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Endlich mal die Wahrheit


19.10.2017 12:07 - Gestartet von Jürgen Gätjen
Ganz entgegen der Meinungen von Wilfried Zwanziger und Lothar Richard Lucas, deren Überzeugung nach es in Deutschland keine Funklöcher mehr gibt, zeigt dieser Beitrag eben doch sehr deutlich das Gegenteil. Statt immer mehr neue und schnellere Netze zu bauen und in Betrieb zu nehmen, sollte erst einmal die Grundversorgung gewährleistet sein, zu der auch bei jedem Einzelnen ein Handy mit auswechselbarem Akku gehört. In einem Notfall hilft das beste und modernste Smartphone nicht weiter, wenn es an einem Reserveakku oder Netzverbindung fehlt. Beim Kauf eines neuen Gerätes wie auch beim Angebot neuer Mobilfunkprodukte muss immer die die Garantie sofortiger Zugriffsmöglichkeit im Ernstfall im Vordergund des Angebots und Verbrauchs stehen. Und das wird vom Verbraucher so gerne vergessen, wie es von den Anbietern gern verschwiegen wird. Nicht nur von Vodafone!
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[1] hrgajek antwortet auf Jürgen Gätjen
19.10.2017 14:33
Hallo,

ich ärgere mich schon seit Anfang an, dass es keinen fristlosen Kündigungsgrund bei schlechter Netzversorgung durch den eigenen Anbieter gibt.

Der Kunde müsste einfach jederzeit sofort kündigen dürfen, müsste nur noch seinen Telefonie/SMS/Datenverbrauch und evtl. eine anteilige Grundgebühr bis zum Ende bezahlen, das subventionierte Handy könnte ja als separate Ratenzahlung (Kredit) weiterlaufen, oder er gibt es zurück und zahlt vielleicht eine Art Nutzungsentgelt. (Die meisten dürften das nicht tun, sondern die Restraten bezahlen.)

Ich denke, es würde den Anbietern am Ende sogar nützen, weil die Kunden durchaus später wiederkommen könnten, weil sie ja wissen, "ich kann jederzeit weg, wenn es nicht tut"...

Die Politik (egal welcher Coleur) könnte das sofort anschieben und die notwendige Rechtslage dafür schaffen.
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[1.1] wolfbln antwortet auf hrgajek
19.10.2017 17:56

2x geändert, zuletzt am 19.10.2017 18:00
Benutzer hrgajek schrieb:
Hallo,

ich ärgere mich schon seit Anfang an, dass es keinen fristlosen Kündigungsgrund bei schlechter Netzversorgung durch den eigenen Anbieter gibt.

Der Kunde müsste einfach jederzeit sofort kündigen dürfen, müsste nur noch seinen Telefonie/SMS/Datenverbrauch und evtl. eine anteilige Grundgebühr bis zum Ende bezahlen, das subventionierte Handy könnte ja als separate Ratenzahlung (Kredit) weiterlaufen, oder er gibt es zurück und zahlt vielleicht eine Art Nutzungsentgelt. (Die meisten dürften das nicht tun, sondern die Restraten bezahlen.)

Ich denke, es würde den Anbietern am Ende sogar nützen, weil die Kunden durchaus später wiederkommen könnten, weil sie ja wissen, "ich kann jederzeit weg, wenn es nicht tut"...

Die Politik (egal welcher Coleur) könnte das sofort anschieben und die notwendige Rechtslage dafür schaffen.

Tut mir leid Henning, aber das ist doch dummes Zeug. Das wird man nie rechtsfest machen können. Wie definierst du "Funkloch"? Kein GSM, dann Geld zurück, kein 3G, dann Datenanteil zurück???

Der Anbieter ist ja nicht rechtsbrüchig geworden und du willst in bestehende Verträge eingreifen? Damit kommst du niemals in einem "Rechtsstaat" durch. Kein Anbieter verspricht dir Abdeckung an einem bestimmten Ort. Drum ist das dummes Stammtischgerede.

