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Der Paypal-Käuferschutz ist faktisch wertlos, denn:


06.01.2018 17:51 - Gestartet von bubblex
Denn der Verkäufer darf bei Paypal eine beliebige Rücksendeadresse festlegen, die weder dem Verkäufer-Standort noch dem Artikel-Standort entsprechen muss!!! Das ist bisher leider nicht allgemein bekannt.

Das hab ich selbst erlebt:
Habe von einem europäischen Verkäufer auf ebay einen Artikel lagernd in Hamburg gekauft. Beim Paypal-Käuferschutz wurde geurteilt: Ich muss den Artikel an eine chinesische Adresse zurückschicken, erst dann erhalte ich Käuferschutz!

Auf mehrfache Nachfrage (bis hinauf zur Paypal-Beschwerdestelle) hat Paypal dieses Vorgehen ausdrücklich bestätigt! Es spricht also auch nichts dagegen, dass der Verkäufer eine Rücksendeadresse in Nordkorea festlegt ;-)

Und wenn man z.B. bei einem deutschen Verkäufer etwas kauft, und dann zurückschickt, und das Geld nicht kriegt, schaut man auch in die Röhre: Der Verkäufer kann vorab bei Paypal eine andere, dem Käufer unbekannte Rücksendeadresse festgelegt haben. An die hat man den Artikel nicht zurückgeschickt, also verweigert Paypal den Käuferschutz!

Fazit: Solange man die Rücksendeadresse nicht bereits VOR dem Abschluss des Bezahlvorgangs sehen kann (und den Kauf dann ggf. abbrechen kann), ist der Paypal-Käuferschutz völlig wertlos!
Und wenn man einen Artikel zurückschicken will (auch bei einem deutschen Verkäufer), sollte man in jedem Fall einen Fall bei Paypal eröffnen, weil man nur so die Paypal-Rücksendeadresse in Erfahrung bringen kann!!!

Auch die teilweise Rücksendekosten-Erstattung bei Paypal ist in diesem Fall wertlos: Es werden max. 25€ erstattet. Ein Paket mit Zustellnachweis kostet nach Asien oft erheblich mehr.
Und zusätzlich bleibt man auf dem Risiko sitzen, dass die genannte Rücksendeadresse nicht existiert, oder die Annahme verweigert wird! In diesem Fall gibts weder Käuferschutz noch Versandkostenerstattung.
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[1] janwerner antwortet auf bubblex
07.01.2018 13:00
Benutzer bubblex schrieb:
Denn der Verkäufer darf bei Paypal eine beliebige Rücksendeadresse festlegen, die weder dem Verkäufer-Standort noch dem Artikel-Standort entsprechen muss!!! Das ist bisher leider nicht allgemein bekannt.

Fazit: Solange man die Rücksendeadresse nicht bereits VOR dem Abschluss des Bezahlvorgangs sehen kann (und den Kauf dann ggf. abbrechen kann), ist der Paypal-Käuferschutz völlig wertlos! Und wenn man einen Artikel zurückschicken will (auch bei einem deutschen Verkäufer), sollte man in jedem Fall einen Fall bei Paypal eröffnen, weil man nur so die Paypal-Rücksendeadresse in Erfahrung bringen kann!!!



Aus der PayPal-Käuferschutzrichtlinie:

"Der Käufer muss den Artikel an die Adresse zurücksenden, die ihm der Verkäufer in der Widerrufsbelehrung oder im eBay-Rückgabeprozess nennt. Die Anforderungen an einen gültigen Versandbeleg finden Sie in der Verkäuferschutzrichtlinie."

Die Widerrufsbelehrung muss im Rahmen der Bestellung erfolgen, insofern widerspricht das Deiner Darstellung, wonach der Händler ex post eine beliebige Adresse für die Rücksendung festlegen könnte.