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Betrüger, die den Kunden verklagen


26.11.2017 22:14 - Gestartet von strunz77
Ich sehe in dem Urteil überhaupt kein Problem. Der Käuferschutz wird weder ausgehöhlt, noch dem Betrug Vorschub geleistet. Inwiefern sollte ein Betrüger einen rechtschaffenen Kunden erfolgreich verklagen können? Der wird sich hüten, den Rechtsweg zu beschreiten. Andersrum frage ich mich natürlich, aus welchem Grund hier der BGH überhaupt urteilen musste. Für mich stand die grundsätzliche Möglichkeit der Klage überhaupt nicht infrage. Also worum genau ging es denn hier?