Auch ich ärgere mich über Mobilfunkanbieter, aber wenn man es nicht mal bei Breitband hinbekommt: beworbener Speed vs. gelieferten Speed richtig zur Vertragskündigungen zu gebrauchen, klappt das bei Mobilfunk dreimal nicht. Da sind viel mehr Unwägbarkeiten.

Es ist ja nicht nur das Thema Funkloch, sondern allgemein "quality of service". Ich habe von einem Betreiber in Berlin flächendeckende LTE-Versorgung, aber konkret Geschwindigkeiten oft unter 1 Mbit/s in deren LTE-Netz.
Vor dem KaDaWe bricht dessen 3G/4G-Netz völlig zusammen, 200m weiter vor ihrem "Flagship Store" gibts 50 Mbit/s durch eine Mikrozelle um den Absatz von LTE-Handys anzukurbeln. Solcher Praxis gehört das Handwerk gelegt!

Aber dass in meiner Laube in Brandenburg in der Pampa mal der eine oder andere Anbieter keine Versorgung hat, kann man beklagen, oder liebe CDU auch politisch was dagegen tun (nicht mit Sanktionen, sondern Förderung), aber das berechtigt mich nicht, vom Anbieter "Schadensersatz" zu bekommen, insbesondere wenn mir dieser Sachverhalt bekannt war.

Die Abdeckungsverpflichtungen der BNetzA zu den Versteigerungen, die die Anbieter erfüllen müssen, implizieren leider auch, dass bei 9#% eben #% rausfallen. Jetzt kann man aber nicht ankommen und sagen, ich hatte gestern da und dort ein Funkloch und will mein Geld zurück.

Ich erwarte eigentlich, dass wenn diese neue Regierung so zukunftsorientiert sein will, mal Konzepte herkommen, die strukturschwachen ländlichen Räume zu versorgen. Das wird nicht ohne Förderung gehen, wenn sich marktwirtschaftlich das für die Anbieter nicht rechnet. Bei den Frequenzauktionen nimmt man ja was ein. Warum nur Breitbandausbau fördern, sondern nicht auch Mobilfunk in bestimmten Regionen? Brandenburg ist nicht das einzige dünn besiedelte Gebiet auf dieser Welt und manche haben durchaus gute Abdeckung. Da muss man halt mal schauen, wie Skandinavien oder UK das machen oder was eigenes erfinden. Aber seit der "digitalen Dividende" ist da nichts mehr gekommen.
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[1.1.1] hrgajek antwortet auf wolfbln
19.10.2017 20:00
Hallo Wolf in Berlin,

Benutzer wolfbln schrieb:
Tut mir leid Henning, aber das ist doch dummes Zeug. Das wird man nie rechtsfest machen können. Wie definierst du "Funkloch"? Kein GSM, dann Geld zurück, kein 3G, dann Datenanteil zurück???

Ich stimme Dir zu, die "Definition" der "schlechten" Funkversorgung könnte "grenzwertig" werden, vor allen Dingen, wenn es juristisch "wasserdicht" sein soll :-)

Daher eine ganz einfache Lösung: Generelles Kündigungsrecht bei allen Laufzeitverträgen nach jeweils einem (1) Monat (also auch nach dem 5,6,7.. 12, ..19. etc. Monat), ohne weitere Begründung.

Meine Vermutung:

Wenn jeder Mobilfunk oder Festnetz-Vertrag schon nach 1 Monat kündbar wäre (natürlich unter Schadenersatz, Bezahlung aller angefallenen Kosten) würden sich die Anbieter ganz schnell von all diesem Tinnef mit irrwitzigen Geschenken, Rabatten und so weiter verabschieden.

