Bei jedem
steht das es mit diesem Fahrzeug noch nicht probiert wurde und möglicherweise einige Funktionen nicht zu verfügung stehen. Und soweit ich die Vertragsbedingungen verstanden habe gilt eine Inkompatibilität nicht als Grund für einen Widerruf.
liegt daran dass diverse fahrzeughersteller die ausgabe an der obdc schnittstelle nur verschlüsselt abfragen lassen.
aber wo ist das problem, die hauptmerkmale können genutzt werden.
einzig was momentan doof ist - kein fahrtenbuch zum exportieren.