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Hop oder Top


20.11.2018 20:11 - Gestartet von Conax
Man könnte ja auch StreamOn von Tarifen mit Roaming ausnehmen. Und Tarife ohne Roaming anbieten.
Denn jenes scheint ja zulässig zu sein, Tarife ohne Roaming anzubieten. Drillisch machte es ja vor mit seinen "National" Tarifen bei Deutschlandsim.

Von daher, StreamOn nur in Tarifen ohne Roaming anbieten - Problem gelöst. Und die Videodrosselung entfernen.
Bestehende Verträge mit Verweis auf die gesetzl. Regelungen "abändern". Hop oder Top (mit StreamOn, dann halt kein Roaming oder mit Roaming, dafür kein StreamOn). Sonderkündigungsmöglichkeit anbieten.
Denn sonst ist jenes entweder nicht EU konform oder halt zu riskant anzubieten. Gerade wenn permanent im Ausland große Datenmengen in Masse gestreamt werden. Bzw. auch komplizierter bei Abrechnungen mit ausl. Anbietern.
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[1] RobbieG antwortet auf Conax
21.11.2018 09:36
Hallo,

Benutzer Conax schrieb:
Man könnte ja auch StreamOn von Tarifen mit Roaming ausnehmen. Und Tarife ohne Roaming anbieten.

Wäre eine Option.

Oder eine FUP-Grenze bei Nutzung im Ausland einziehen.

Oder "riskieren" - Wieviele Kunden sind im Dauerroaming unterwegs? Vermutlich nicht so viele.

Besser: Stream On abschaffen + Preis für XL (Flatrate) um 10 Euro senken.
Einmal hin - alles drin .-)



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[1.1] wolfbln antwortet auf RobbieG
21.11.2018 13:24
Benutzer RobbieG schrieb:
Hallo,

Benutzer Conax schrieb:
Man könnte ja auch StreamOn von Tarifen mit Roaming ausnehmen. Und Tarife ohne Roaming anbieten.

Wäre eine Option.

Oder eine FUP-Grenze bei Nutzung im Ausland einziehen.

Oder "riskieren" - Wieviele Kunden sind im Dauerroaming unterwegs? Vermutlich nicht so viele.

Besser: Stream On abschaffen + Preis für XL (Flatrate) um 10 Euro senken.
Einmal hin - alles drin .-)




Der erste Vorschlag wird nicht gehen, da StreamOn momentan in Deutschland nur in ziemlich hochpreisigen Vertragstarifen als fester Bestandteil angeboten wird. Diesen Tarifen das Roaming komplett zu nehmen, kann die Telekom wirklich nicht riskieren.

Sie muss eine FUP einführen und möglicherweise den Tarif verändern, da der FUP-Anteil gesetzlich geregelt ist. So muss er bisher (wenn er eingeführt werden würde) über den ganzen Tarif gestülpt werden mit dem Basispreis des Gesamttarifs als Grundlage der Datenmenge, die ohne Aufpreise im Roaming herausgegeben werden muss.

Sie muss - wie bei den Vodafone-Pässen - StreamOn aus dem Gesamttarif herauslösen und es als zubuchbare Zusatzoption anbieten. Dann geht die mind. FUP-Menge nur über den Preis der Zubuchoption.

Ein Beispiel: StreamOn Music&Video wird bisher z.B. zum Magenta Mobil L angeboten. Der kostet 36,95 €. Nach einer komplizierten Formel müssen sie mind. etwa 14 GB Roamingdaten ab 2019 aufpreisfrei dafür anbieten.
Würden sie die Option herausnehmen wie bei T-Mobile CZ und als Aufbuchoption für alle Tarife vermarkten (https://www.t-mobile.cz/streamon). Sie nehmen dafür CZK 249 pro Monat, knapp 10 Euro. Dafür müssen sie auch nur mind. 3,5 GB ab 2019 im Roaming herausgeben ohne Aufpreise.
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[1.1.1] spezi10 antwortet auf wolfbln
21.11.2018 19:18
Benutzer wolfbln schrieb:

Der erste Vorschlag wird nicht gehen, da StreamOn momentan in Deutschland nur in ziemlich hochpreisigen Vertragstarifen als fester Bestandteil angeboten wird.

StreamOn ist kein fester Bestandteil, sondern eine Zubuchoption, die allerdings nichts extra kostet.


Sie muss - wie bei den Vodafone-Pässen - StreamOn aus dem Gesamttarif herauslösen und es als zubuchbare Zusatzoption anbieten. Dann geht die mind. FUP-Menge nur über den Preis der Zubuchoption.

Ich schätze, genau das dürfte der Standpunkt der Telekom sein.

Bei der Telekom finden sich die Regelungen für die Auslandsnutzung von Tarifen und Zubuchoptionen mit unbegrenztem Datenvolumen hier auf der letzten Seite:
https://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/45365.pdf

Die Formel dürfte der EU-Vorgabe entsprechen. Monatlicher Grundpreis der Zubuchoption ist eben 0 Euro.

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[2] hans91 antwortet auf Conax
21.11.2018 17:57

einmal geändert am 21.11.2018 17:59
Die Telekom setzt doch auf hochpreisige Tarife, die kann man unmöglich ohne Roaming anbieten. Außerdem ist damit nicht das Problem der Netzneutralität gelöst. Mich wundert allerdings, dass das Gericht bloß die Drosselung des Video-Streamings kritisiert und nicht das Zero-Rating an sich, das fraglos eine Verletzung der Netzneutralität darstellt.
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[2.1] jotoer antwortet auf hans91
21.11.2018 19:58
Benutzer hans91 schrieb:
Die Telekom setzt doch auf hochpreisige Tarife, die kann man unmöglich ohne Roaming anbieten. Außerdem ist damit nicht das Problem der Netzneutralität gelöst. Mich wundert allerdings, dass das Gericht bloß die Drosselung des Video-Streamings kritisiert und nicht das Zero-Rating an sich, das fraglos eine Verletzung der Netzneutralität darstellt.