Und hoffentlich verschwinden dann auch Tarife wie 12 Monate 1 Euro, 12 Monate 10 Euro danach 100 Euro (ich übertreibe jetzt mal bewusst... :-)

Keine Angst, ich sehe schon hier die Kommentare überborden, wenn dieser Rabatt-Wust wirklich abgeschafft würde... :-)


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[1.1.1.1] Auaa antwortet auf hrgajek
20.10.2017 00:22
Benutzer hrgajek schrieb:
Hallo Wolf in Berlin,
>
Wenn jeder Mobilfunk oder Festnetz-Vertrag schon nach 1 Monat kündbar wäre (natürlich unter Schadenersatz, Bezahlung aller angefallenen Kosten) würden sich die Anbieter ganz schnell von all diesem Tinnef mit irrwitzigen Geschenken, Rabatten und so weiter verabschieden.
Ich finde den Rabattwust aber gut. Aktuell kostet mich mein Vertrag bei Vodafone mit 12GB, Allnet, SMS, MMS, Roaming die ersten zwei Jahre garnichts. Gut ein Handy gab es jetzt nicht noch dazu, aber ansonsten bin ich mit vielen Rabatten eher einverstanden.
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[1.1.1.1.1] Jürgen Gätjen antwortet auf Auaa
26.10.2017 12:34
Ich finde den Rabattwust aber gut. Aktuell kostet mich mein
Vertrag bei Vodafone mit 12GB, Allnet, SMS, MMS, Roaming die ersten zwei Jahre garnichts. Gut ein Handy gab es jetzt nicht noch dazu, aber ansonsten bin ich mit vielen Rabatten eher einverstanden.

Mal ganz im Ernst: Vodafone ist vor dem Hintergrund volkswanderungsähnlicher Kundenabwanderung wirklich nicht das Maß aller Dinge! Ohne all diesen Rabattwust den Vodafone ausschließlich seinen Discountern zur Weitergabe an deren Kunden einräumen muss, wüsste schon beinahe niemand mehr was, wer und wozu Vodafone! Bei Telefónica bekommst Du- und das bereits schon ohne Rabatt- 50GB für 31,00 Euro. Wo Telekom und Telefónica brechend volle Netze haben, bekommt Vodafone nicht einmal mehr die Kunden in seine Geschäfte! Das meist weibliche Vodafone-Personal sitzt gelangweilt in den Geschäften und lackiert und feilt sich die Fuß- und Fingernägel. Die von Vodafone betreuten Kunden sind generell eine Art von Kunden, die sich bei Telefónica und Telekom niemand ernsthaft wünscht. Und so ist es auch kein Wunder, sich hinter einigen Discountern verstecken zu müssen, um seine abgewanderte minderwertige, zahlungsunwillige und/oder zahlungsunfähige Kundschaft durch die Hintertüre wieder in die Familie zu locken!
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[1.1.1.2] x-user antwortet auf hrgajek
20.10.2017 00:30
Benutzer hrgajek schrieb:
Hallo Wolf in Berlin, Benutzer wolfbln schrieb:
Tut mir leid Henning, aber das ist doch dummes Zeug. Das wird man nie rechtsfest machen können. Wie definierst du "Funkloch"? Kein GSM, dann Geld zurück, kein 3G, dann Datenanteil zurück???

Ich stimme Dir zu, die "Definition" der "schlechten" Funkversorgung könnte "grenzwertig" werden, vor allen Dingen, wenn es juristisch "wasserdicht" sein soll :-)

Daher eine ganz einfache Lösung: Generelles Kündigungsrecht bei allen Laufzeitverträgen nach jeweils einem (1) Monat (also auch nach dem 5,6,7.. 12, ..19. etc. Monat), ohne weitere
Begründung.


Die Lösung heißt PREPAID -- statt Knebelverträge der Anbieter.
Bei schlechtem Netz z.B. bei Umzug ist man sonst der 'dumme Kunde'.

Zumindest im o2 Netz gibt es so eine Art Quasi-Rückgaberecht bei Nichtgefallen... weil man dort 3G+4G als Prepaid antesten kann, ohne sich dafür einen Monatsvertrag mit Kaufgebühr oder Vertrag mit langer Laufzeit aufschwatzen zu lassen.

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[1.1.1.3] wolfbln antwortet auf hrgajek
20.10.2017 10:40

3x geändert, zuletzt am 20.10.2017 10:50
Benutzer hrgajek schrieb:
Hallo Wolf in Berlin,

Benutzer wolfbln schrieb:
Tut mir leid Henning, aber das ist doch dummes Zeug. Das wird man nie rechtsfest machen können. Wie definierst du "Funkloch"? Kein GSM, dann Geld zurück, kein 3G, dann Datenanteil zurück???

