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Start-Stop-Automatik


19.10.2017 13:38 - Gestartet von chickolino1
bislang konnte man noch immer ..straffrei... an der roten Ampel einen schnellen blick aufs Smartphone werfen, sofern die Start-Stop-Automatik den Motor abgestellt hatte...

Wurde das auch ..verschärft... und ist das jetzt auch strafbar ?
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[1] cads86 antwortet auf chickolino1
19.10.2017 13:49
Benutzer chickolino1 schrieb:
bislang konnte man noch immer ..straffrei... an der roten Ampel einen schnellen blick aufs Smartphone werfen, sofern die Start-Stop-Automatik den Motor abgestellt hatte...

Wurde das auch ..verschärft... und ist das jetzt auch strafbar ?

"Bitte beachtet: Das Handy, ein Tablet etc. dürfen nur benutzt werden, wenn das Auto vollkommen ausgeschaltet ist. Das gilt nicht bei der Nutzung einer Start-Stop-Automatik zum Beispiel an der Ampel."

http://www.radiohamburg.de/Nachrichten/Services/Unterwegs/2017/Oktober/Ab-19.-Oktober-Neue-Verkehrsregeln-und-Bussgelder
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[1.1] padrino antwortet auf cads86
20.10.2017 03:12
Benutzer cads86 schrieb:
> "Bitte beachtet: Das Handy, ein Tablet etc. dürfen nur benutzt
werden, wenn das Auto vollkommen ausgeschaltet ist. Das gilt nicht bei der Nutzung einer Start-Stop-Automatik zum Beispiel an der Ampel."

Wie gut, dass unser 22 Jahre altes Auto noch per Hand an- und ausgemacht werden muss. :D :P