaputt ist und sie es nun wegwerfen müssen (manche fragen sogar IN DER BEWERTUNG nach, was sie denn nun machen sollen)

Zudem: Warum sollte der Anbieter einem die Kosten für ein internationales Gespräch erstatten? Man hat doch selbst da angerufen. Da kommt dann zur Blödheit auch noch eine "Kümmere dich gefälligst um meine Probleme!" Haltung. Super.