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und dann?


20.12.2017 19:24 - Gestartet von peti55
dann gebe ich die Abbuchung bei meiner Kreditkarte wieder zurück......
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[1] c.ba antwortet auf peti55
20.12.2017 22:56
Benutzer peti55 schrieb:
dann gebe ich die Abbuchung bei meiner Kreditkarte wieder zurück......

Und gleich die Karte mit sperren lassen!
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[2] ost antwortet auf peti55
22.12.2017 16:57
Das funktioniert nicht. Dann bist du immer noch der Kreditkartengesellschaft zur Zahlung verpflichtet, da die Abrechnung (noch) nicht angefochten ist.

Es muss bei der Kreditkartengesellschaft die Zahlungsverpflichtung aufgehoben werden, was mit einer Rückgabe der Lastschrift bei der Bank nicht erledigt werden kann. Auch dann nicht, wenn die Kreditkarte von der kontoführenden Bank ist.

Es kann sogar in solchen Fällen sein, dass der Lastschrift der konzerneigenen Kreditkarte aufgrund von einer Einlösungsgarantie der Bank nicht widerrufbar ist. Auch wenn es schon ein paar Jahre zurück liegt, den Fall hatte ich persönlich schon (wurde nach längerem Hin und Her zu meiner Zufriedenheit gelöst).

Es muss also dem Posten auf der Kreditkartenabrechnung mangels Leistung widersprochen werden.
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[2.1] tosho antwortet auf ost
24.12.2017 19:21
Benutzer ost schrieb:
Es muss also dem Posten auf der Kreditkartenabrechnung mangels Leistung widersprochen werden.

Danke für die Info.