Nein, tut es eben nicht!
Befasse dich nochmal damit, was genau "Netzneutralität" ist. Alle Daten müssen gleichbehandelt ("gleichschnell") übertragen werden. Das ist gegeben. Wenn der Anschluss gedrosselt ist, werden auch die Datenpakete der StreamOn Partner gedrosselt übertragen.
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[2.1.1] hans91 antwortet auf jotoer
27.11.2018 18:23
Ja, ich habe mittlerweile auch bemerkt, dass das europäische Gerichte das größtenteils so sehen. Das ist aber natürlich Unsinn, Netzneutralität bedeutet im eigentlichen Sinne einen diskriminierungsfreien Zugang in jeder Hinsicht. Deshalb wurde in den USA ja auch explizit mit dem Risiko von Zero-Rating-Angeboten und geworben, als es um die Institutionalisierung der Netzneutralität ging. Auch die in fast allen Mobilfunktarifen übliche Drosselung ist bereits eine Einschränkung der Netzneutralität. In einem neutralen Netz werden die Daten von jedermann zu jedem Zeitpunkt vollkommen diskriminierungsfrei übertragen. Echte Netzneutralität gibt es im dt. Mobilfunkmarkt also erst seit wenigen Jahren in den sauteuren Unlimited-Tarifen. Alles andere ist von juristischen Wortverdrehern präsentierte Augenwischerei.
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[2.2] Conax antwortet auf hans91
22.11.2018 08:41
Benutzer hans91 schrieb:
Die Telekom setzt doch auf hochpreisige Tarife, die kann man unmöglich ohne Roaming anbieten. Außerdem ist damit nicht das Problem der Netzneutralität gelöst. Mich wundert allerdings, dass das Gericht bloß die Drosselung des Video-Streamings kritisiert und nicht das Zero-Rating an sich, das fraglos eine Verletzung der Netzneutralität darstellt.

Ich bleibe dabei: Da die "die Roam-like-at-home-Auflage" für alle Netzbetreiber gilt, zusätzlich noch die Gleichbehandlung der Daten, bleibt der Telekom gar nichts anderes übrig, als Nationaltarife mit StreamOn anzubieten sowie auch Tarife mit Roaming, dann aber ohne StreamOn. Sowie die Drosselung bei Videos zu unterlassen.
Oder sie stellt das Produkt letztendlich ganz ein.
Andere Betrachtungen verkomplizieren alles oder sind wirtschaftlich nicht tragbar.

Da nutzt es nicht, bockig zu versuchen "Das Kind" durch alle Instanzen der rechtlichen Möglichkeiten zu prügeln. Getreu dem Motto: Ich will.
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[2.2.1] wolfbln antwortet auf Conax
28.11.2018 02:11

einmal geändert am 28.11.2018 02:14
Benutzer Conax schrieb:
Benutzer hans91 schrieb:
Die Telekom setzt doch auf hochpreisige Tarife, die kann man unmöglich ohne Roaming anbieten. Außerdem ist damit nicht das Problem der Netzneutralität gelöst. Mich wundert allerdings, dass das Gericht bloß die Drosselung des Video-Streamings kritisiert und nicht das Zero-Rating an sich, das fraglos eine Verletzung der Netzneutralität darstellt.

Ich bleibe dabei: Da die "die Roam-like-at-home-Auflage" für alle Netzbetreiber gilt, zusätzlich noch die Gleichbehandlung der Daten, bleibt der Telekom gar nichts anderes übrig, als Nationaltarife mit StreamOn anzubieten sowie auch Tarife mit Roaming, dann aber ohne StreamOn. Sowie die Drosselung bei Videos zu unterlassen.
Oder sie stellt das Produkt letztendlich ganz ein. Andere Betrachtungen verkomplizieren alles oder sind wirtschaftlich nicht tragbar.

Da nutzt es nicht, bockig zu versuchen "Das Kind" durch alle Instanzen der rechtlichen Möglichkeiten zu prügeln. Getreu dem Motto: Ich will.

Nochmal: kein Provider traut sich ein wirklich unlimitiertes Datenpaket ohne Drossel momentan komplett im Roaming rauszugeben. Das wirtschaftliche Risiko ist zu hoch.

Das StreamOn ist eben so ein offenes Paket, was theoretische Hunderte GBs verschlingen kann. Aber viele Anbieter einschl. Vodafone haben so etwas im Programm. Das geht nur über eine FUP. Die ist auch gesetzlich geregelt. Die StreamOn Option als Zubuchpaket für 0€ darzustellen geht eben nicht. Ein Zubuchpaket, das automatisch Tarifbestandteil ist ist kein Zubuchpaket, sondern im Tarif dabei. Ein Zubuchpaket kann man optional zuwählen und kostet Aufpreis.

Würden die Regulierer die Taktik der Telekom schlucken, wäre jeder Tarifbestandteil im Endeffekt ein Zubuchpaket für 0€ und das ist Schwachsinn.

Es ist völlig OK, StreamOn als Option auf die Magenta Tarife zu verkaufen für z.B. 10€ und dann max. 3,6 GB im Roaming (ab 2019) herauszugeben und darüber Aufpreise zu erheben. Das machen 20 andere EU-Länder und die Telekom in 5 davon auch.