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Keine ECHTE Flat: bei "Überlast" erfolgt Video-Streaming Drosselung!!!


06.03.2018 19:21 - Gestartet von drmaniac
"Im Tarif MagentaMobil XL werden bei drohender Überlast einer Funkzelle in dieser Zelle Video-streaming-Inhalte in für den Mobilfunk optimierter Qualität mit bis zu 1,7 Mbit/s übertragen (vgl. DVD-Qualität)."

Quelle: AGB: https://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/45009.pdf

D.h. wer damit Filme streamen will in HD oder gar 4K, könnte Pech haben, dass das Abends nicht möglich ist so wie gedachte....

Also unter "ECHTER"-Flat stelle ich mir was anderes vor?
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[1] Pagerfan antwortet auf drmaniac
06.03.2018 20:24

2x geändert, zuletzt am 06.03.2018 20:26
Benutzer drmaniac schrieb:
Quelle: AGB: https://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/45009.pdf

D.h. wer damit Filme streamen will in HD oder gar 4K, könnte Pech haben, dass das Abends nicht möglich ist so wie gedachte....

Also unter "ECHTER"-Flat stelle ich mir was anderes vor?

Also *wenn* das Netz es technisch einfach mal nicht hergibt. Welche Alternative schlägst du dann vor? Lieber die Videos runterrechnen, als dass das Netz gar nicht nutzbar ist.
Wenn jetzt o2 so eine Klausel hätte, würde ich mich auch aufregen, weil da die Zellen oft am Limit sind, aber die Telekom investiert wenigstens in die Netze (ok, tut Telefonica auch, aber es dauert noch eeewig, bis die Versäumnisse aufgeholt wurden).
Warte doch erstmal ab, wie oft diese Situation überhaupt auftritt.

Dabei kann jeder Kunde mithelfen dies zu vermeiden: Trotz dieser Flatrate zu Hause und unterwegs WLAN / die inkludierten WLAN-Hotspots nutzen und nicht alles runterladen, "nur weil man es kann".
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[2] TKEDM antwortet auf drmaniac
06.03.2018 20:24
Benutzer drmaniac schrieb:
"Im Tarif MagentaMobil XL werden bei drohender Überlast einer Funkzelle in dieser Zelle Video-streaming-Inhalte in für den Mobilfunk optimierter Qualität mit bis zu 1,7 Mbit/s übertragen (vgl. DVD-Qualität)."

Quelle: AGB: https://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/45009.pdf

D.h. wer damit Filme streamen will in HD oder gar 4K, könnte Pech haben, dass das Abends nicht möglich ist so wie gedachte....

Also unter "ECHTER"-Flat stelle ich mir was anderes vor?

Ist doch völlig klar, LTE ist nunmal ein shared Medium. Sollen andere Kunden etwa ausgeschlossen werden, weil du dein 4K-Video guckst? Kabelanbieter-Kunden kennen das Problem mit der abends sinkenden Geschwindigkeit übrigens schon seit Beginn an. Wär mir neu, dass das trotzdem keine Flat ist.

Übrigens: Flat bezieht sich immer auf die Datenmenge.
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[2.1] drmaniac antwortet auf TKEDM
06.03.2018 20:59
Benutzer TKEDM schrieb:
Benutzer drmaniac schrieb:
"Im Tarif MagentaMobil XL werden bei drohender Überlast einer Funkzelle in dieser Zelle Video-streaming-Inhalte in für den Mobilfunk optimierter Qualität mit bis zu 1,7 Mbit/s übertragen (vgl. DVD-Qualität)."

Quelle: AGB: https://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/45009.pdf

D.h. wer damit Filme streamen will in HD oder gar 4K, könnte Pech haben, dass das Abends nicht möglich ist so wie gedachte....

Also unter "ECHTER"-Flat stelle ich mir was anderes vor?

Ist doch völlig klar, LTE ist nunmal ein shared Medium. Sollen andere Kunden etwa ausgeschlossen werden, weil du dein 4K-Video guckst? Kabelanbieter-Kunden kennen das Problem mit der abends sinkenden Geschwindigkeit übrigens schon seit Beginn an. Wär mir neu, dass das trotzdem keine Flat ist.

Übrigens: Flat bezieht sich immer auf die Datenmenge.

Erstens gibt es keine allgemeingültige Defintion des Begriffs "Flat" im Kontext des Mobilfunks. Wenn doch: bitte rechtsgültige Quellen. Aber wenn ich zweitens annehme, dass Deine Definition stimmt: Streame ich also einen FHD oder gar 4K Film, wird eine Datenmenge X pro Zeit übertragen. Die Datenmenge ist laut Deiner Definition unbegrenzt. Jetzt schlägt die Drossel auf DVD qualität Abends zu. Die Geschwindigkeit wird auf max 1.7mbit reduziert. Damit wird gleichzeitig die Datenmenge die ich vom Streaminganbieter beziehen könnte reduziert, Und zwar gewaltig.

Ergo: Datenmenge wird verringert. Fazit: Es ist keine Flat laut Deiner Definition.


Ergänzend:

Ich finde, dass eine Drosselung des Streamings "weiter oben" bei den Tarifkonditionen aufgeführt wird und nicht erst "unten" in den AGBs.

Natürlich: der Vertrag zielt auf volljährige Personen. Diese sollten lesen, was sie unterschreiben. Gleichwohl sind die Begriffe hier irreführend.

Es wird mit der größten Schriftart auf der Seite https://www.telekom.de/unterwegs/tarife-und-optionen/smartphone-tarife für "unbegrenzt" geworben. Unbegrenzt würde ich interpretieren als: der Verbraucher kann mit maximaler, technisch möglicher Geschwindigkeit Daten übertragen. Wird aber eine Art der Datenübermittlung gedrosselt, so erreiche ich eben NICHT das maximal mögliche (unbegrenzt).

Darunter steht "streamen ohne Limit". Aus rechtlicher Sicht bin ich mir nicht sicher ob "ohne Limit streamen" konform geht mit "es wird aus Gründen XYZ das Streaming gedrosselt auf 1.7mbit" Denn eine Drosselung entspricht einer Limitierung.

Vermutlich wird das ganze noch angepasst vom Marketing her.
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[3] hans91 antwortet auf drmaniac
06.03.2018 21:24
Auf welchem Planeten entsprechen 1,7 Mbit/s DVD-Qualität? Selbst mit H.265 dürfte man damit keine DVD-Qualität hinbekommen.
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[3.1] Felixkruemel antwortet auf hans91
06.03.2018 21:44
Benutzer hans91 schrieb:
Auf welchem Planeten entsprechen 1,7 Mbit/s DVD-Qualität? Selbst mit H.265 dürfte man damit keine DVD-Qualität hinbekommen.

Mit H265 kommt man mit 1,65Mbit/s Bitrate und der Rest Aufio locker auf DVD Qualität. 480p benötigt ca 1,2Mbit/s an Bitrate mit H265 für ein gutes Bild. 1080p ca 7Mbit/s. 2160p ist mit 15Mbit/s gut dran. Alles andere merkt man nicht mehr.