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Theoretisch nicht erlaubt


15.01.2018 10:19 - Gestartet von Valr
Hab gerade keine Quelle zur Hand, aber soweit ich mich entsinne dürfen Fahrräder gar keine "Fahrtrichtungsanzeiger" haben. Bis man deswegen angehalten wird werden aber vermutlich einige Millionen km unter den Rädern rollen :)
Trotzdem muss man aber weiter den Arm raushalten, in dem Fall hier sehen die Leute von vorne den Blinker ja auch gar net.

Ausnahmen sind solche Fahrräder wo es Technisch nicht möglich ist den Arm zu benutzen also bei Velomobilen und gegf. Trikes.
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[1] Zuschauer 1 antwortet auf Valr
15.01.2018 11:02
Benutzer Valr schrieb:
Hab gerade keine Quelle zur Hand, aber soweit ich mich entsinne dürfen Fahrräder gar keine "Fahrtrichtungsanzeiger" haben.

Das war bis vor kurzem richtig und steht in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Inzwischen sind Fahrtrichtungsanzeiger bei mehrspurigen Fahrrädern, also z.B. Dreirädern, erlaubt. Allerdings regelt die Straßenverkehrsz­ulassungsordnung nur die Ausstattung von Fahrzeugen - beispielsweise reflektierende Kleidung, die der Fahrer trägt, wird dadurch nicht beschränkt, weil sie kein Teil des Fahrzeugs ist. Ebenso wäre ein Helm mit blinkenden Lichtern wohl nach alter wie neuer Regelung zulässig.

Trotzdem muss man aber weiter den Arm raushalten

Nein, das ist ein Ammenmärchen. Niemand muss beim Radfahren den Arm heraushalten.
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[1.1] Telly antwortet auf Zuschauer 1
16.01.2018 07:25
Trotzdem muss man aber weiter den Arm raushalten

Nein, das ist ein Ammenmärchen. Niemand muss beim Radfahren den Arm heraushalten.

Ich spreche jetzt nicht davon was sinnvoll ist und was man ggf. besser macht oder unterlässt. Aber ist es rechtlich wirklich so, dass ich einfach links bis zur Mitte fahre und dann links abbiege, ohne dies anzeigen zu müssen?

Hast Du da Belege für?

Telly
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[1.1.1] Zuschauer 1 antwortet auf Telly
16.01.2018 10:00
Benutzer Telly schrieb:
Ich spreche jetzt nicht davon was sinnvoll ist und was man ggf. besser macht oder unterlässt.

Ganz genau. Unter bestimmten Umständen kann es sinnvoll sein, in Einzelfällen als Radfahrer durch Handzeichen zusätzlich für Klarheit zu sorgen, wie man fahren wird.

Aber ist es rechtlich wirklich so, dass ich einfach links bis zur Mitte fahre und dann links abbiege, ohne dies anzeigen zu müssen?

Das Einordnen dient ja u.a. auch dazu, die Absicht abzubiegen anzukündigen.

Hast Du da Belege für?

Zunächst einmal die Straßenverkehrsordnung:
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__9.html

Dann die entsprechenden Kommentare zum Straßenverkehrsrecht, z.B. Hentschel.

Auch im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog findet man dazu keine Einträge.
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[1.2] Wechseler antwortet auf Zuschauer 1
16.01.2018 10:45

einmal geändert am 16.01.2018 10:45
Benutzer Zuschauer 1 schrieb:
Benutzer Valr schrieb:
Hab gerade keine Quelle zur Hand, aber soweit ich mich entsinne dürfen Fahrräder gar keine "Fahrtrichtungsanzeiger" haben.

Das war bis vor kurzem richtig und steht in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Inzwischen sind Fahrtrichtungsanzeiger bei mehrspurigen Fahrrädern, also z.B. Dreirädern, erlaubt.

Grund für die Regelung war übrigens, daß man Radfahrern nicht die korrekte Bedienung der Blinker zutraute. Denn wenn welche vorhanden sind, müssen sie natürlich auch korrekt benutzt werden (§ 9 Abs. 1 StVO), auch ausgeschaltete oder defekte Blinker signalisieren eine Fahrtrichtung (nämlich geradeaus).

Und das bedeutet wiederum, daß die Helmblinker im jedem Fall beim Abbiegen manuell benutzt werden MÜSSEN, sich der Radfahrer das also anders als der Artikel suggeriert, nicht aussuchen kann.

Trotzdem muss man aber weiter den Arm raushalten

Nein, das ist ein Ammenmärchen. Niemand muss beim Radfahren den Arm heraushalten.

Eben, ein Radfahrer, der keine Arme raushält, fährt nicht garantiert geradeaus und diese Fehleinschätzung will man auch nicht durch Vorschriften festigen. Deshalb sind Handzeichen immer optional.