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Sehr einseitige Sichtweise


23.11.2017 13:39 - Gestartet von mahabo
Es ist hier immer von Verkäufern und Verbrauchern die Rede. Der Aspekt, dass PayPal sehr oft bei Verkäufen zwischen Privatpersonen (ebay, ebay kleinanzeigen, kalaydo usw.) zur Zahlung benutzt wird, ist gar nicht berücksichtigt. Aber genau hier wird der Verkäufer einseitig benachteiligt und nicht selten zum Opfer der verschiedenen Betrugsmaschen, die den "Käuferschutz" ausnutzen.
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[1] sushiverweigerer antwortet auf mahabo
24.11.2017 06:26
Benutzer mahabo schrieb:
Es ist hier immer von Verkäufern und Verbrauchern die Rede. Der Aspekt, dass PayPal sehr oft bei Verkäufen zwischen Privatpersonen (ebay, ebay kleinanzeigen, kalaydo usw.) zur Zahlung benutzt wird, ist gar nicht berücksichtigt.

Der BGH hat ja gerade die Verkäuferrechte gestärkt und befunden, dass Paypal sich nicht zum Richter aufspielen darf und gesetzliche Regelungen nicht außer Kraft setzen darf.

Das Urteil unterscheidet sich nicht zwischen gewerblichen Verkäufern und Privatverkäufern.

Der Gejammer ist daher überflüssig.
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[1.1] mahabo antwortet auf sushiverweigerer
24.11.2017 06:58
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Der BGH hat ja gerade die Verkäuferrechte gestärkt und befunden, dass Paypal sich nicht zum Richter aufspielen darf und gesetzliche Regelungen nicht außer Kraft setzen darf. Das Urteil unterscheidet sich nicht zwischen gewerblichen Verkäufern und Privatverkäufern.

Genau so ist es und das ist lobenswert. In diesem Zusammenhang aber zu kritisieren, dass der Verbraucherschutz ausgehöhlt werde und nicht zu erwähnen, dass auch Betrügereien ein Riegel vorgeschoben wird, ist einseitig.
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[1.1.1] Moneysac antwortet auf mahabo
27.11.2017 01:28

einmal geändert am 27.11.2017 01:31
Es gilt das BGB Kaufrecht der BRD, das galt vor dem Urteil und wurde nun bestätigt. Paypal kann nicht eigene Regeln erlassen und das BGB durch diese ersetzen. Gleichzeit kann Paypal nicht abschließende Entscheidungen über unterschiedliche Rechtsauffassungen zwischen Käufer und Verkäufer treffen, dafür haben PayPal Mitarbeiter gar nicht die nötigen Fachkenntnisse, das kann nur ein Gericht. Und genau das wurde nun klargestellt. Alle Transaktionen unterliegen deutschem Recht und das ist gut so.
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[2] ger1294 antwortet auf mahabo
24.11.2017 11:23
Benutzer mahabo schrieb:
Es ist hier immer von Verkäufern und Verbrauchern die Rede. Der Aspekt, dass PayPal sehr oft bei Verkäufen zwischen Privatpersonen (ebay, ebay kleinanzeigen, kalaydo usw.) zur Zahlung benutzt wird, ist gar nicht berücksichtigt. Aber genau hier wird der Verkäufer einseitig benachteiligt und nicht selten zum Opfer der verschiedenen Betrugsmaschen, die den "Käuferschutz" ausnutzen.

Ganz einfache Lösung: Ich biete Paypal nicht als Zahlungsmethode an. Wenn ich privat auf eBay verkaufe, vermeide ich daher auch das Risiko, dass eine solche Rückbelastung erfolgen kann und spare mir obendrein die sehr hohen Paypal-Gebühren. Es ergibt für mich keinen Sinn, wenn ich auf meinem Bankkonto nichts für den Empfang von Überweisungen zahlen, zusätzlich zu den schon hohen eBay Gebühren auch noch Geld für den Empfang der Gutschrift des Käufers zu zahlen.
Und jeder hat die Möglichkeit, irgendein Bankkonto zu nutzen. Dank SEPA ist das auch Europaweit kein großes Thema mehr. Nur bei Drittländern akzeptiere ich auf Anfrage noch Paypal, gegen Aufzahlung der mir dadurch entstehenden Kosten, die dann aber i.d.R. der Absender auch gerne zahlt, da sie erheblich unter den Kosten einer Banküberweisung liegen.
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[2.1] AufDenPunktGebracht antwortet auf ger1294
27.11.2017 10:52
Ihre Argumentation bestätigt genau den Punkt, warum ich bei einem Ihrer Angebote eben nicht zuschlagen würde.
Die Infrastruktur seitens PayPal oder eBay nutzen, sich dann aber über die zu zahlenden Gebühren für deren Dienstleistung aufregen und dem potentiellen Kunden vorschlagen, wie er (SEPA) zu zahlen hat.
Genau mein Humor!