Benutzer Zuschauer 1 schrieb:
Benutzer Valr schrieb:
Hab gerade keine Quelle zur Hand, aber soweit ich mich entsinne dürfen Fahrräder gar keine "Fahrtrichtungsanzeiger" haben.
Das war bis vor kurzem richtig und steht in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Inzwischen sind Fahrtrichtungsanzeiger bei mehrspurigen Fahrrädern, also z.B. Dreirädern, erlaubt.
Grund für die Regelung war übrigens, daß man Radfahrern nicht die korrekte Bedienung der Blinker zutraute. Denn wenn welche vorhanden sind, müssen sie natürlich auch korrekt benutzt werden (§ 9 Abs. 1 StVO), auch ausgeschaltete oder defekte Blinker signalisieren eine Fahrtrichtung (nämlich geradeaus).
Und das bedeutet wiederum, daß die Helmblinker im jedem Fall beim Abbiegen manuell benutzt werden MÜSSEN, sich der Radfahrer das also anders als der Artikel suggeriert, nicht aussuchen kann.
Trotzdem muss man aber weiter den Arm raushalten
Nein, das ist ein Ammenmärchen. Niemand muss beim Radfahren den Arm heraushalten.
Eben, ein Radfahrer, der keine Arme raushält, fährt nicht garantiert geradeaus und diese Fehleinschätzung will man auch nicht durch Vorschriften festigen. Deshalb sind Handzeichen immer optional.