Benutzer firtz_hh schrieb:
Der Arbeitgeber darf in der heutigen Zeit streng genommen kein freies Internet zur Verfügung stellen weil dies einen Geldwerten Vorteil darstellt.
Hier muss ich widersprechen: § 3 Nr. 45 EStG erlaubt es dem Arbeitgeber ausdrücklich, dem Arbeitnehmer Dienst-PC inklusive Internetzugang, Dienst-Laptop, Dienst-Handy inklusive Dienst-SIM-Karte usw. usf. unbeschränkt auch zur privaten Nutzung zu überlassen. Zitat:
"Steuerfrei sind ... die Vorteile des Arbeitnehmers aus der privaten Nutzung von betrieblichen Datenverarbeitungsgeräten und Telekommunikationsgeräten sowie deren Zubehör, aus zur privaten Nutzung überlassenen System- und Anwendungsprogrammen, die der Arbeitgeber auch in seinem Betrieb einsetzt, und aus den im Zusammenhang mit diesen Zuwendungen erbrachten Dienstleistungen."
Ausnahmen gelten lediglich dort, wo die Mitarbeiter nicht als Angestellte, sondern als "Selbständige" beschäftigt sind. Für sie - und nur für sie - muss die private Internet-Nutzung in den Räumen des Auftraggebers tatsächlich als Sachzuwendung versteuert werden.