Ich stimme Dir zu, die "Definition" der "schlechten" Funkversorgung könnte "grenzwertig" werden, vor allen Dingen, wenn es juristisch "wasserdicht" sein soll :-)

Daher eine ganz einfache Lösung: Generelles Kündigungsrecht bei allen Laufzeitverträgen nach jeweils einem (1) Monat (also auch nach dem 5,6,7.. 12, ..19. etc. Monat), ohne weitere
Begründung.

Meine Vermutung:

Wenn jeder Mobilfunk oder Festnetz-Vertrag schon nach 1 Monat kündbar wäre (natürlich unter Schadenersatz, Bezahlung aller angefallenen Kosten) würden sich die Anbieter ganz schnell von all diesem Tinnef mit irrwitzigen Geschenken, Rabatten und so weiter verabschieden.

Und hoffentlich verschwinden dann auch Tarife wie 12 Monate 1 Euro, 12 Monate 10 Euro danach 100 Euro (ich übertreibe jetzt mal bewusst... :-)

Keine Angst, ich sehe schon hier die Kommentare überborden, wenn dieser Rabatt-Wust wirklich abgeschafft würde... :-)



Lieber Henning in Bad Dürkheim

Jetzt ruderst du aber schon zurück: von einem (Sonder-)Kündigungsgrund bei "Funkloch" zu regulär monatlich kündbaren Laufzeitverträgen.

Die gibts doch schon z.B. von Drillisch. Wären sie so durchschlagend erfolgreich, würden sie auch andere anbieten. Zumindest angesichts der Bauarbeiten am Telefónica-Netz gegenwärtig würde ich sie auch durchaus empfehlen. Da wirkt allenfalls die "Aktivierungsgebühr" als Halte-Argument.

Aber du weißt auch, wie in Deutschland Hardware verkauft wird. Und das neue iPhone oder irgend ein anderes Top-End-Phone würde sich keiner kaufen, wenn der volle Preis drauf steht. Daher sehe ich 24-Monats-"Knebel"-Verträge noch nicht ganz vor dem Aus.

Du magst einwenden, dass man vielleicht sogar günstiger kommt, das Smartphone ungebrandet zu kaufen und notfalls einen Kredit bei der Bank dafür aufzunehmen, als bei Telekom, Vodafone oder O2. Wenn man auf die Hardware verzichtet, sind auch gute Schnäppchen zu machen durch Boni oder Rückzahlungen, wie viele hier zurecht anmerken. Das würde dann alles wegfallen.

Auch ich sage immer wieder, dass sich die Kunden das Netz erstmal mit einer Prepaid-SIM "anschauen" sollen, bevor sie sich ggf. 2 Jahre binden. Das ist wie ein Fitness-Studio, das ich mir auch anschaue und Probe trainiere, bevor ich unterschreibe. Dazu kommen bei O2 gerade auch noch die Unwägbarkeiten durch den Umbau, die wir alle kennen.

Ich finde, es muss Platz sein für alles drei auf dem Markt:
- prepaid
- Laufzeitverträge mit monatl. Kündigung
- Laufzeitverträge auf 2 Jahre

Was nur nicht gehen wird - und das hast du in deinem ersten Post gefordert - ist einen Laufzeitvertrag auf 2 Jahre wegen einem "Funkloch" dann zum Monatsende zu kündigen.

Ein "Funkloch" - wie auch immer definiert - in einem Mobilfunkvertrag, ist eben nicht das gleiche wie eine Sportverletzung bei einem Vertrag eines Fitness-Studios.

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[1.1.1.3.1] hrgajek antwortet auf wolfbln
20.10.2017 11:22
Hallo,

Benutzer wolfbln schrieb:

Was nur nicht gehen wird - und das hast du in deinem ersten Post gefordert - ist einen Laufzeitvertrag auf 2 Jahre wegen einem "Funkloch" dann zum Monatsende zu kündigen.

