Benutzer chickolino1 schrieb:
bislang konnte man noch immer ..straffrei... an der roten Ampel einen schnellen blick aufs Smartphone werfen, sofern die Start-Stop-Automatik den Motor abgestellt hatte...
Wurde das auch ..verschärft... und ist das jetzt auch strafbar ?
"Bitte beachtet: Das Handy, ein Tablet etc. dürfen nur benutzt werden, wenn das Auto vollkommen ausgeschaltet ist. Das gilt nicht bei der Nutzung einer Start-Stop-Automatik zum Beispiel an der Ampel."
http://www.radiohamburg.de/
Nachrichten/Services/Unterwegs/2017/Oktober/Ab-19.-Oktober-Neue-Verkehrsregeln-und-Bussgelder