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Netzneutralität wird sich wohl zum Unwort des Jahres 2018 entwickeln.


18.12.2017 09:22 - Gestartet von firtz_hh
Wir leben in einem Wandel in dem man alles was es zu empfangen gibt in das „Internet“ legt. Die Grundversorgung mit Informationen ist Heute ohne Internet ein Auslaufmodel mit der Abschaffung von DVB-T 1 und dem Bestreben UKW dem garauszumachen, werden auch nach und nach die Zeitungsverleger sterben, sofern sie den Sprung ins Netz nicht so schaffen das dieses Geschäft noch lohnenswert ist. Der Arbeitgeber darf in der heutigen Zeit streng genommen kein freies Internet zur Verfügung stellen weil dies einen Geldwerten Vorteil darstellt. Neutral? (Und daran wird sich nichts ändern seit Jahrzehnten gibt es Diskussionen um Jobtickets auch hier dasselbe Problem)
Streng genommen unterhält eine Vielzahl der Menschen einen Festnetzanschluss DSL/VDSL den zumindest die arbeitende Bevölkerung lediglich zu 50% nutzen kann, damit diese dann auch Unterwegs und am Arbeitsplatz weiterhin auf Informationen zugreifen können, bedingt es einen weiteren Abschluss Prepaid oder sogar Vertrag.
Mittelfristig wird die Abschaltung von UKW durch die Netzbetreiber beschleunigt da diese zumindest für die zum Vertragsabschluss („vergünstigte“) Hardware, die Ausstattung diktieren können. UKW und Infarot sind hier nicht mehr vertreten obwohl nahezu jedes Smartphone ohnehin technisch in der Lage wäre UKW zu empfangen.
Und jetzt will man sich tatsächlich um „ZeroRating“ streiten, was zumindest für einige die Grundversorgung mit Information am Arbeitsplatz darstellt in form von RadioStreams?
Sicher man hat lediglich eine Gewisse Auswahl an Diensten die genutzt werden können

Aber vielleicht sollte man vor dieser Diskussion andere Dinge erst einmal beleuchten.
- Abschaltung UKW Umlagerung ins Netz (Grundversorgung) vs. Extra Kosten (Hardware + Anbindung) ?
- Diktatur von Hardware und Software Ausstattung von Endgeräten durch Netzbetreiber ?
- Geldwerter Vorteil am Arbeitsplatz bei doppelter Tarifbelastung? (Hier sehe ich die Rechtfertigung für StreamON)
Lieber Staat wer „A“ sagt muss auch „B“ sagen können und nicht immer kann man dafür die Knechte der Gesellschaft zur Kasse bitten. Vielleicht langt die Diskussion auch mal dazu neben Kriegsschauplätze wie „Jobtickets“ zu klären, schließlich möchte man ja teilweise die Menschen dazu bewegen, Kraftfahrzeuge abzuschaffen. Aber auch hier nur vorsichtig „teilweise“ wegen gewisser Lobby Rivalitäten.
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[1] marcel24 antwortet auf firtz_hh
18.12.2017 10:30
das alles was empfangbar ist ins internet verlagert wird ist aber nicht für alle von vorteil, schon garnicht für die grundversorgung, denn dann brauch ja jeder einen uneingeschränkten internetzugang mit mtl. kosten die man eigentlich nicht einkalkuliert hat, und das mag sich ehrlich gesagt auch nicht jeder leisten wollen (zumindest privat), für viele sind zb. 34,95 euro mtl. viel geld die z.b einer der tarife der telekom im festnetz kostet, die nehmen dann lieber einen prepaid tarif fürs smartphone für 9,99 euro für 4 wochen und gut ist, fernsehen und radio kommt dann z.b. über satellit und das muss dann als informationsquelle genügen, man muss da eben prioritäten setzten. die netzneutralität muss auf jeden fall bewahrt werden, stream on und co. sehe ich diesbezüglich kritisch, abschaffen, punkt!
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[2] Kai Petzke antwortet auf firtz_hh
18.12.2017 10:56
Benutzer firtz_hh schrieb:

Der Arbeitgeber darf in der heutigen Zeit streng genommen kein freies Internet zur Verfügung stellen weil dies einen Geldwerten Vorteil darstellt.

Hier muss ich widersprechen: § 3 Nr. 45 EStG erlaubt es dem Arbeitgeber ausdrücklich, dem Arbeitnehmer Dienst-PC inklusive Internetzugang, Dienst-Laptop, Dienst-Handy inklusive Dienst-SIM-Karte usw. usf. unbeschränkt auch zur privaten Nutzung zu überlassen. Zitat:

"Steuerfrei sind ... die Vorteile des Arbeitnehmers aus der privaten Nutzung von betrieblichen Datenverarbeitungsgeräten und Telekommunikationsgeräten sowie deren Zubehör, aus zur privaten Nutzung überlassenen System- und Anwendungsprogrammen, die der Arbeitgeber auch in seinem Betrieb einsetzt, und aus den im Zusammenhang mit diesen Zuwendungen erbrachten Dienstleistungen."

Ausnahmen gelten lediglich dort, wo die Mitarbeiter nicht als Angestellte, sondern als "Selbständige" beschäftigt sind. Für sie - und nur für sie - muss die private Internet-Nutzung in den Räumen des Auftraggebers tatsächlich als Sachzuwendung versteuert werden.