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1&1 ignoriert Widerruf und Kündigung


11.04.2018 16:08 - Gestartet von Niewiedereinsundeinskundin
Ich habe kürzlich einen 1&1-Vertrag widerrufen, nachdem aus der eigentlich angefragten Vertragsverlängerung ein Neuvertrag mit neuen, schlechteren Leistungsmerkmalen geworden war, ohne dass man mich davon in Kenntnis gesetzt hatte.
Selbstverständlich innerhalb der gesetzlichen Frist und nicht nur per E-Mail, sondern auch per Fax ging mein Widerruf an 1&1. Resultat: Er wurde schlicht ignoriert, obwohl mir mehrere, von mir protokollierte Mitarbeiter am Telefon seinen Zugang längst bestätigt hatten und mir zudem eine automatisierte Bestätigungs-Mail sofort nach Eingang meines Widerrufs von der Stornierungsabteilung zugegangen war. Doch, als hätte es das alles nicht gegeben, erschien im 1&1 control center der neue Vertrag mit alten Leistungsmerkmalen und zweijähriger Laufzeit! Mittlerweile habe ich gem. BGB 323 zusätzlich auch den noch bis November 2018 laufenden Altvertrag wg. eben dieser Minderleistung gekündigt (Sonderkündigungsrecht, gem. Abs. 2 fristlos), nachdem mir eine 1&1-MA mitgeteilt hatte, dass die alten, besseren Leistungsmerkmale leider aus „buchungstechnischen Gründen“ (!) nicht wiederherstellbar seien. Diese Kündigung erfolgte per E-Mail, Fax und Einschreiben, und wieder sind von allen diesen Wegen die Sendungsprotokolle bzw. Eingangsbestätigungen vorhanden. Auch dies alles wurde ignoriert. Der Vertrag im Kundencenter lautet jetzt auf die alte Vertragsnummer, auf die neuen (schlechteren) Leistungsmerkmale und auf eine Dauer von 24 Monaten (bis März 2020, zu kündigen bis spätestens Dez. 2019)), und es wurde die Gebühr für den längst stornierten Neuvertrag per Lastschrift abgebucht.
Mittlerweile habe ich von zahlreichen einstigen und unfreiwilligen Noch-1&1-Kunden erfahren, dass dieses Vorgehen Methode hat; ein ebenfalls protokollierter Serviceline-MA der 1&1 sprach explizit von Lügen, zu denen sie angehalten seien, um Kunden hinzuhalten. Sie seien so geschult, dem Kunden erstmal recht zu geben und auf die angebliche Fachabteilung zu verweisen, die sich bestimmt schnell kümmern werde, es dann aber nicht tut. Ich habe jetzt das Lastschriftrückb­uchungsverfahren bei meiner Bank eingeleitet und werde einen RA beauftragen, neben den zivilrechtlichen Wegen auch die Möglichkeit einer strafrechtlichen Klage zu eruieren.