Wenn das ginge, würden die Netzbetreiber vielleicht mal endlich massiver in den Netzausbau in der Fläche investieren - das ist der Hintergedanke des Ganzen. :-)

Was mir vorschwebt ist eine breitere Diskussion über Netzqualität. Die gibt's nicht für geschenkt. Aber wenn Netzqualität erlebbar und unterscheidbar wird, wenn Netz-Pfusch ein anerkannter Kündigungsgrund würde, käme Bewegung in die Geschichte.

Ein "Funkloch" - wie auch immer definiert - in einem Mobilfunkvertrag, ist eben nicht das gleiche wie eine Sportverletzung bei einem Vertrag eines Fitness-Studios.

Die BNetzA hat eine bestimmte Netzqualität in ihren Lizenzen stehen. Wenn also die BNetzA feststellt, dass am Ort X kein Netz mehr ist, darf der Kunde kündigen ? . Nur mal so als Idee...

Das Thema sollte uns weiter beschäftigen. Ich fände es eine Bereicherung.

Die Frage, ob es für unerschlossene Funklöcher "national roaming" geben sollte oder eine "gemeinsame" Deutschland-Netzausbau-Gesellschaft - müsste auch mal diskutiert werden.




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[1.1.2] Jürgen Gätjen antwortet auf wolfbln
26.10.2017 11:32
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Tut mir leid Henning, aber das ist doch dummes Zeug. Das wird man nie rechtsfest machen können. Wie definierst du "Funkloch"? Kein GSM, dann Geld zurück, kein 3G, dann Datenanteil zurück???

Der Anbieter ist ja nicht rechtsbrüchig geworden und du willst in bestehende Verträge eingreifen? Damit kommst du niemals in einem "Rechtsstaat" durch. Kein Anbieter verspricht dir Abdeckung an einem bestimmten Ort. Drum ist das dummes Stammtischgerede.

Ähnliches saudämliches Geschwätz Deiner Art hat man auch vor der Einführung von SMS und mobilen Internet wie damals I-Mode gehört und gelesen, trotzdem haben sich alle Verbesserungen im Mobilfunk durchgesetzt. Selbst der vereinheitlichte Standard bei Ladekabeln. Einem Telekommunikationsvertrag, egal ob Fest- oder Mobilfunknetz, liegt immer eine Meldeadresse des Kunden zugrunde. Seit Sommer 2017 sogar bei Wertkarten. Sollte in einem Vertrag die Leistung nicht erbracht werden, handelt es sich sogar um vorsätzlichen Vertragsbruch, denn der Kundenberater im Laden hat die Aufgabe seine Kunden angemessen zu beraten
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[1.1.3] Jürgen Gätjen antwortet auf wolfbln
26.10.2017 12:44
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Tut mir leid Henning, aber das ist doch dummes Zeug. Das wird man nie rechtsfest machen können. Wie definierst du "Funkloch"? Kein GSM, dann Geld zurück, kein 3G, dann Datenanteil zurück???

Der Anbieter ist ja nicht rechtsbrüchig geworden und du willst in bestehende Verträge eingreifen? Damit kommst du niemals in einem "Rechtsstaat" durch. Kein Anbieter verspricht dir Abdeckung an einem bestimmten Ort. Drum ist das dummes Stammtischgerede.

Ähnliches saudämliches Geschwätz Deiner Art hat man auch vor der Einführung von SMS und mobilen Internet wie damals I-Mode gehört und gelesen, trotzdem haben sich alle Verbesserungen im Mobilfunk durchgesetzt. Selbst der vereinheitlichte Standard bei Ladekabeln. Einem Telekommunikationsvertrag, egal ob Fest- oder Mobilfunknetz, liegt immer eine Meldeadresse des Kunden zugrunde. Seit Sommer 2017 sogar bei Wertkarten. Sollte in einem Vertrag die Leistung nicht erbracht werden, handelt es sich sogar um vorsätzlichen Vertragsbruch, denn der Kundenberater im Laden hat die Aufgabe seine Kunden angemessen zu beraten