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Über Ziel hinausgeschossen


20.10.2017 13:40 - Gestartet von Romeo(1)
Ziel der Änderung ist eine Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Verringerung der Blickablenkung. Erreicht werden soll das durch Ausweitung des hand-held-Verbotes auf sämtliche technische Geräte der Kommunikations-, Informations- und Unterhaltungselektronik. Dieses Verbot betrifft künftig (ab 01.07.2020) auch die Verwendung von Funkgeräten (BOS-, Betriebs-, Amateur-, CB-Funk usw.) Damit schießt die Änderung allerdings übers Ziel hinaus. Eine Blickabwendung findet bei der Bedienung von Sprechfunkgeräten quasi nicht statt, auch gibt es hierzu keinerlei Untersuchungen, Befragungen oder Statistiken, die etwas anderes belegen würden.
Die in der Begründung angeführten Studien (DEKRA Verkehrssicherheitsreport 2016 und Simulatorstudie der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) befassen sich lediglich mit Mobiltelefonen und Navigationsgeräten und Tätigkeiten wie Verfassen und Lesen von SMS, Eingeben von Telefonnummern sowie der Informationsabruf aus dem Internet via Smartphones.
Dem wesentlichen Ergebnis daraus: „Werden Aufgaben mit hohen visuell-motorischen Anforderungen (längeres Lesen und Eingeben von längeren Texten) erledigt, wird die Leistung der Fahrer sowohl bei der Längs- und Querregelung stark beeinträchtigt, verbunden mit einer Zunahme bei der Häufigkeit von Fahrfehlern“, kann man nur zustimmen.
Die Bedienung eines im Fahrzeug eingebauten Sprechfunkgerätes allerdings, beschränkt sich während der Fahrt auf Ein-/Ausschalten, Kanalwahl, Lautstärkeregelung, Halten und Besprechen des Mikrofons. Eine kurze Blickabwendung erfolgt allenfalls, um den eingestellten Kanal zu überprüfen. Diese Tätigkeiten sind gleichzusetzen mit der Bedienung eines einfachen Autoradios (ohne Touchscreen). Die Gespräche, die über Funk stattfinden, lenken nicht mehr ab, als Gespräche mit anderen Fahrzeuginsassen auch. Das Verbot stellt demnach eine Überregulierung dar.
Ich betreibe seit 1975 CB-Funk und seit 1990 auch Amateurfunk im Auto. Das Betreiben der Funkgeräte mittels Handmikrofon während der Fahrt, hat noch nie zu einer brenzlige Situation geführt. Wohl aber habe ich Informationen zu Staus, Unfällen oder Gefahrenstellen usw. oftmals eher über Funk als durch Verkehrsinformationen im Autoradio erhalten.
Leider haben hier mal wieder Leute über eine Sache entschieden, von der sie keine Ahnung haben.
Auch haben sie sich vor der Abstimmung nicht ausreichend mit dem Thema beschäftigt. Von allen per Email angeschriebenen, für Verkehr zuständigen Ministerien in den Bundesländern, haben vier mit einem Standardtext geantwortet, lediglich Bayern vor der Abstimmung im Bundesrat, Saarland, Sachsen-Anhalt und Sachsen erst danach.