Benutzer bubblex schrieb:
Denn der Verkäufer darf bei Paypal eine beliebige Rücksendeadresse festlegen, die weder dem Verkäufer-Standort noch dem Artikel-Standort entsprechen muss!!! Das ist bisher leider nicht allgemein bekannt.
Fazit: Solange man die Rücksendeadresse nicht bereits VOR dem Abschluss des Bezahlvorgangs sehen kann (und den Kauf dann ggf. abbrechen kann), ist der Paypal-Käuferschutz völlig wertlos! Und wenn man einen Artikel zurückschicken will (auch bei einem deutschen Verkäufer), sollte man in jedem Fall einen Fall bei Paypal eröffnen, weil man nur so die Paypal-Rücksendeadresse in Erfahrung bringen kann!!!
Aus der PayPal-Käuferschutzrichtlinie:
"Der Käufer muss den Artikel an die Adresse zurücksenden, die ihm der Verkäufer in der Widerrufsbelehrung oder im eBay-Rückgabeprozess nennt. Die Anforderungen an einen gültigen Versandbeleg finden Sie in der Verkäuferschutzrichtlinie."
Die Widerrufsbelehrung muss im Rahmen der Bestellung erfolgen, insofern widerspricht das Deiner Darstellung, wonach der Händler ex post eine beliebige Adresse für die Rücksendung festlegen könnte.